# taz.de -- Inklusion in Berlin: Zurück in die Kleinklasse
       
       > Berlins Bildungsverwaltung macht es Schulen leichter, sonderpädagogische
       > Kleinklassen einzurichten. Das Bündnis für schulische Inklusion
       > protestiert.
       
 (IMG) Bild: So geht Inklusion an einer Grundschule in Potsdam: Eine Einzelfallhelferin spricht während des Unterrichts mit einem Kind
       
       BERLIN taz | Verhindert die Bildungsverwaltung, dass Kinder mit und ohne
       Beeinträchtigung gemeinsam lernen? Diesen Vorwurf macht das Bündnis für
       Inklusion der Senatsverwaltung, nachdem diese die Sonderpädagogikverordnung
       geändert hat. Diese regelt, wie Kinder mit Beeinträchtigungen an Schulen
       unterrichtet werden. Das [1][in der Verordnung selbst festgelegte Ziel]
       ist, Kinder mit Behinderungen so weit wie möglich einzugliedern. Konkret
       bedeutet das, dass sie vorzugsweise in Klassen gemeinsam mit Kindern ohne
       Förderbedarf lernen sollen.
       
       Doch nachdem die Senatsverwaltung für Bildung die Verordnung neu gefasst
       hat, steht sie in der Kritik. Die Senatsverwaltung für Integration, die die
       Änderungen mittragen muss, sieht sich übergangen. Denn die
       Bildungsverwaltung habe die neue Verordnung veröffentlicht, bevor die
       Integrationsverwaltung dem zugestimmt habe. Das Bündnis für schulische
       Inklusion und zahlreiche Initiativen kritisieren den Vorgang [2][nun in
       einem offenen Brief]. Die Bildungsverwaltung habe die Neuregelung
       „regelwidrig in Kraft gesetzt“, schreiben sie und kritisieren: „Inhaltlich
       verstößt die Verordnung in ihrer aktuellen Form gegen wesentliche
       Prinzipien schulischer Inklusion.“
       
       Die Bildungsverwaltung hatte am 3. März die Änderungen an der
       Sonderpädagogikverordnung erlassen. Die Integrationsverwaltung protestierte
       dagegen in zwei Schreiben, die der taz vorliegen. Ihre Verwaltung habe
       „schwerwiegende Vorbehalte“ gegen die Änderung der
       Sonderpädagogikverordnung geäußert, schreibt die Integrationssenatorin
       Cansel Kiziltepe (SPD) Ende März. Diese Vorbehalte habe die
       Bildungsverwaltung bisher nicht ausgeräumt. „An dieser Stelle hätte ein
       Fachgespräch folgen müssen“, schreibt Kiziltepe.
       
       Konkret geht es vor allem darum, dass die Neufassung kleine Klassen
       ausschließlich für Kinder mit Förderbedarf einführt und ausweitet. So
       sollen Schulen nun „sonderpädagogische Kleinklassen“ für die
       Förderschwerpunkte Sprache, geistige Entwicklung und Autismus einrichten
       können.
       
       ## Sonderpädagogen werden woanders fehlen
       
       Das Bündnis für schulische Inklusion kritisiert das scharf: [3][Es fehle
       ein inklusives Konzept]. Im Bündnis stufen sie dies als „klare Rückschritte
       der schulischen Inklusion“ ein. Und sie befürchten, dass sich dies auf
       Schulen generell auswirkt: „Wir vermuten, dass damit auch Ressourcen
       verschoben werden“, sagt Janine Schott vom Bündnis. „Es wäre logisch, wenn
       die Sonderpädagogen dann auch an diese Schulen und in diesen Klassen
       eingesetzt werden würden.“ Damit würden sie dann aber voraussichtlich an
       anderer Stelle fehlen. „Und damit haben Eltern schon keine wirkliche Wahl
       mehr. Denn dann ist die Frage, ob sie das Kind in eine Kleinklasse mit
       Förderung geben, oder in eine Regelklasse ohne Förderung.“
       
       Schott kritisiert, dass dies echte Inklusion wieder verschlechtert.
       „Außerdem gibt es kein Konzept, wie die Klassen dann in die Schulen
       eingebunden sind. Auch in der Nachmittagsbetreuung und ebenso im Hort gibt
       es dann keine Vermischung“, fürchtet sie. „Das bedeutet eine Segregation,
       wie wir sie noch nie hatten – denn in den 70er Jahren waren die Kinder noch
       nicht den ganzen Tag in der Schule. „Wann haben sie dann überhaupt noch
       eine Chance auf andere Kontakte, etwa zu Nachbarn?“, fragt sie.
       
       Die Senatsverwaltung für Bildung wiederum sieht die
       „Mitzeichnungsvorbehalte“ aus ihrer Sicht ausgeräumt. „Die Änderungen der
       Sonderpädagogikverordnung stärken aus unserer Sicht die Inklusion an den
       Berliner Schulen und entwickeln sie qualitativ weiter“, antwortet ein
       Sprecher auf Nachfrage der taz. Die Bereitstellung von schulischer
       Inklusionsassistenz für Schüler*innen mit Bedarf an ergänzender Pflege
       und Hilfe werde erleichtert, wohnortnaher Beschulung Vorrang eingeräumt,
       die Beratung in der inklusiven Schule werde gestärkt.
       
       Sonderpädagogische Kleinklassen „bestehen seit vielen Jahren, teilweise
       seit Jahrzehnten“ und würden keineswegs mit der neuen Verordnung neu
       eingeführt. Die Bildungsverwaltung sieht sie als ein die Inklusion
       förderndes „Unterstützungsangebot“ für Schüler*innen mit besonderen
       Bedürfnissen, die „ohne dieses Angebot nicht hinreichend gefördert werden
       können und daher in ihrer gesellschaftlichen Integration oder Inklusion
       gefährdet wären“.
       
       ## Kritik vom Institut für Menschenrechte
       
       Im Bündnis für Inklusion wiederum hätten sie genau dazu gern ihre
       Einschätzung abgegeben. „Bereits im Verfahren gab es starke Einwände“, etwa
       der allgemeinen Interessenvertretungen und des Deutschen Instituts für
       Menschenrechte, schreiben sie. „Es zeigt noch mal den Rückschritt“, sagt
       Janine Schott vom Bündnis. Aus ihrer Sicht widerspricht die neue Regelung
       den Empfehlungen und Forderungen aus den Verbänden. „Dass die Senatorin
       diese noch nicht mal anhört, dass sie etwas durchdrückt, ohne die
       Beteiligungsverfahren einzuhalten, dazu gehört schon eine Menge Ignoranz“,
       sagt Schott.
       
       Zuvor hatte das [4][Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiert], dass
       in mehreren [5][Bezirken Neubauten für reine Förderschulen] geplant seien.
       Dies sei eine Entwicklung, die „den Vorgaben der
       UN-Behindertenrechtskonvention zuwiderläuft“, urteilte das Institut im
       März.
       
       Das Bündnis für schulische Inklusion fordert die Senatsverwaltung auf, die
       [6][Neuregelung der Verordnung „unverzüglich auszusetzen“]. Mit einer
       Petition fordern sie „Schluss mit dem Inklusions-Chaos“ und [7][im
       Schulgesetz festgelegte Rahmenbedingungen] für gleichberechtigte, inklusive
       Bildung.
       
       4 May 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.schulgesetz-berlin.de/berlin/sonderpaedagogikverordnung.php
 (DIR) [2] https://buendnis-inklusion.berlin/
 (DIR) [3] /Teilhabe-an-Berliner-Schulen/!6012441
 (DIR) [4] https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/berlin-muss-konsequent-kurs-auf-schulische-inklusion-nehmen
 (DIR) [5] /Teilhabe-in-Schulen/!6059695
 (DIR) [6] https://buendnis-inklusion.berlin/
 (DIR) [7] https://weact.campact.de/petitions/schluss-mit-dem-inklusions-chaos-angemessene-vorkehrungen-ins-schulgesetz
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Uta Schleiermacher
       
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