# taz.de -- Grüne streiten über Basisdemokratie: Nun darf nochmal abgestimmt werden
> Der Grünen-Vorstand will den Streit um seine Parteisatzung endgültig
> beenden. Der Parteitag soll einen Mitgliederentscheid aus dem Sommer
> bestätigen.
(IMG) Bild: War hier die basisdemokratische Welt noch in Ordnung? Die damaligen Grünen-Vorsitzenden Claudia Roth und Cem Özdemir im Jahr 2009
Anfang Juli konnte die Grünen-Spitze [1][einen Erfolg verkünden:] Ihre
Vorschläge zu einer Satzungsreform hatten in einer Mitgliederbefragung die
Zustimmung der Basis bekommen, die meisten Punkte wurden sogar mit
Zwei-Drittel-Mehrheit angenommen. Jetzt beraumt der Bundesvorstand in der
Sache überraschend noch mal eine Abstimmung an. Anfang Dezember sollen auch
noch die Delegierten des Bundesparteitags über die Reform abstimmen.
Hintergrund der Entscheidung sind Rechtsmittel, [2][die eine Basisgruppe
gegen den Reformprozess eingelegt hatte.] Inhaltlich sah sie durch die
Änderungen die Basisdemokratie gefährdet. Rechtlich argumentierte sie
damit, dass über eine Satzungsänderung nicht per Urabstimmung entschieden
werden dürfe – und wenn doch, dann nur mit einem Quorum von 50 Prozent.
In der Sache drohte ein langer Rechtsstreit, da die Gruppe zunächst vor das
Bundesschiedsgericht der Partei zog und für später auch noch Klagen vor
ordentlichen Gerichten in Aussicht stellte. Der Bundesvorstand will diese
Hängepartie nun beenden. In Schlichtungsgesprächen unter Leitung des
ehemaligen Thüringer Justizministers Dieter Lauinger ließ sich der Vorstand
auf einen Kompromiss ein.
In der Vereinbarung vom Dienstag, die der taz vorliegt, sichert der
Vorstand zu, auf dem Parteitag abstimmen zu lassen. Der Gegenseite sei es
dabei „unbenommen, zu jedem der in der Urabstimmung geänderten Punkte
Änderungsanträge zu stellen“. Im Gegenzug lassen die
Reformgegner*innen ihre rechtlichen Aktivitäten bis zum Parteitag
ruhen und sichern zu, ihre Klagen hinterher ganz zurückzunehmen, wenn sich
die Parteispitze tatsächlich an das Agreement hält.
„Wenn die das so umsetzen, können wir damit leben. Wenn das nicht
eingehalten wird, werden wir das Klageverfahren wieder aufnehmen“, sagte
Klemens Griesehop, Berliner Grünen-Mitglied und einer der Kläger*innen, am
Dienstag der taz. „Wir wollen nicht den Bundesvorstand beschädigen, sondern
basisdemokratische Mitwirkungsmöglichkeiten verteidigen.“
## Vorstand gibt sich zuversichtlich
Unstrittig ist, dass für eine Satzungsänderung auf einem Parteitag hohe
Hürden gelten: Es braucht eine Zwei-Drittel-Mehrheit und eine Beteiligung
von mindestens der Hälfte der Delegierten. [3][Die Parteispitze] baut aber
darauf, dass diese sich nicht über das Votum der Mitglieder hinwegsetzen
und die Reform in Gänze durchwinken werden.
„Die Satzung gilt“, sagte ein Parteisprecher am Dienstag der taz. Die Basis
habe im Sommer mit einer „außergewöhnlich hohen Beteiligung“ und einer
„sehr großen Mehrheit“ die Reformvorschläge beschlossen. „Einige wenige
Mitglieder haben Zweifel an der Rechtmäßigkeit. Wir wollen darüber keinen
langwierigen, teuren und aufwendigen Rechtsstreit führen.“ Deshalb habe man
sich mit den Kritiker*innen auf einen „pragmatischen Weg“ verständigt.
Der Parteitag werde „die Satzung in ihrer jetzigen Form noch einmal
ausdrücklich bestätigen“.
Diese Entscheidung sei eine politische und ausdrücklich keine juristische.
„Aus unserer Sicht ist diese zusätzliche Abstimmung nicht erforderlich“, so
der Sprecher.
Insgesamt beinhaltet die Satzungsreform 17 einzelne Änderungen. Unter
anderem brauchen Grünen-Mitglieder mehr Unterstützer*innen als bisher,
um Anträge für Parteitage einzureichen. Die Trennung von Amt und Mandat im
Vorstand wird abgeschwächt und der Parteirat, eine Art erweiterter
Vorstand, neu zusammengestellt: Dort sitzen künftig mehr
Funktionär*innen aus Fraktionen, Regierungen und Kommunen.
29 Sep 2026
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## AUTOREN
(DIR) Tobias Schulze
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