# taz.de -- Grüne streiten über Basisdemokratie: Nun darf nochmal abgestimmt werden
       
       > Der Grünen-Vorstand will den Streit um seine Parteisatzung endgültig
       > beenden. Der Parteitag soll einen Mitgliederentscheid aus dem Sommer
       > bestätigen.
       
 (IMG) Bild: War hier die basisdemokratische Welt noch in Ordnung? Die damaligen Grünen-Vorsitzenden Claudia Roth und Cem Özdemir im Jahr 2009
       
       Anfang Juli konnte die Grünen-Spitze [1][einen Erfolg verkünden:] Ihre
       Vorschläge zu einer Satzungsreform hatten in einer Mitgliederbefragung die
       Zustimmung der Basis bekommen, die meisten Punkte wurden sogar mit
       Zwei-Drittel-Mehrheit angenommen. Jetzt beraumt der Bundesvorstand in der
       Sache überraschend noch mal eine Abstimmung an. Anfang Dezember sollen auch
       noch die Delegierten des Bundesparteitags über die Reform abstimmen.
       
       Hintergrund der Entscheidung sind Rechtsmittel, [2][die eine Basisgruppe
       gegen den Reformprozess eingelegt hatte.] Inhaltlich sah sie durch die
       Änderungen die Basisdemokratie gefährdet. Rechtlich argumentierte sie
       damit, dass über eine Satzungsänderung nicht per Urabstimmung entschieden
       werden dürfe – und wenn doch, dann nur mit einem Quorum von 50 Prozent.
       
       In der Sache drohte ein langer Rechtsstreit, da die Gruppe zunächst vor das
       Bundesschiedsgericht der Partei zog und für später auch noch Klagen vor
       ordentlichen Gerichten in Aussicht stellte. Der Bundesvorstand will diese
       Hängepartie nun beenden. In Schlichtungsgesprächen unter Leitung des
       ehemaligen Thüringer Justizministers Dieter Lauinger ließ sich der Vorstand
       auf einen Kompromiss ein.
       
       In der Vereinbarung vom Dienstag, die der taz vorliegt, sichert der
       Vorstand zu, auf dem Parteitag abstimmen zu lassen. Der Gegenseite sei es
       dabei „unbenommen, zu jedem der in der Urabstimmung geänderten Punkte
       Änderungsanträge zu stellen“. Im Gegenzug lassen die
       Reformgegner*innen ihre rechtlichen Aktivitäten bis zum Parteitag
       ruhen und sichern zu, ihre Klagen hinterher ganz zurückzunehmen, wenn sich
       die Parteispitze tatsächlich an das Agreement hält.
       
       „Wenn die das so umsetzen, können wir damit leben. Wenn das nicht
       eingehalten wird, werden wir das Klageverfahren wieder aufnehmen“, sagte
       Klemens Griesehop, Berliner Grünen-Mitglied und einer der Kläger*innen, am
       Dienstag der taz. „Wir wollen nicht den Bundesvorstand beschädigen, sondern
       basisdemokratische Mitwirkungsmöglichkeiten verteidigen.“
       
       ## Vorstand gibt sich zuversichtlich
       
       Unstrittig ist, dass für eine Satzungsänderung auf einem Parteitag hohe
       Hürden gelten: Es braucht eine Zwei-Drittel-Mehrheit und eine Beteiligung
       von mindestens der Hälfte der Delegierten. [3][Die Parteispitze] baut aber
       darauf, dass diese sich nicht über das Votum der Mitglieder hinwegsetzen
       und die Reform in Gänze durchwinken werden.
       
       „Die Satzung gilt“, sagte ein Parteisprecher am Dienstag der taz. Die Basis
       habe im Sommer mit einer „außergewöhnlich hohen Beteiligung“ und einer
       „sehr großen Mehrheit“ die Reformvorschläge beschlossen. „Einige wenige
       Mitglieder haben Zweifel an der Rechtmäßigkeit. Wir wollen darüber keinen
       langwierigen, teuren und aufwendigen Rechtsstreit führen.“ Deshalb habe man
       sich mit den Kritiker*innen auf einen „pragmatischen Weg“ verständigt.
       Der Parteitag werde „die Satzung in ihrer jetzigen Form noch einmal
       ausdrücklich bestätigen“.
       
       Diese Entscheidung sei eine politische und ausdrücklich keine juristische.
       „Aus unserer Sicht ist diese zusätzliche Abstimmung nicht erforderlich“, so
       der Sprecher.
       
       Insgesamt beinhaltet die Satzungsreform 17 einzelne Änderungen. Unter
       anderem brauchen Grünen-Mitglieder mehr Unterstützer*innen als bisher,
       um Anträge für Parteitage einzureichen. Die Trennung von Amt und Mandat im
       Vorstand wird abgeschwächt und der Parteirat, eine Art erweiterter
       Vorstand, neu zusammengestellt: Dort sitzen künftig mehr
       Funktionär*innen aus Fraktionen, Regierungen und Kommunen.
       
       29 Sep 2026
       
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