# taz.de -- Hass im Netz: Ich will die Daten der Täter!
       
       > Unser*e Kolumnist*in wehrt sich gegen einen Hater auf Instagram,
       > greift dafür tief in die Tasche – und studiert jetzt Jura.
       
 (IMG) Bild: Das Gesetz schützt die Anonymität der Täter
       
       Mit Hass im Netz kenne ich mich aus. Manchmal äußert er sich
       queerfeindlich, manchmal ist er einfach nur plump. Man stumpft ab. Aber
       wenn mir jemand über Monate hinweg schreibt, dass er mich finden,
       vergewaltigen und mir die Augen ausstechen will, [1][dann macht das etwas
       mit mir].
       
       Das und Grausameres hat mir ein Mann, nennen wir ihn Thomas, im letzten
       Jahr wiederholt per Direktnachricht auf Instagram geschrieben. „Beim
       nächsten Mal Zyklon B“, lautete eine der Nachrichten. Das Giftgas wurde im
       Nationalsozialismus für den Massenmord in Vernichtungslagern eingesetzt.
       Dieses Mal dachte ich mir: „Dich krieg ich dran.“ In den Monaten, die
       kamen, stellte ich erst Strafanzeige und begann dann zu klagen. Weil ich
       mittlerweile wusste: Nur auf diesem Weg bekommt der Typ Konsequenzen zu
       spüren.
       
       ## Hasstäter kommen meist ungeschoren davon
       
       [2][Strafanzeige gegen Leute wie Thomas habe ich nicht zum ersten Mal
       gestellt]. Jedes Mal kam der Hater unbehelligt davon. „Ermittlungsverfahren
       eingestellt“, heißt es meist früher oder später. Begründung: Der Täter sei
       nicht zu finden. Auch bei Thomas kam dieser Moment. Es ist nicht leicht,
       Hasstäter auf Social Media aufzuspüren. Denn wer einen Instagram-Account
       anlegt, muss keine Adresse, noch nicht einmal zwingend eine Telefonnummer
       hinterlegen.
       
       Deshalb konnte Thomas sich jedes Mal, wenn ich ihn blockierte, einen neuen
       Account zulegen, von dem aus er mich dann erneut mit Gewaltfantasien
       beballerte. Das Einzige, was User tun können, ist, eine
       „Bestandsdatenauskunft“ einzufordern – und das ist nur über ein Gericht
       möglich, kostet also viel Geld. Rund 7.000 Euro habe ich in Thomas
       investiert, in Anwalts- und Gerichtskosten. Denn, wie gesagt: Ich hatte die
       Nase gestrichen voll. Auch deshalb studiere ich seit diesem Herbstsemester
       Jura, neben meinem Vollzeitjob.
       
       Neulich abends schrieb mir mein Anwalt per Whatsapp: „Die Akte ist da.“ Ich
       sah, las und fluchte. „What the fuck?!?“, schrieb ich ihm zurück. Denn in
       der Akte war die Bestandsdatenauskunft von Meta enthalten – samt
       Telefonnummer des Täters. Anhand einer Telefonummer lässt sich auch der
       Vertragsnehmer herausfinden. Aber diesem Hinweis war niemand nachgegangen.
       Täter „nicht ermittelbar“ – das hieß offenbar: „Niemand hat ermittelt“.
       
       Mein Anwalt schrieb der Staatsanwaltschaft und legte Beschwerde ein.
       Schließlich [3][legte die Bundesnetzagentur] die Identität hinter der
       Telefonnummer offen. Ich erfuhr: Thomas war bereits vorbestraft wegen
       Körperverletzung.
       
       ## Das Problem war nicht der fehlende Paragraf
       
       Im März ist die Verhandlung, dann muss Thomas vor Gericht erscheinen und
       sich verantworten. Bringt mir das was? Einerseits nein, denn das Geld, das
       ich eingesetzt habe, um ihn zu finden, werde ich vermutlich nicht
       wiedersehen. Aber ehrlich gesagt: Genugtuung ist auch was Schönes. Dieses
       eine Mal ist ein Arschloch nicht einfach so davongekommen.
       
       Brauchen wir schärfere Gesetze, um Hass im Netz zu bekämpfen? Nein. Was
       Thomas mir schrieb, ist seit Jahrzehnten strafbar, § 241 StGB. Das Problem
       war nicht der fehlende Paragraf, sondern dass es niemanden gab, der sich
       die Mühe gemacht hat, einer vorhandenen Telefonnummer nachzugehen.
       
       Jedes neue Gesetz landet bei denselben überlasteten Dienststellen. Was
       fehlt, sind Ermittler*innen, die wissen, was man mit einer
       Bestandsdatenauskunft macht, und Zentralstellen für Hasskriminalität in
       jedem Bundesland. „Täter nicht ermittelbar“ sollte nur schreiben dürfen,
       wer in der Akte nachvollziehbar macht, was abgearbeitet wurde.
       
       Ich will nicht erst Strafanzeige stellen und selbst viel Geld in die Hand
       nehmen müssen, um herauszufinden, wer mir mit Vergewaltigung droht. Denn
       ich, nicht der Täter, nicht die Plattform, muss zahlen, um an diese
       Information zu kommen. Das ist kein Rechtsanspruch, das ist eine Wette
       darauf, dass ich schon Ruhe geben werde.
       
       Was wir brauchen, ist ein echter zivilrechtlicher Anspruch: Wer Drohung und
       Account vorlegt, muss von der Plattform die Daten bekommen. Direkt, auf
       deren Kosten. Denn im Moment schützt das Gesetz die Anonymität von Thomas
       weit besser als mich. Bis ein Gesetz das ändert, bin ich mit meinem
       Jurastudium wahrscheinlich durch.
       
       14 Oct 2026
       
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