# taz.de -- Neue EU-Richtlinie in Kraft: Klimaneutral? Nur mit Beweis
> Eine neue EU-Richtlinie will Schluss machen mit Greenwashing: Wer künftig
> mit Begriffen wie „klimaneutral“ wirbt, muss das belegen.
(IMG) Bild: Ob ein Produkt Nachhaltigkeitsversprechen erfüllt, ist für Verbraucher:innen schwer zu erkennen
Schwindeln wird ab sofort teuer: Wer Produkte mit Attributen wie
„recycelbar“, „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ bewirbt, muss nachweisen,
dass sie auch zweifelsfrei recycelbar, nachhaltig oder klimaneutral sind.
Sind sie das nicht, drohen dem werbenden Unternehmen Bußgelder in Höhe von
bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes. Auch selbst ausgedachte Umweltsiegel
und Werbetricks wie „klimaneutrales Fliegen“ oder „Hergestellt mit
Ökostrom“ werden teuer: Ab dem 27. September gelten auch in Deutschland die
Regeln der EmpCo, der EU-Richtlinie [1][Empowering Consumers for the Green
Transition].
Zurück geht diese Richtlinie auf [2][eine Studie aus dem Jahr 2020]: Damals
hatte die EU-Kommission prüfen lassen, wie fundiert „nachhaltige“
Produktangaben sind. Seinerzeit waren 230 „Umweltsiegel“ in Gebrauch, viele
davon hatten sich die Händler einfach selbst ausgedacht. Die Kommission sah
mehr als die Hälfte der Werbeaussagen auf Produkten als irreführend an, 40
Prozent waren unfundiert oder nicht belegt. Aber ohne verlässliche Hilfen
im Kampf um die Käufergunst ist es eben schwer, eine informierte
Kaufentscheidung zu treffen.
Deshalb beschloss die EU 2024 die EmpCo-Richtlinie. Verbraucher:innen
sollen mit ihr vor irreführenden Umweltaussagen geschützt werden, um so
wirklich eine umweltfreundliche Kaufentscheidung zu treffen. Um diese in
nationales Recht zu überführen, hatte der deutsche Gesetzgeber Anfang des
Jahres die Wettbewerbs- und Verbraucherschutzgesetze entsprechend geändert.
## Welche Begriffe betroffen sind
Verboten ist dadurch nun auch das Werben mit Begriffen wie „recycelbar“,
wenn nicht das ganze Produkt wirklich recycelt werden kann. Wer Begriffe
wie „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „umweltbewusst“ für seine Werbung
nutzen will, muss im selben Werbespot, in derselben Anzeige mitliefern, was
das Produkt umweltbewusst oder nachhaltig macht.
Verboten ist ab sofort auch den Begriff „klimaneutral“ zu benutzen, wenn
ein Produkt nur durch den Kauf von CO2-Zertifikaten zu solch einem wird:
Betroffen ist beispielsweise die Lufthansa, die seit 2022 mit CO2-neutralem
Fliegen wirbt – obwohl sie weiterhin überwiegend fossiles Kerosin benutzt.
Produktsiegel, die nicht von unabhängigen Organisationen oder staatlichen
Stellen ausgegeben werden, sind ebenfalls untersagt. Ebenso vage
Zukunftsversprechen – zum Beispiel „Wir werden bis 2030 klimaneutral“.
Kommt jetzt also wirklich der Umwelt- und Klimaschutz beim Einkaufen?
Leider nicht automatisch. Denn eigentlich sollte zur EmpCo eine [3][„Green
Claims Directive“] verabschiedet werden: Mit dieser hätten Unternehmen
vorab Werbeclaims unabhängig auf ihren grünen Gehalt prüfen lassen können.
Der Rat der Europäischen Union, also die Mitgliedsstaaten, stoppten diese
Richtlinie, mit der Begründung von zu viel Bürokratie.
Das führte zu Verunsicherungen in der Nachhaltigkeitsbranche: Erste
Anbieter gehen angesichts der drohenden Strafen lieber auf Nummer sicher.
Früher bewarb ein Hersteller von zertifiziert fair produzierte Bio-Kleidung
seine Produkte als „recyclebar“ – weil sie aus sortenreinen Naturfasern
bestehen und so tatsächlich recycelt werden könnten. Jetzt gibt das
Unternehmen an, dass es „im Kreislauf denkt“.
Darf sich also der [4][„Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft“] künftig noch
so nennen? „Ja“, sagt dessen Sprecher Joscha Frost der taz: „Wir vertreiben
ja kein Produkt und fallen als gemeinnütziger Verein nicht in den
Anwendungsbereich der EmpCo.“ Allerdings räumt Frost ein, dass einige
Mitgliedsunternehmen Probleme bei der Umsetzung der EmpCo haben.
Tatsächlich ist die Verunsicherung in Teilen der Branche groß. Der
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft glaubt beispielsweise, dass
der Begriff „Ökostrom“ künftig nicht mehr benutzt werden darf, weil er
bislang nicht gesetzlich definiert ist.
## Ist „Ökostrom“ erlaubt?
Dem widerspricht Alexander Karasek, Sprecher des Ökostromanbieters „Green
Planet Energy“ gegenüber der taz: „Wir zeigen sehr gründlich beispielsweise
auf unserer Internetseite, woher unser Ökostrom kommt.“ Auch Sven Kirrmann,
Sprecher des Ökostromanbieters Naturstrom, findet die EmpCo „grundsätzlich
eine gute Sache“. Zwar verursache die Richtlinie auch mehr Aufwand: „Wir
müssen in unserer Werbung klar belegen, woher der angebotene Strom kommt“.
Das allerdings kann ja auch eine Chance sein: „Wir erhoffen uns, dass mehr
Spreu vom Weizen getrennt wird“, sagt Karasek.
Bis die Neuerung in den Regalen ankommt, kann es aber noch dauern: Der
Bundestag hat eine Regelung zu Altwarenbeständen beschlossen. Für diese
gilt eine Übergangsfrist.
27 Sep 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202400825
(DIR) [2] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:52022SC0085
(DIR) [3] https://environment.ec.europa.eu/topics/circular-economy-topics/green-claims_en
(DIR) [4] https://www.bnw-bundesverband.de/
## AUTOREN
(DIR) Nick Reimer
## TAGS
(DIR) Schwerpunkt Klimawandel
(DIR) Verbraucherschutz
(DIR) Umweltschutz
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