# taz.de -- Lange Speicherung von Daten: Datenschützer will gegen Schufa klagen
> Ein österreichischer Verein für digitale Rechte bereitet eine Sammelklage
> wegen der Speicherung von alten Informationen vor. Die Schufa sieht sich
> im Recht.
(IMG) Bild: Die Schufa, unproblematisch seit 1927 und noch heute ihrem Namen treu: Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung
Auf die [1][Schufa] kommt ein langwieriger Prozess zu. Österreichische
Datenschützer haben Deutschlands wichtigste Auskunftei abgemahnt, bereiten
eine Unterlassungserklärung und eine Sammelklage vor. Der Wiener Verein
Noyb wirft den Wiesbadenern vor, Kundendaten widerrechtlich [2][länger als
nötig zu speichern]. Die Auskunftei beruft sich auf rechtliche Vorschriften
und will notfalls bis zum Bundesgerichtshof gehen.
Die Schufa ist die größte und wichtigste Wirtschaftsauskunftei in
Deutschland. Sie hat Informationen von 6,4 Millionen Firmen und rund 68
Millionen Bundesbürgern gesammelt. Täglich erreichen die Schufa rund
340.000 Anfragen von Firmen, die einschätzen wollen, ob sie Geschäfte mit
einer Kundin oder einem Kunden machen wollen.
Wie kreditwürdig eine Person ist, zeigt ein sogenannter Score – [3][ein
Wert, der anhand unterschiedlicher Kriterien berechnet wird]. Dafür
verwendet die Schufa aktuelle Daten. Nach einer gewissen Zeit müssen die
Informationen gelöscht werden.
Offenbar wandern sie dann aber ins Archiv. Sie werden zwar nicht mehr für
aktuelle Auskünfte an Unternehmen genutzt, sind also für das tägliche
Geschäft „gelöscht“. Allerdings kann die Schufa sie für Testzwecke nutzen,
etwa um herauszufinden, ob ein neu gestalteter Score auch präzise
funktioniert.
## Schufa verweist auf Nachweispflicht
Auch müsse die Schufa die Daten vorhalten, um bei Nachfragen nachweisen zu
können, wie eine Entscheidung zustande gekommen sei, heißt es bei der
Auskunftei. Sie sei gesetzlich verpflichtet, die Daten vorzuhalten. Bisher
weist die Schufa Bundesbürgern, die nachfragen, welche Daten gespeichert
sind, nur auf die hin, die aktuell verwendet werden, nicht auf die
archivierten Daten.
Der Verein Noyb tritt seit 2017 für digitale Rechte ein. Der Name steht für
„None of your business“, also englisch für: „Das geht Sie nichts an.“ Zu
den Gründern gehört Max Schrems. Der österreichische Jurist und Aktivist
[4][klagt regelmäßig in Sachen Datenschutz]. Er brachte unter anderem
bereits das Datenabkommen Privacy Shield zwischen der EU und den USA vor
dem Europäischen Gerichtshof EuGH zu Fall.
Noyb ist als „qualifizierte Einrichtung“ anerkannt und kann deshalb auch in
anderen EU-Ländern als Österreich im kollektiven Verbraucherinteresse
klagen. Seit bekannt ist, dass die Schufa historische Daten speichert,
stimmt sich der Verein nach eigenen Angaben mit einschlägigen
Organisationen in Deutschland ab.
„Da sich Noyb auf die strategische Durchsetzung der
Datenschutzgrundverordnung DSGVO spezialisiert hat, liegt es nahe, dass wir
und nicht eine allgemeine Verbraucherschutzorganisation die
Unterlassungsklage führen“, sagt ein Sprecher.
Der Verein hat der Schufa bis zum 9. September Zeit gegeben,
Unterlassungserklärungen zu unterzeichnen und das beanstandete Verhalten
einzustellen. Danach wollen die Österreicher „umgehend mit der Vorbereitung
der Unterlassungsklage beginnen“. Die Schufa hat bereits angekündigt,
nichts zu unterzeichnen und richtet sich auf einen langen Rechtsstreit bis
zum BGH ein.
26 Aug 2026
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## AUTOREN
(DIR) Björn Hartmann
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