# taz.de -- Grünen-Politiker über Polizeigesetzpläne: „Freiheit kann zerbrechlich sein“
> Schleswig-Holsteins schwarz-grüne Koalition plant ein neues
> Polizeigesetz. Wuchtige Kritik aus der Partei lässt Innenpolitiker Jan
> Kürschner nicht kalt.
(IMG) Bild: Neues Polizeigesetz lässt viel zu: In Schleswig-Holstein warnen Kritiker vor Kameras mit KI-Überwachung
taz: Herr Kürschner, die geplante Novelle des Polizeigesetzes [1][ebnet den
Weg in den Überwachungsstaat], sagt die Landesarbeitsgemeinschaft Medien
und Netzpolitik der Grünen Schleswig-Holstein. Was sagen Sie als
innenpolitischer Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion?
Jan Kürschner: Dieses Urteil würde ich so nicht unterschreiben, aber es
gibt eine Stelle [2][im Gesetz], die mir auch nicht gefällt und für die ich
mir eine bessere Lösung wünsche. Gemeint ist die biometrische
Gesichtserkennung. So, wie es jetzt dasteht, finde ich das zu weitgehend.
taz: Sie sind also nicht glücklich mit dem Gesetz?
Kürschner: Es gibt gute Punkte, die wir auch wollen und die ich richtig
finde. Aber wie gesagt, in bestimmten Bereichen wünschte ich mir andere
Lösungen.
taz: Haben Sie mit den Partei-Arbeitsgemeinschaften nicht vorher gesprochen
oder finden Sie es normal, dass die sich so kritisch über ein Gesetz der
eigenen Regierungskoalition äußern?
Kürschner: Natürlich kommt es vor, dass sich in der Basis eine Meinung
bildet, die sich von der in der Fraktion unterscheidet. Das ist klar, denn
[3][wir sind in einer Koalition mit der CDU] und in einer Koalition muss
man Kompromisse machen. Wir versuchen aber, alle mitzunehmen. Polizeithemen
fallen allerdings zunächst in die Zuständigkeit der
Arbeitsgemeinschaftsgemeinschaft „Demokratie und Recht“. Aber die LAG
„Medien und Netzpolitik“ schaut auf das Thema Digitalisierung, daher habe
ich mit beiden Arbeitsgemeinschaften Gespräche geführt. Der Konflikt um
mehr [4][Überwachung im öffentlichen Raum] ist nicht neu, muss aber
angesichts fortschreitender Technik immer neu gelöst werden. Die
Sicherheitsbehörden haben einen unstillbaren Hunger nach Informationen, der
entsteht aus der Verantwortung für die Abwehr von Gefahren heraus.
taz: Haben Sie Verständnis dafür?
Kürschner: Nehmen wir die Enttarnung des ehemaligen RAF-Mitglieds Daniela
Klette. Es kann absurd wirken, wenn Medien, etwa der
[5][Bellingcat-Rechercheur Michael Colborne], Bilderkennungs-Tools
einsetzt, während die Behörden das nicht dürfen. Allerdings müssen wir auch
zwischen der Aufklärung von Straftaten und präventiven Maßnahmen
unterscheiden. Nur um präventive Maßnahmen geht es in unserem Landesgesetz.
taz: Die LAG „Medien und Netzpolitik“ will keine KI-gestützte
Videoüberwaschung, da die fehleranfällig sei und das Vertrauen in die
Polizei eher untergrabe. Ihr Gegenargument?
Kürschner: Es geht nicht um eine Art ChatGPT, sondern um eine reine Suche
in ohnehin vorhandenen Datenbanken. Am Ende muss immer ein Mensch bei der
Polizei die Entscheidungen treffen, das stellt der Gesetzesentwurf der
Landesregierung sicher. Aber wie gesagt, auch ich tue mich schwer mit
biometrischer Überwachung zur Gefahrenabwehr. Da fällt es mir schwer, ein
Beispiel zu finden, bei dem das sinnvoll wäre. Zurzeit ist die Schwelle im
Gesetzentwurf, um diese biometrische Überwachung anzuordnen, sehr niedrig.
Nehmen wir die Kieler Woche – natürlich kann es da immer zu Vorfällen
kommen. Daher gibt es schon jetzt viel Überwachung, etwa um mit Barrieren
die Menge so zu steuern, damit nicht zu viele Menschen an einer Engstelle
zusammenkommen. Aber jede mögliche Technik anzuwenden, finde ich
übertrieben. Erfasst würden dann auch kleinste Ordnungswidrigkeiten, wie
bei Rot über die Straße gehen.
taz: Der zweite große Kritikpunkt ist der Zugriff auf Social-Media-Posts
und andere polizeiferne Daten. Was sagen Sie dazu?
Kürschner: Dass die Polizei ermittelt, ist deren Aufgabe. Dass das heute
digital passiert, ist eine Selbstverständlichkeit, daher werden bereits
jetzt auch solche Daten erfasst. Aber das Bundesverfassungsgericht hat
gesagt, [6][dass es für den Umgang mit diesen Daten ein Gesetz braucht].
Das setzen alle Länder jetzt um. Ein Problem ist dabei eher, dass jedes
Bundesland eine eigene Software einsetzt und die Programme nicht kompatibel
sind.
taz: Genau deshalb schlägt die LAG vor, die Dateninfrastruktur neu zu
gestalten. Gemeint ist, vorhandene Datenbanken besser zugänglich zu machen,
ohne eine KI zwischenzuschalten. Wäre das nicht ein Weg?
Kürschner: Ja, und dass die Bundesländer die Vereinheitlichung im Jahr 2026
noch nicht geschafft haben, ist ein echtes Armutszeugnis für die
Innenministerkonferenz und die beteiligten Behörden. Leider ist niemand
richtig zuständig – die Länderpolizeien müssten sich einigen, den ersten
Schritt müsste die Innenministerkonferenz tun. Aktuell muss ein Ermittler
in mehreren Datenbanken nach Informationen suchen, und wenn er über die
Bundeslandgrenzen recherchieren muss, wird es noch schwieriger. Das
behindert die Arbeit extrem, sorgt für Frust und lähmt die Ermittlungen.
Hier hilft die KI. Sie darf aber nicht die Entscheidungen treffen, und das
haben wir im Gesetz sehr klar abgebildet. Klar ist auch, dass wir ein
[7][System wie Palantir] nicht anwenden. Privaten Anbietern den Zugriff auf
Daten zu geben, ist Teufelszeug. Man fasst sich an den Kopf, dass einige
Länder diesen Weg gehen. In Schleswig-Holstein sollten wir auf Open Source
setzen, das ist deutlich besser.
taz: In Wahrheit wird Schleswig-Holstein sicherer, die Zahl von schweren
Straftaten sinkt. Mit einer Verschärfung der Polizeigesetze reagiert die
Politik auf die gefühlte, nicht die reale Lage. Wäre Aufklärung nicht
wichtiger als Verschärfungen?
Kürschner: Kleiner Widerspruch: Zurzeit sehen wir einen leichten
[8][Anstieg der Kriminalstatistiken], der ist aber nicht ungewöhnlich. Wir
leben in einem sicheren Land. Aber ja, wir sind in einem Dilemma, weil wir
die Balance zwischen wirksamem Schutz und freiheitlichem Leben halten
wollen. Denn Freiheit kann zerbrechlich sein: Die NSDAP hat 1933 sieben
Wochen gebraucht, um die Diktatur einzurichten. Aktuell steht
[9][Sachsen-Anhalt vor einer AfD- geführten Regierung], die Zugriff auf
Polizei, Verfassungsschutz und deren Daten haben wird. Auch dieses Dilemma
gilt es im Auge zu behalten. Gleichzeitig leben wir mit einem hybriden
Konflikt, mit Drohnenüberflügen und versuchten [10][Attentaten wie jüngst
am Flughafen Leipzig]. Wir müssen uns um Drohnenabwehr und die
Schattenflotte kümmern – wenn deren Schiffe in deutschen Küstengewässern
und im Nord-Ostsee-Kanal unterwegs sind, fällt das in den Aufgabenbereich
der Polizei.
6 Oct 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Neues-Polizeirecht-in-Schleswig-Holstein/!6186175
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(DIR) [3] /Koalition-in-Schleswig-Holstein/!5859705
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(DIR) [6] /Mehr-Ermittlungsbefugnisse-fuer-Polizei/!6174997
(DIR) [7] /Einsatz-von-Palantir-in-Deutschland-Fast-alle-Bundeslaender-sind-dagegen-ein-Grund-zur-Entwarnung/!6186360
(DIR) [8] https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/POLIZEI/DasSindWir/LKA/Ermittlungen_Auswertung/kriminalstatistik/kriminalstatistik
(DIR) [9] /Sachsen-Anhalt-Uebersicht-zu-allen-Personen-der-AfD--und-BSW-Fraktion/!6217643
(DIR) [10] /Attacke-auf-den-Flughafen-Leipzig/!6200828
## AUTOREN
(DIR) Esther Geißlinger
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