# taz.de -- Novelle des Vergabegesetzes: Bürokratieabbau gescheitert
> Mehr Direktvergaben statt langwieriger Ausschreibungen versprach
> Schwarz-Rot. Eine Anfrage zeigt: Die Gesetzesnovelle schleift vor allem
> Mindeststandards.
(IMG) Bild: Für unter 500.000 Euro baggert auch der Kumpel des Abgeordneten: Das neue Vergabegesetz baut Bürokratie ab
Die Vergabe öffentlicher Aufträge zu beschleunigen, war ein zentrales
Versprechen der schwarz-roten Regierungskoalition. Im Juli hoben dann CDU
und SPD mit einer Novelle des Vergabegesetzes die Wertgrenzen für
Direktvergaben deutlich an. Doch noch kurz vor Ende der Legislatur ist das
Gesetz de facto nutzlos, wie eine Anfrage des Abgeordneten Damiano Valgolio
(Linke) zeigt.
Mit der Novelle [1][sollten öffentliche Ausschreibungen bei Liefer- und
Dienstleistungen erst ab einem Auftragswert von 75.000 Euro] notwendig
werden. Zuvor waren es nur 10.000 Euro. Bei Bauprojekten erhöhte der Senat
die Wertgrenze für Direktvergaben sogar von 50.000 auf 500.000 Euro
Will eine Senatsverwaltung sich etwa eine neue Virenschutzsoftware gönnen
oder eine Klimaanlage einbauen, muss sie nun in vielen Fällen keine
Ausschreibung mehr vorbereiten, mehrere Angebote verschiedenerer Firmen
einholen und sie aufwendig prüfen. Ein unkomplizierter Direktauftrag an
eine Firma, die etwa sympathisch erscheint, genügt.
So zumindest die Theorie. Denn das Gesetz ist nicht die einzige Vorschrift,
die die Vergabe öffentlicher Aufträge regelt. In der Landeshaushaltsordnung
sind ebenfalls Wertgrenzen angeben. Allerdings gelten dort immer noch die
alten, niedrigen Wertgrenzen. Der Senat habe es noch nicht geschafft, die
Haushaltsordnung anzupassen, teilt die Finanzsenatsverwaltung in der
Antwort mit – zwei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes.
## Rechnungshof ist nicht begeistert
Die Finanzsenatsverwaltung begründet in ihrer Antwort auf die Anfrage die
Verzögerung mit [2][der Prüfung des Landesrechnungshofs.] Die unabhängige
Landesbehörde muss bei jeder Änderung der Haushaltsordnung zustimmen – und
schickte den ersten Versuch prompt zu Überarbeitung an den Senat zurück.
Eigentlich hatten CDU und SPD in den Verhandlungen versprochen, beide
Regelungen parallel anzupassen.
Komplett wirkungslos ist die Novelle des Vergabegesetzes dennoch nicht.
Aufträge, die unter den neuen, deutlich höheren Wertgrenzen liegen, müssen
zwar nach wie vor ausgeschrieben werden, doch sie werden nun von
zahlreichen anderen Vergabekriterien im Gesetz befreit. So sieht das Gesetz
unter anderem die Berücksichtigung ökologischer Kriterien vor, die
Bevorzugung kleiner und mittelständischer Unternehmen und die Achtung der
Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation. Valgolio
schätzt, dass rund zwei Drittel aller Aufträge unter die neuen Wertgrenzen
fallen.
## Zeitplan unklar
Auch eine Bindung an den Landesmindestlohn von 14,84 Euro, den das Gesetz
für Ausschreibungen vorsieht, entfällt nun, wenn die Aufträge unter den
neuen Wertgrenzen liegen, kritisiert Valgolio. „Es wurden also nur die
sozial-ökologischen Vergabekriterien des Vergabegesetzes geschliffen, ohne
dass es eine einzige Direktvergabe mehr gibt.“
Weiterhin gültig ist nur die [3][Tariftreueverpflichtung], die die SPD
mühsam in das Gesetz hineinverhandelt hat. Demnach sollen öffentliche
Aufträge schon ab einer Grenze von 1.000 Euro nur an Unternehmen vergeben
werden, die nach dem branchenüblichen Tarif zahlen.
Wie lange der laut Senatsverwaltung „komplexe Abstimmungsprozess“ zwischen
Senat und Landesrechnungshof noch dauern wird, ist unklar. „Ein konkreter
Zeitrahmen lässt sich derzeit noch nicht festlegen“, teilt die
Finanzsenatsverwaltung in der Anfrage mit. Valgolio befürchtet: „Das ist
eine offene Baustelle, der sich der kommende Senat annehmen muss.“
Update 18.09.2026: Ein Sprecher des Landungsrechungshofs hat soeben
mitgeteilt, dass die Anpassung der Wertgrenzen in der
Landeshaushaltsordnung erfolgt ist
17 Sep 2026
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## AUTOREN
(DIR) Jonas Wahmkow
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