# taz.de -- Novelle des Vergabegesetzes: Bürokratieabbau gescheitert
       
       > Mehr Direktvergaben statt langwieriger Ausschreibungen versprach
       > Schwarz-Rot. Eine Anfrage zeigt: Die Gesetzesnovelle schleift vor allem
       > Mindeststandards.
       
 (IMG) Bild: Für unter 500.000 Euro baggert auch der Kumpel des Abgeordneten: Das neue Vergabegesetz baut Bürokratie ab
       
       Die Vergabe öffentlicher Aufträge zu beschleunigen, war ein zentrales
       Versprechen der schwarz-roten Regierungskoalition. Im Juli hoben dann CDU
       und SPD mit einer Novelle des Vergabegesetzes die Wertgrenzen für
       Direktvergaben deutlich an. Doch noch kurz vor Ende der Legislatur ist das
       Gesetz de facto nutzlos, wie eine Anfrage des Abgeordneten Damiano Valgolio
       (Linke) zeigt.
       
       Mit der Novelle [1][sollten öffentliche Ausschreibungen bei Liefer- und
       Dienstleistungen erst ab einem Auftragswert von 75.000 Euro] notwendig
       werden. Zuvor waren es nur 10.000 Euro. Bei Bauprojekten erhöhte der Senat
       die Wertgrenze für Direktvergaben sogar von 50.000 auf 500.000 Euro
       
       Will eine Senatsverwaltung sich etwa eine neue Virenschutzsoftware gönnen
       oder eine Klimaanlage einbauen, muss sie nun in vielen Fällen keine
       Ausschreibung mehr vorbereiten, mehrere Angebote verschiedenerer Firmen
       einholen und sie aufwendig prüfen. Ein unkomplizierter Direktauftrag an
       eine Firma, die etwa sympathisch erscheint, genügt.
       
       So zumindest die Theorie. Denn das Gesetz ist nicht die einzige Vorschrift,
       die die Vergabe öffentlicher Aufträge regelt. In der Landeshaushaltsordnung
       sind ebenfalls Wertgrenzen angeben. Allerdings gelten dort immer noch die
       alten, niedrigen Wertgrenzen. Der Senat habe es noch nicht geschafft, die
       Haushaltsordnung anzupassen, teilt die Finanzsenatsverwaltung in der
       Antwort mit – zwei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes.
       
       ## Rechnungshof ist nicht begeistert
       
       Die Finanzsenatsverwaltung begründet in ihrer Antwort auf die Anfrage die
       Verzögerung mit [2][der Prüfung des Landesrechnungshofs.] Die unabhängige
       Landesbehörde muss bei jeder Änderung der Haushaltsordnung zustimmen – und
       schickte den ersten Versuch prompt zu Überarbeitung an den Senat zurück.
       Eigentlich hatten CDU und SPD in den Verhandlungen versprochen, beide
       Regelungen parallel anzupassen.
       
       Komplett wirkungslos ist die Novelle des Vergabegesetzes dennoch nicht.
       Aufträge, die unter den neuen, deutlich höheren Wertgrenzen liegen, müssen
       zwar nach wie vor ausgeschrieben werden, doch sie werden nun von
       zahlreichen anderen Vergabekriterien im Gesetz befreit. So sieht das Gesetz
       unter anderem die Berücksichtigung ökologischer Kriterien vor, die
       Bevorzugung kleiner und mittelständischer Unternehmen und die Achtung der
       Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation. Valgolio
       schätzt, dass rund zwei Drittel aller Aufträge unter die neuen Wertgrenzen
       fallen.
       
       ## Zeitplan unklar
       
       Auch eine Bindung an den Landesmindestlohn von 14,84 Euro, den das Gesetz
       für Ausschreibungen vorsieht, entfällt nun, wenn die Aufträge unter den
       neuen Wertgrenzen liegen, kritisiert Valgolio. „Es wurden also nur die
       sozial-ökologischen Vergabekriterien des Vergabegesetzes geschliffen, ohne
       dass es eine einzige Direktvergabe mehr gibt.“
       
       Weiterhin gültig ist nur die [3][Tariftreueverpflichtung], die die SPD
       mühsam in das Gesetz hineinverhandelt hat. Demnach sollen öffentliche
       Aufträge schon ab einer Grenze von 1.000 Euro nur an Unternehmen vergeben
       werden, die nach dem branchenüblichen Tarif zahlen.
       
       Wie lange der laut Senatsverwaltung „komplexe Abstimmungsprozess“ zwischen
       Senat und Landesrechnungshof noch dauern wird, ist unklar. „Ein konkreter
       Zeitrahmen lässt sich derzeit noch nicht festlegen“, teilt die
       Finanzsenatsverwaltung in der Anfrage mit. Valgolio befürchtet: „Das ist
       eine offene Baustelle, der sich der kommende Senat annehmen muss.“
       
       Update 18.09.2026: Ein Sprecher des Landungsrechungshofs hat soeben
       mitgeteilt, dass die Anpassung der Wertgrenzen in der
       Landeshaushaltsordnung erfolgt ist
       
       17 Sep 2026
       
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