# taz.de -- Rückschlag für Trump-Regierung: US-Gericht stoppt Visa-Regeln für Studenten und Journalisten
> Die US-Regierung wollte ein Gesetz ändern, so dass Journalisten und
> Studenten nur noch 240 Tage am Stück im Land hätten bleiben dürfen. Ein
> Gericht hat das gestoppt.
(IMG) Bild: US-Gericht stoppt vorerst Visa-Regeln für Studenten und Journalisten
dpa | Die US-Regierung darf ihre Pläne zur Einschränkung der
Aufenthaltsdauer von ausländischen Studierenden und Medienvertretern im
Land bis auf Weiteres nicht in die Tat umsetzen. Ein US-Gericht gab einem
Antrag der Klägerseite gegen das Heimatschutzministerium statt und erließ
eine einstweilige Verfügung. Dadurch dürfen die neuen [1][Visa-Regeln]
nicht wie geplant an diesem Dienstag in Kraft treten und das Vorhaben der
Trump-Regierung liegt zunächst auf Eis. Das Hauptverfahren in der Sache
läuft aber weiter, eine abschließende Entscheidung steht also noch aus.
Geklagt hatte ein Zusammenschluss von Hochschulpräsidenten,
Bildungsorganisationen und Gewerkschaften, der sich für die Rechte und die
Unterstützung von ausländischen Studierenden einsetzt.
Die Pläne sehen vor, dass für Studierende und Austauschstudenten ein
Aufenthaltszeitraum von maximal vier Jahren festgesetzt wird. Journalisten
sollen höchstens 240 Tage am Stück in den USA bleiben dürfen. In beiden
Fällen sollen Verlängerungen beantragt werden können, ohne das Land
verlassen zu müssen.
Die drei Visa-Kategorien für Studierende (F-Visum), Austauschstudenten (J)
und Journalisten (I) genossen seit Jahren einen Ausnahmestatus. Ihre
Inhaber durften die USA nicht für einen festen Zeitraum betreten, sondern
für „Duration of Status“ – die Dauer ihres jeweiligen Status. Für
Journalisten bedeutete das gemäß der Regel etwa, dass sich für sie nichts
änderte, solange sie im selben Job für denselben Arbeitgeber aktiv waren.
Studierende durften sich offiziell für die Dauer ihrer Ausbildung im Land
aufhalten.
## Bestimmter Zeitraum sei willkürlich
In seiner Entscheidung argumentierte Richter F. Dennis Saylor, dass das
Heimatschutzministerium keine nachvollziehbare Kosten-Nutzen-Abwägung für
die geplante Neuregelung vorgelegt habe. Er kritisierte zudem, dass die
Behörde unter ihrem neuen Leiter Markwayne Mullin weder Alternativen
ernsthaft in Betracht gezogen noch Gründe dargelegt habe, die eine
Ablehnung anderer Optionen gerechtfertigt hätten.
Zudem sei die Festlegung auf einen bestimmten Zeitraum willkürlich,
begründete der Richter weiter und schrieb: „Ein ausländischer Student, der
Militärstützpunkte fotografieren möchte, könnte dies vermutlich innerhalb
eines vierjährigen Zeitraums tun – oder auch mit einem sechsmonatigen
B-1-Touristenvisum“. Das [2][Heimatschutzministerium] sei zudem von einem
Zeitraum von vier Jahren ausgegangen, in dem Menschen ein Studium in der
Regel abschließen würden. In der Realität lägen die durchschnittlichen
Studiendauern aber bei 5,7 bis 7,3 Jahren.
15 Sep 2026
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## AUTOREN
(DIR) Ann-Kathrin Leclere
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