# taz.de -- Rückschlag für Trump-Regierung: US-Gericht stoppt Visa-Regeln für Studenten und Journalisten
       
       > Die US-Regierung wollte ein Gesetz ändern, so dass Journalisten und
       > Studenten nur noch 240 Tage am Stück im Land hätten bleiben dürfen. Ein
       > Gericht hat das gestoppt.
       
 (IMG) Bild: US-Gericht stoppt vorerst Visa-Regeln für Studenten und Journalisten
       
       dpa | Die US-Regierung darf ihre Pläne zur Einschränkung der
       Aufenthaltsdauer von ausländischen Studierenden und Medienvertretern im
       Land bis auf Weiteres nicht in die Tat umsetzen. Ein US-Gericht gab einem
       Antrag der Klägerseite gegen das Heimatschutzministerium statt und erließ
       eine einstweilige Verfügung. Dadurch dürfen die neuen [1][Visa-Regeln]
       nicht wie geplant an diesem Dienstag in Kraft treten und das Vorhaben der
       Trump-Regierung liegt zunächst auf Eis. Das Hauptverfahren in der Sache
       läuft aber weiter, eine abschließende Entscheidung steht also noch aus.
       
       Geklagt hatte ein Zusammenschluss von Hochschulpräsidenten,
       Bildungsorganisationen und Gewerkschaften, der sich für die Rechte und die
       Unterstützung von ausländischen Studierenden einsetzt.
       
       Die Pläne sehen vor, dass für Studierende und Austauschstudenten ein
       Aufenthaltszeitraum von maximal vier Jahren festgesetzt wird. Journalisten
       sollen höchstens 240 Tage am Stück in den USA bleiben dürfen. In beiden
       Fällen sollen Verlängerungen beantragt werden können, ohne das Land
       verlassen zu müssen.
       
       Die drei Visa-Kategorien für Studierende (F-Visum), Austauschstudenten (J)
       und Journalisten (I) genossen seit Jahren einen Ausnahmestatus. Ihre
       Inhaber durften die USA nicht für einen festen Zeitraum betreten, sondern
       für „Duration of Status“ – die Dauer ihres jeweiligen Status. Für
       Journalisten bedeutete das gemäß der Regel etwa, dass sich für sie nichts
       änderte, solange sie im selben Job für denselben Arbeitgeber aktiv waren.
       Studierende durften sich offiziell für die Dauer ihrer Ausbildung im Land
       aufhalten.
       
       ## Bestimmter Zeitraum sei willkürlich
       
       In seiner Entscheidung argumentierte Richter F. Dennis Saylor, dass das
       Heimatschutzministerium keine nachvollziehbare Kosten-Nutzen-Abwägung für
       die geplante Neuregelung vorgelegt habe. Er kritisierte zudem, dass die
       Behörde unter ihrem neuen Leiter Markwayne Mullin weder Alternativen
       ernsthaft in Betracht gezogen noch Gründe dargelegt habe, die eine
       Ablehnung anderer Optionen gerechtfertigt hätten.
       
       Zudem sei die Festlegung auf einen bestimmten Zeitraum willkürlich,
       begründete der Richter weiter und schrieb: „Ein ausländischer Student, der
       Militärstützpunkte fotografieren möchte, könnte dies vermutlich innerhalb
       eines vierjährigen Zeitraums tun – oder auch mit einem sechsmonatigen
       B-1-Touristenvisum“. Das [2][Heimatschutzministerium] sei zudem von einem
       Zeitraum von vier Jahren ausgegangen, in dem Menschen ein Studium in der
       Regel abschließen würden. In der Realität lägen die durchschnittlichen
       Studiendauern aber bei 5,7 bis 7,3 Jahren.
       
       15 Sep 2026
       
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