# taz.de -- Urteil des Verwaltungsgerichts: Wohnen auf Zeit nicht gestattet
       
       > In einem Musterverfahren entscheidet das Gericht gegen einen Investor.
       > Kurzzeitvermietungen in Milieuschutzgebieten dürfen verboten werden.
       
 (IMG) Bild: Bald schon ein illegales Angebot
       
       Das Berliner Verwaltungsgericht hat dem [1][Kurzzeitvermieten] in
       Milieuschutzgebieten einen Riegel vorgeschoben. Im Falle eines Wohnhauses
       in der Hermannstraße 233 hat es entschieden, dass die Anordnung des
       Bezirksamts Neukölln, mit der die Vermietung auf Zeit von 15 Wohnungen
       untersagt worden war, rechtmäßig ist. Rückendeckung erhielt damit auch eine
       Entscheidung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die im April eine
       [2][Genehmigungspflicht für die befristete Vermietung von Wohnraum in
       sozialen Erhaltungsgebieten] eingeführt hatte.
       
       Die Anordnung des Bezirksamts vom Dezember vergangenen Jahres hatte der
       Investor, die Deutsche Boden Immobilien GmbH & Co KG, angefochten. Die
       Vorsitzende Richterin begründete ihr Urteil damit, dass die in
       Milieuschutzgebieten zu schützende Bevölkerung durch Kurzzeitmietverträge
       verdrängt würde. Das Gericht hat die Berufung vor dem
       Oberverwaltungsgericht zugelassen.
       
       Das Vermieten auf Zeit, oftmals möbliert, ist der Trend auf dem Berliner
       Wohnungsmarkt. Im vergangenen Jahr betraf diese Wohnform 48 Prozent aller
       Wohnungsinserate. Die Angebotsmieten für möbliertes Wohnen auf Zeit lagen
       dabei bei 24,12 Euro pro Quadratmeter. Sebastian Bartels vom Berliner
       Mieterverein sagte nach dem Urteil: „Erwiesenermaßen führt ein solches
       Vermietungsmodell, das meist nur die Umgehung der Mietpreisbremse bezweckt,
       zu völlig überhöhten Mieten und zur Ausbeutung von Menschen, die anderswo
       in den Kiezen keine bezahlbare Wohnung mehr finden.“
       
       Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) begrüßte die Entscheidung:
       „Sie führt zu mehr Rechtssicherheit für das Vorgehen Berlins, Wohnen auf
       Zeit in sozialen Erhaltungsgebieten zu regulieren.“ Die Entscheidung böte
       die Grundlage, über erste Pilotfälle hinaus „die Regulierung und
       Überprüfung stärker in die Fläche“ zu tragen. Als erster Bezirk hatte
       Charlottenburg-Wilmersdorf bereits Mitte 2024 angekündigt, das
       [3][Vermieten auf Zeit in Milieuschutzgebieten als Nutzungsänderung zu
       betrachten] und unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen.
       
       Bartels wies darauf hin, dass das Urteil nur für Milieuschutzgebiete gelte.
       Er forderte den Bundesgesetzgeber auf, das Modell der Kurzzeitvermietung,
       „auch außerhalb von Milieuschutzgebieten, strenger zu regulieren und
       möglichst alle Schlupflöcher für eine Umgehung der Mietpreisbremse zu
       stopfen“.
       
       10 Sep 2026
       
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