# taz.de -- Urteil des Verwaltungsgerichts: Wohnen auf Zeit nicht gestattet
> In einem Musterverfahren entscheidet das Gericht gegen einen Investor.
> Kurzzeitvermietungen in Milieuschutzgebieten dürfen verboten werden.
(IMG) Bild: Bald schon ein illegales Angebot
Das Berliner Verwaltungsgericht hat dem [1][Kurzzeitvermieten] in
Milieuschutzgebieten einen Riegel vorgeschoben. Im Falle eines Wohnhauses
in der Hermannstraße 233 hat es entschieden, dass die Anordnung des
Bezirksamts Neukölln, mit der die Vermietung auf Zeit von 15 Wohnungen
untersagt worden war, rechtmäßig ist. Rückendeckung erhielt damit auch eine
Entscheidung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die im April eine
[2][Genehmigungspflicht für die befristete Vermietung von Wohnraum in
sozialen Erhaltungsgebieten] eingeführt hatte.
Die Anordnung des Bezirksamts vom Dezember vergangenen Jahres hatte der
Investor, die Deutsche Boden Immobilien GmbH & Co KG, angefochten. Die
Vorsitzende Richterin begründete ihr Urteil damit, dass die in
Milieuschutzgebieten zu schützende Bevölkerung durch Kurzzeitmietverträge
verdrängt würde. Das Gericht hat die Berufung vor dem
Oberverwaltungsgericht zugelassen.
Das Vermieten auf Zeit, oftmals möbliert, ist der Trend auf dem Berliner
Wohnungsmarkt. Im vergangenen Jahr betraf diese Wohnform 48 Prozent aller
Wohnungsinserate. Die Angebotsmieten für möbliertes Wohnen auf Zeit lagen
dabei bei 24,12 Euro pro Quadratmeter. Sebastian Bartels vom Berliner
Mieterverein sagte nach dem Urteil: „Erwiesenermaßen führt ein solches
Vermietungsmodell, das meist nur die Umgehung der Mietpreisbremse bezweckt,
zu völlig überhöhten Mieten und zur Ausbeutung von Menschen, die anderswo
in den Kiezen keine bezahlbare Wohnung mehr finden.“
Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) begrüßte die Entscheidung:
„Sie führt zu mehr Rechtssicherheit für das Vorgehen Berlins, Wohnen auf
Zeit in sozialen Erhaltungsgebieten zu regulieren.“ Die Entscheidung böte
die Grundlage, über erste Pilotfälle hinaus „die Regulierung und
Überprüfung stärker in die Fläche“ zu tragen. Als erster Bezirk hatte
Charlottenburg-Wilmersdorf bereits Mitte 2024 angekündigt, das
[3][Vermieten auf Zeit in Milieuschutzgebieten als Nutzungsänderung zu
betrachten] und unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen.
Bartels wies darauf hin, dass das Urteil nur für Milieuschutzgebiete gelte.
Er forderte den Bundesgesetzgeber auf, das Modell der Kurzzeitvermietung,
„auch außerhalb von Milieuschutzgebieten, strenger zu regulieren und
möglichst alle Schlupflöcher für eine Umgehung der Mietpreisbremse zu
stopfen“.
10 Sep 2026
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