# taz.de -- Möbliertes Wohnen auf Zeit: Abgezockt auf dem grauen Mietmarkt
       
       > Quadratmetermieten weit jenseits der 20 Euro, Kettenbefristung und kein
       > Kündigungsschutz: Möbliertes Wohnen übernimmt den Berliner Wohnungsmarkt.
       
 (IMG) Bild: Viele Menschen, die eine Wohnung brauchen, landen notgedrungen in teuren Ferienwohnungen
       
       Fernseher, Sofa, Ikea-Couchtisch und Nesspresso-Maschine: Die
       2-Zimmer-Wohnung in Berlin-Friedrichshain, die auf der
       Vermittlungsplattform Wunderflats angeboten wird, ist schon vor dem Einzug
       voll ausgestattet. Ein Luxus, für den der Vermieter ordentlich zulangt:
       2.100 Euro Miete pro Monat kostet die 48-qm- Butze. Das entspricht einem
       Quadratmeterpreis von 43 Euro, der Mietvertrag ist nur befristet.
       
       Was illegal klingt, ist auf dem Berliner Wohnungsmarkt mittlerweile Alltag.
       Zu diesem Schluss kommt eine am Mittwoch vorgestellte Studie des Instituts
       für soziale Stadtentwicklung (IFSS) im Auftrag des Berliner Mietervereins.
       Demnach weitet sich [1][der Markt für möbliertes Kurzzeitwohnen immer
       weiter aus]. Da die Anbieter:innen dabei häufig Mieterschutz und
       Mietpreisbremse umgehen, fordert der Mieterverein eine stärkere
       Regulierung.
       
       Studienautor Armin Hentschel schätzt, dass derzeit rund 40 Prozent der
       Wohnungsinserate befristete und möblierte Angebote sind.
       Vermieter:innen nutzten die Möblierung häufig als Vorwand, um sich
       nicht an die Mietpreisbremse halten zu müssen. „Im Durchschnitt kostet eine
       möblierte Wohnung das Doppelte, als das, was am Berliner Markt üblich ist“,
       sagt Henschel – also 24 Euro statt 12 pro Quadratmeter.
       
       Angeboten werden die Wohnungen von privaten und gewerblichen Anbietern auf
       Plattformen wie Wunderflats, Housing Anywhere oder Immoscout. Einige
       Anbieter spezialisieren sich auch auf das Weitervermieten von möblierten
       WG-Zimmern.
       
       ## Verdopplung in 10 Jahren
       
       Nach Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat sich die Zahl
       der möblierten Wohnungsinserate von rund 18.000 im Jahr 2015 auf 39.000 im
       Jahr 2024 mehr als verdoppelt. Laut Hentschel ist die Entwicklung nicht als
       Marktreaktion auf eine steigende Nachfrage an möblierten und befristeten
       Wohnformen zu sehen. Rund zwei Drittel der Nutzer:innen griffen auf die
       überteuerten Angebote zurück, weil sie auf dem regulären Wohnungsmarkt
       keine Chance hätten. „Meistens ist es eine erzwungene Ausweichreaktion“,
       erklärt Henschel.
       
       Damit widersprechen die Studienergebnisse der beliebten Darstellung der
       Branche, mit den Kurzzeitvermietungsangeboten würde man lediglich auf einen
       Boom gutverdienender Jetsetter:innen reagieren.
       
       Tatsächlich sind Wohnungssuchende häufig so verzweifelt, dass sie auch auf
       Ferienwohnungsanbieter wie Airbnb zurückgreifen, um die Zeit auf der Suche
       nach einem bezahlbaren und unbefristeten Mietvertrag zu überbrücken. Auch
       die Angebote von Plattformen wie Wunderflats, die für möbliertes Wohnen auf
       Zeit mit einer Mietdauer von wenigen Wochen oder Monate ausgelegt sind,
       werden mangels günstigerer Alternativen häufig zur dauerhaften Wohnstätte.
       „Der Markt zwischen Ferienwohnungen und normaler Wohnnutzung hat sich
       längst vermischt“, sagt Sebastian Bartels, Geschäftsführer des
       Mieterverbands bei der Vorstellung der Studie.
       
       Die zunehmende Durchmischung stellt die Regulierung dieses „grauen
       Wohnungsmarkts“, wie er in der Studien bezeichnet wird, vor
       Herausforderungen. Das Problem: Viele Angebote sind illegal oder zumindest
       rechtlich fragwürdig, doch eine effektive Durchsetzung ist nach der
       gängigen Rechtslage schwierig.
       
       ## Halb- bis Illegal
       
       „Vermieter:innen dürfen das Mietverhältnis nicht ohne Grund begrenzen“,
       erklärt Bartels. Anbieter:innen von möblierten Kurzeitwohnungen berufen
       sich häufig auf eine Ausnahmeregelung zum „vorübergehenden Gebrauch“, die
       greift, wenn der oder die Mieter:in ihren Lebensmittelpunkt an einem
       anderen Ort hat. In diesem Falle greife weder die Mietpreisbremse noch der
       übliche Kündigungsschutz, erklärt Bartels.
       
       Die Dauer der Regelung ist gesetzlich nicht festgelegt, aber Gerichte
       urteilten schon eine Mietdauer von vier Monaten als zu lang ab, sagt
       Bartels. Gängig seien auf dem möblierten Wohnungsmarkt aber Befristungen
       von einem Jahr, die danach wieder verlängert werden könnten. „Das ist auf
       keinen Fall vorübergehender Gebrauch.“
       
       Falsch sei daher auch die Annahme, dass allein eine Möblierung die
       Mietpreisbremse aushebeln könne. Der Aufschlag für die Möblierung ist nicht
       beliebig, der Vermieter muss dem Mieter die Berechnung auf Nachfrage
       vorlegen. „Kann er das nicht, wird er vor Gericht scheitern“, sagt Bartels.
       Doch viele Nutzer:innen der möblierten Angebote sind Expats, die kaum
       Wissen über das deutsche Mietrecht hätten, sagt er, „Menschen, die
       notgedrungen auf Ferienwohnungen zurückgreifen, erreichen wir als
       Mieterverein gar nicht.“
       
       Was es laut Mieterverein braucht, ist eine deutliche Nachschärfung der
       gesetzlichen Regelungen. Die Mietdauer für den vorübergehenden Bedarf müsse
       genau festgelegt werden. Auch sollten Vermieter verpflichtet sein, die
       Aufschläge für die Möblierung schon im Mietvertrag genau auszuweisen.
       
       ## Senat nicht ohnmächtig
       
       Auch wenn diese Maßnahmen vom Bund beschlossen werden müssen, [2][sind dem
       Land in Sachen Kurzzeitvermietung nicht die Hände gebunden.] So würden
       Bezirke wie Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln möblierte
       Kurzzeitvermietungen [3][in Milieuschutzgebieten] und im Neubau untersagen,
       sagt Katrin Schmidberger, mietenpolitische Sprecherin der Grünen. „Es
       braucht eine landesweite Strategie gegen möbliertes Kurzeitwohnen.“
       
       Die Senatsverwaltung gibt auf Taz-Anfrage an, mit dem geplanten
       Wohnraumsicherungsgesetz gegen das Problem vorgehen zu wollen. Zusätzlich
       soll auch das geforderte Verbot von möblierten Wohnen im Milieuschutz
       kommen, sagt Senatssprecher Martin Pallgen
       
       Auch beim Problem [4][der illegalen Ferienwohnung] sieht die Studie
       Handlungsbedarf. Trotz Registrierungspflicht sei eine effektive Kontrolle
       durch die Bezirke nach wie vor nicht möglich. Effektive Tools, mit denen
       Angebotsdaten gesammelt und auf Rechtmäßigkeit geprüft werden könne, gebe
       es zwar schon, sagt Studienautor Armin Hentschel, die Bezirke dürfte sie
       auf Weisung des Senats aber noch nicht einsetzen.„Kontrollbesuche müssen im
       Vorfeld angekündigt werden und die Beweislast liegt beim Bezirk“,
       kritisiert der Sozialwissenschaftler.
       
       [Wir haben den Artikel mit einem Statement des Senats über geplante
       Maßnahmen ergänzt]
       
       29 Oct 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Befristete-moeblierte-Wohnungen/!6081023
 (DIR) [2] /Vorgehen-gegen-moebliertes-Wohnen/!6014525
 (DIR) [3] /Immobilienaufwertung-in-Berlin/!6034349
 (DIR) [4] /Digitale-Plattformen-und-Gentrifizierung/!6045482
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jonas Wahmkow
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Mietenprotest
 (DIR) Schwerpunkt Gentrifizierung in Berlin
 (DIR) Wohnungsnot
 (DIR) Reden wir darüber
 (DIR) Social-Auswahl
 (DIR) Wohnungsmarkt
 (DIR) Schwerpunkt Gentrifizierung in Berlin
 (DIR) Airbnb
 (DIR) Schwerpunkt Gentrifizierung in Berlin
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Wohnungsmarkt in Bremen und Hamburg: Mondpreise für möblierte Wohnungen
       
       Das Gesamtangebot verfügbarer Mietwohnungen sinkt. Dafür wächst der Anteil
       möblierter Wohnungen, mit denen sich die Mietpreisbremse aushebeln lässt.
       
 (DIR) Befristete, möblierte Wohnungen: Befristete Geschäftemacherei
       
       Bezirke und Senat wollen den Trend zu zeitlich begrenzten Mietverträgen für
       möblierte Wohnungen stoppen. Doch ganz so schnell wird das nicht gehen.
       
 (DIR) Digitale Plattformen und Gentrifizierung: „Ostberlin ist in der Hand von Airbnb“
       
       Welchen Einfluss hat die Vermietungsplattform auf Großstädte wie Berlin?
       Ein Interview mit den Soziolog:innen Christina Hecht und Simon Pohl.
       
 (DIR) Möbliertes Wohnen: Mehr Wände, mehr Miete
       
       Anbieter möblierter Wohnungen verändern Grundrisse ohne Genehmigung, aber
       die Bezirke sind machtlos. Der Senat plant eine Prüfstelle gegen
       Mietwucher.