# taz.de -- Urteil über Enkel-Gesetz: Hunderttausende Spanier verlieren Wahlrecht
       
       > Sie haben den spanischen Pass, aber dürfen nicht wählen. Tausende
       > Menschen, vor allem in Lateinamerika, sind von der Gerichtsentscheidung
       > betroffen.
       
 (IMG) Bild: Pedro Sánchez, Ministerpräsident von Spanien, sieht in der Gerichtsentscheidung eine „Provokation“
       
       Sie haben die spanische Staatsangehörigkeit, aber wählen dürfen sie nicht.
       So ergeht es derzeit rund 306.000 Spaniern und Spanierinnen. Der Oberste
       Gerichtshof hat ihnen auf Antrag der rechtsextremen Parteien Vox und
       Iustitia Europa das Wahlrecht entzogen. Es handelt sich dabei um die Enkel
       von exilierten Demokraten, Linken und Gewerkschaftern, [1][die einst vor
       dem faschistischen Terror unter Diktator General Francisco Franco ins
       Ausland flohen.]
       
       „Personen, die außerhalb Spaniens als Kinder oder Enkel von Personen
       geboren wurden, die ursprünglich die spanische Staatsangehörigkeit besaßen
       und diese infolge von Exil aus politischen, weltanschaulichen oder
       religiösen Gründen oder aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder
       Identität verloren haben oder darauf verzichtet haben, können die spanische
       Staatsangehörigkeit wählen“, heißt es in einem Gesetz von 2022. Damit haben
       sie Anspruch auf den spanischen Pass und alle Bürgerrechte. Es wird
       automatisch auf all diejenigen angewandt, die zwischen dem 18. Juli 1936 –
       dem Tag des faschistischen Putsches und Beginn des Bürgerkrieges – und dem
       31. Dezember 1955 das Land verließen.
       
       Die meisten dieser Familien leben in Südamerika. Die 306.000 vom Entzug des
       Wahlrechts Betroffenen haben den gesamten Prozess durchlaufen, den Pass
       erhalten und sich in die Wählerlisten auf den Konsulaten eingetragen. Vox
       und Iustutia Europa, ideologische Nachfolger derer, die einst gewaltsam die
       Macht ergriffen und der demokratischen Republik ein Ende setzten, sehen im
       sogenannten „Gesetz der Enkel“ den Versuch, den Wahlzensus zugunsten der
       Linken zu beeinflussen.
       
       Sie beantragten einen einstweiligen Stopp der Registrierung der „Enkel“ in
       den Wählerlisten in den Konsulaten. Der Oberste Gerichtshof gab dem jetzt
       statt. Es sieht „eine begründete, reale und ernsthafte Gefahr“, dass „die
       Objektivität und Transparenz des Wahlverfahrens schwerwiegend
       beeinträchtigt“ werde. Dies würde „einen irreversiblen Schaden für die
       Integrität und Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens“ nach sich ziehen, da es
       sich unmittelbar auf ein für den Rechtsstaat wesentliches Element auswirkt:
       die Willensbekundung des Volkes durch die Ausübung des Wahlrechts.
       
       ## Regierung sieht Provokation
       
       Zwar dürfen die Konsulate weiterhin Anträge auf Registrierung für die
       Wahlen entgegennehmen. Aber einmal abgeschlossen, wird der Antrag – so die
       richterliche Anordnung – bis zu einer endgültigen Entscheidung über die
       Sache auf Eis gelegt.
       
       In einem Verfahren will der Oberste Gerichtshof prüfen, inwieweit diese
       Maßnahme aufrechterhalten wird oder nicht. Ob das endgültige Urteil vor den
       kommenden Wahlen kommt, ist bei dem langsamen Vorgehen der spanischen
       Justiz zu bezweifeln. Im Mai werden die meisten Regionalparlamente und alle
       Gemeindevertretungen gewählt und spätestens im Frühsommer das Parlament,
       und damit wird über die Zukunft von [2][Ministerpräsident Pedro Sánchez]
       entschieden.
       
       Die spanische Regierung sieht in der Gerichtsentscheidung eine
       „Provokation“, das erklären mehrere Minister. Es sei besorgniserregend,
       dass Zehntausende Spanier und Spanierinnen ihr Wahlrecht verlören, obwohl
       sie weiterhin die Staatsangehörigkeit haben. Die obersten Richter machten
       sich damit eine Theorie der Rechten zu eigen, so die Regierung. Auch die
       konservative Partido Popular (PP) hat sich mittlerweile dem Vorwurf der
       geplanten Wahlmanipulation durch Sánchez angeschlossen. Und das, obwohl
       deren Vorsitzender Alberto Nuñez Feijóo bei einem Argentinienbesuch selbst
       ein Gesetz ankündigte, um den Enkeln Pass und Wahlrecht zu geben, sollte er
       an die Macht kommen.
       
       Die Wahlbeteiligung bei den bisherigen Wahlen zeigt: Die überwiegende
       Mehrheit derer, die in Lateinamerika leben und die spanische
       Staatsangehörigkeit besitzen, gehen nicht zu den Wahlen. Dies wird wohl
       auch bei den jetzt anerkannten neuen Spaniern nicht viel anders sein. Zudem
       verändern Stimmen aus dem Ausland so gut wie nie die Sitzverteilung im
       Parlament. Zuletzt geschah dies 2023 – damals zugunsten der PP.
       
       11 Sep 2026
       
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