# taz.de -- Urteil über Enkel-Gesetz: Hunderttausende Spanier verlieren Wahlrecht
> Sie haben den spanischen Pass, aber dürfen nicht wählen. Tausende
> Menschen, vor allem in Lateinamerika, sind von der Gerichtsentscheidung
> betroffen.
(IMG) Bild: Pedro Sánchez, Ministerpräsident von Spanien, sieht in der Gerichtsentscheidung eine „Provokation“
Sie haben die spanische Staatsangehörigkeit, aber wählen dürfen sie nicht.
So ergeht es derzeit rund 306.000 Spaniern und Spanierinnen. Der Oberste
Gerichtshof hat ihnen auf Antrag der rechtsextremen Parteien Vox und
Iustitia Europa das Wahlrecht entzogen. Es handelt sich dabei um die Enkel
von exilierten Demokraten, Linken und Gewerkschaftern, [1][die einst vor
dem faschistischen Terror unter Diktator General Francisco Franco ins
Ausland flohen.]
„Personen, die außerhalb Spaniens als Kinder oder Enkel von Personen
geboren wurden, die ursprünglich die spanische Staatsangehörigkeit besaßen
und diese infolge von Exil aus politischen, weltanschaulichen oder
religiösen Gründen oder aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder
Identität verloren haben oder darauf verzichtet haben, können die spanische
Staatsangehörigkeit wählen“, heißt es in einem Gesetz von 2022. Damit haben
sie Anspruch auf den spanischen Pass und alle Bürgerrechte. Es wird
automatisch auf all diejenigen angewandt, die zwischen dem 18. Juli 1936 –
dem Tag des faschistischen Putsches und Beginn des Bürgerkrieges – und dem
31. Dezember 1955 das Land verließen.
Die meisten dieser Familien leben in Südamerika. Die 306.000 vom Entzug des
Wahlrechts Betroffenen haben den gesamten Prozess durchlaufen, den Pass
erhalten und sich in die Wählerlisten auf den Konsulaten eingetragen. Vox
und Iustutia Europa, ideologische Nachfolger derer, die einst gewaltsam die
Macht ergriffen und der demokratischen Republik ein Ende setzten, sehen im
sogenannten „Gesetz der Enkel“ den Versuch, den Wahlzensus zugunsten der
Linken zu beeinflussen.
Sie beantragten einen einstweiligen Stopp der Registrierung der „Enkel“ in
den Wählerlisten in den Konsulaten. Der Oberste Gerichtshof gab dem jetzt
statt. Es sieht „eine begründete, reale und ernsthafte Gefahr“, dass „die
Objektivität und Transparenz des Wahlverfahrens schwerwiegend
beeinträchtigt“ werde. Dies würde „einen irreversiblen Schaden für die
Integrität und Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens“ nach sich ziehen, da es
sich unmittelbar auf ein für den Rechtsstaat wesentliches Element auswirkt:
die Willensbekundung des Volkes durch die Ausübung des Wahlrechts.
## Regierung sieht Provokation
Zwar dürfen die Konsulate weiterhin Anträge auf Registrierung für die
Wahlen entgegennehmen. Aber einmal abgeschlossen, wird der Antrag – so die
richterliche Anordnung – bis zu einer endgültigen Entscheidung über die
Sache auf Eis gelegt.
In einem Verfahren will der Oberste Gerichtshof prüfen, inwieweit diese
Maßnahme aufrechterhalten wird oder nicht. Ob das endgültige Urteil vor den
kommenden Wahlen kommt, ist bei dem langsamen Vorgehen der spanischen
Justiz zu bezweifeln. Im Mai werden die meisten Regionalparlamente und alle
Gemeindevertretungen gewählt und spätestens im Frühsommer das Parlament,
und damit wird über die Zukunft von [2][Ministerpräsident Pedro Sánchez]
entschieden.
Die spanische Regierung sieht in der Gerichtsentscheidung eine
„Provokation“, das erklären mehrere Minister. Es sei besorgniserregend,
dass Zehntausende Spanier und Spanierinnen ihr Wahlrecht verlören, obwohl
sie weiterhin die Staatsangehörigkeit haben. Die obersten Richter machten
sich damit eine Theorie der Rechten zu eigen, so die Regierung. Auch die
konservative Partido Popular (PP) hat sich mittlerweile dem Vorwurf der
geplanten Wahlmanipulation durch Sánchez angeschlossen. Und das, obwohl
deren Vorsitzender Alberto Nuñez Feijóo bei einem Argentinienbesuch selbst
ein Gesetz ankündigte, um den Enkeln Pass und Wahlrecht zu geben, sollte er
an die Macht kommen.
Die Wahlbeteiligung bei den bisherigen Wahlen zeigt: Die überwiegende
Mehrheit derer, die in Lateinamerika leben und die spanische
Staatsangehörigkeit besitzen, gehen nicht zu den Wahlen. Dies wird wohl
auch bei den jetzt anerkannten neuen Spaniern nicht viel anders sein. Zudem
verändern Stimmen aus dem Ausland so gut wie nie die Sitzverteilung im
Parlament. Zuletzt geschah dies 2023 – damals zugunsten der PP.
11 Sep 2026
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