# taz.de -- Vergleich mit Meta in den USA: Importware Jugendschutz
> Was folgt aus dem Vergleich zum Jugendschutz, den Meta in den USA
> geschlossen hat? Verbraucherschützer:innen und Wissenschaft fordern
> weitere Schritte.
(IMG) Bild: Plattformen sollten so gestaltet sein, dass junge Menschen geschützt sind, ohne sie von digitaler Teilhabe auszuschließen
Nach Abschluss [1][eines wichtigen US-Gerichtsverfahrens gegen Meta]
fordern unter anderem Verbraucherschützer:innen auch hierzulande
Konsequenzen: Die zugesagten Verbesserungen im Jugendschutz müssten auch in
Europa und auf anderen Plattformen umgesetzt werden. Die Änderungen sollten
„branchenweit umgesetzt werden“, teilte UN-Menschenrechtskommissar Volker
Türk via Social Media mit. Die Chefin des Verbraucherzentrale
Bundesverbandes, Ramona Pop, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland:
„Schutzmaßnahmen wie Zeitlimits, nächtliche Sperren oder deaktivierte
Benachrichtigungen können den Nutzungsdruck von Minderjährigen verringern.“
Am Mittwoch war bekannt geworden, dass Meta, Mutterkonzern von Facebook,
Instagram und Whatsapp, in einem Prozess in den USA einem Vergleich
zugestimmt hatte. In dem Verfahren hatten 29 US-Bundesstaaten das
Unternehmen verklagt – und ihm unter anderem vorgeworfen, mit seinen
Plattformen der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu
schaden. Meta bestreitet die Vorwürfe.
Der Vergleich sieht nun vor, dass Meta über zehn Jahre bis zu knapp 17
Milliarden US-Dollar zahlt. Darüber hinaus verpflichtet es sich zu mehr
Jugendschutz auf seinen Plattformen Instagram und Facebook. So soll es
unter anderem eine Obergrenze für die tägliche Nutzungsdauer geben und
Push-Nachrichten sollen während der Schulzeit deaktiviert sein. Darüber
hinaus soll eine Altersprüfung eingeführt werden, für die maximale
Fehlerquoten festgelegt wurden.
Auch wenn Verbraucherschützerin Pop fordert, die Änderungen ebenfalls in
Europa umzusetzen – für ausreichend hält sie sie nicht: „Denn das
eigentliche Problem bleibt: Geschäftsmodelle und Algorithmen, die darauf
ausgelegt sind, Aufmerksamkeit möglichst lange zu binden.“ Plattformen
müssten so gestaltet sein, dass junge Menschen geschützt seien, ohne sie
von digitaler Teilhabe auszuschließen. Die Verantwortung könne und dürfe
nicht allein bei den Eltern liegen.
## Kritik an Altersüberprüfung
Auch Wissenschaftler:innen sehen in den vereinbarten Änderungen
Fortschritte – die allerdings nicht ausreichen. „Insgesamt gehen die
Veränderungen in die richtige Richtung und ich halte das Maßnahmenpaket für
inhaltlich sinnvoll“, sagt Isabel Brandhorst, Leiterin der Forschungsgruppe
Internetnutzungsstörungen, Universitätsklinikum Tübingen, dem Science Media
Center (SMC). Es bleibe allerdings abzuwarten, mit welcher Ernsthaftigkeit
die Änderungen umgesetzt werden.
Kritik gibt es an der Altersüberprüfung. „Eine verpflichtende
Alterskontrolle betrifft nicht nur Kinder und Jugendliche. Jeder
Internetnutzer müsste sich gegenüber der Plattform als erwachsen
ausweisen“, kritisiert Tibor Jager, Professor für IT-Sicherheit und
Kryptographie von der Bergischen Universität Wuppertal, laut SMC. Damit
werde eine flächendeckende Identifikations- und Kontrollinfrastruktur
geschaffen – das gefährde Privatsphäre und die freie Meinungsäußerung.
Besser, als einen technischen Zaun um schädliche Inhalte zu ziehen, sei,
„die schädlichen Inhalte und ihre algorithmische Verstärkung“ zu regulieren
und die Plattformen dafür in die Verantwortung zu nehmen.
Und wie geht es nun in Europa weiter? Matthias Kettemann, unter anderem
Professor für Innovation, Theorie und Philosophie des Rechts an der
Universität Innsbruck, sieht Potenzial: Für die EU-Kommission sei der
Vergleich Rückenwind in einem laufenden Verfahren: „Meta kann kaum noch
argumentieren, die kritisierten Designmerkmale seien unverzichtbar, wenn es
sie in den USA freiwillig abschaltet“, so Kettemann gegenüber dem SMC. Er
erwartet darüber hinaus, dass Youtube und Tiktok unter Druck geraten,
ebenfalls Verbesserungen beim Jugendschutz anzugehen.
28 Aug 2026
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(DIR) Svenja Bergt
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