# taz.de -- Vergleich mit Meta in den USA: Importware Jugendschutz
       
       > Was folgt aus dem Vergleich zum Jugendschutz, den Meta in den USA
       > geschlossen hat? Verbraucherschützer:innen und Wissenschaft fordern
       > weitere Schritte.
       
 (IMG) Bild: Plattformen sollten so gestaltet sein, dass junge Menschen geschützt sind, ohne sie von digitaler Teilhabe auszuschließen
       
       Nach Abschluss [1][eines wichtigen US-Gerichtsverfahrens gegen Meta]
       fordern unter anderem Verbraucherschützer:innen auch hierzulande
       Konsequenzen: Die zugesagten Verbesserungen im Jugendschutz müssten auch in
       Europa und auf anderen Plattformen umgesetzt werden. Die Änderungen sollten
       „branchenweit umgesetzt werden“, teilte UN-Menschenrechtskommissar Volker
       Türk via Social Media mit. Die Chefin des Verbraucherzentrale
       Bundesverbandes, Ramona Pop, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland:
       „Schutzmaßnahmen wie Zeitlimits, nächtliche Sperren oder deaktivierte
       Benachrichtigungen können den Nutzungsdruck von Minderjährigen verringern.“
       
       Am Mittwoch war bekannt geworden, dass Meta, Mutterkonzern von Facebook,
       Instagram und Whatsapp, in einem Prozess in den USA einem Vergleich
       zugestimmt hatte. In dem Verfahren hatten 29 US-Bundesstaaten das
       Unternehmen verklagt – und ihm unter anderem vorgeworfen, mit seinen
       Plattformen der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu
       schaden. Meta bestreitet die Vorwürfe.
       
       Der Vergleich sieht nun vor, dass Meta über zehn Jahre bis zu knapp 17
       Milliarden US-Dollar zahlt. Darüber hinaus verpflichtet es sich zu mehr
       Jugendschutz auf seinen Plattformen Instagram und Facebook. So soll es
       unter anderem eine Obergrenze für die tägliche Nutzungsdauer geben und
       Push-Nachrichten sollen während der Schulzeit deaktiviert sein. Darüber
       hinaus soll eine Altersprüfung eingeführt werden, für die maximale
       Fehlerquoten festgelegt wurden.
       
       Auch wenn Verbraucherschützerin Pop fordert, die Änderungen ebenfalls in
       Europa umzusetzen – für ausreichend hält sie sie nicht: „Denn das
       eigentliche Problem bleibt: Geschäftsmodelle und Algorithmen, die darauf
       ausgelegt sind, Aufmerksamkeit möglichst lange zu binden.“ Plattformen
       müssten so gestaltet sein, dass junge Menschen geschützt seien, ohne sie
       von digitaler Teilhabe auszuschließen. Die Verantwortung könne und dürfe
       nicht allein bei den Eltern liegen.
       
       ## Kritik an Altersüberprüfung
       
       Auch Wissenschaftler:innen sehen in den vereinbarten Änderungen
       Fortschritte – die allerdings nicht ausreichen. „Insgesamt gehen die
       Veränderungen in die richtige Richtung und ich halte das Maßnahmenpaket für
       inhaltlich sinnvoll“, sagt Isabel Brandhorst, Leiterin der Forschungsgruppe
       Internetnutzungsstörungen, Universitätsklinikum Tübingen, dem Science Media
       Center (SMC). Es bleibe allerdings abzuwarten, mit welcher Ernsthaftigkeit
       die Änderungen umgesetzt werden.
       
       Kritik gibt es an der Altersüberprüfung. „Eine verpflichtende
       Alterskontrolle betrifft nicht nur Kinder und Jugendliche. Jeder
       Internetnutzer müsste sich gegenüber der Plattform als erwachsen
       ausweisen“, kritisiert Tibor Jager, Professor für IT-Sicherheit und
       Kryptographie von der Bergischen Universität Wuppertal, laut SMC. Damit
       werde eine flächendeckende Identifikations- und Kontrollinfrastruktur
       geschaffen – das gefährde Privatsphäre und die freie Meinungsäußerung.
       Besser, als einen technischen Zaun um schädliche Inhalte zu ziehen, sei,
       „die schädlichen Inhalte und ihre algorithmische Verstärkung“ zu regulieren
       und die Plattformen dafür in die Verantwortung zu nehmen.
       
       Und wie geht es nun in Europa weiter? Matthias Kettemann, unter anderem
       Professor für Innovation, Theorie und Philosophie des Rechts an der
       Universität Innsbruck, sieht Potenzial: Für die EU-Kommission sei der
       Vergleich Rückenwind in einem laufenden Verfahren: „Meta kann kaum noch
       argumentieren, die kritisierten Designmerkmale seien unverzichtbar, wenn es
       sie in den USA freiwillig abschaltet“, so Kettemann gegenüber dem SMC. Er
       erwartet darüber hinaus, dass Youtube und Tiktok unter Druck geraten,
       ebenfalls Verbesserungen beim Jugendschutz anzugehen.
       
       28 Aug 2026
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
       
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