# taz.de -- Menschenrechte in der Türkei: Straßburg fordert Kavalas Freiheit
> Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fordert erneut die
> Freilassung Osman Kavalas. Die Türkei ignoriert die Straßburger Urteile
> seit Jahren.
(IMG) Bild: Seit Oktober 2017 inhaftiert: der türkische Menschenrechtler und Kulturförderer Osman Kavala
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat erneut die
Freilassung des türkischen Mäzens und Menschenrechtlers Osman Kavala
gefordert. Das Urteil erinnert wieder einmal an eine beispiellose
Missachtung europäischen Rechts durch die Türkei.
[1][Osman Kavala ist einer der bekanntesten politischen Gefangenen] in der
Türkei. Als reicher Unternehmenserbe hatte er sich ab 2002 vor allem für
die türkische Zivilgesellschaft engagiert. Dabei hat er mehrere liberale
und linke Stiftungen und NGOs gegründet und finanziert.
[2][Er sitzt seit Oktober 2017, also seit fast neun Jahren, in Haft]. Ihm
wurde vorgeworfen, 2013 die Proteste im Gezi-Park angezettelt zu haben. Bei
den Protesten gegen ein Bauprojekt in Istanbul, die sich bald zu Protesten
gegen Polizeigewalt und die zunehmend autoritäre Regierung von Recep Tayyip
Erdoğan ausweiteten, wurden rund 8.000 Menschen verletzt und acht Personen
getötet.
Im ersten Kavala-Urteil entschied der Straßburger Gerichtshof 2019, dass
die Inhaftierung des Mäzens gegen die Europäische Menschenrechtskonvention
verstößt. 2020 wurde Kavala in der Türkei zunächst auch freigesprochen.
Doch bevor er das Hochsicherheitsgefängnis in Silivri verlassen konnte,
hatte die Staatsanwaltschaft einen neuen Haftbefehl gegen Kavala erwirkt.
Diesmal soll er in den Putschversuch der Gülen-Bewegung 2016 verstrickt
gewesen sein. Dieser Vorwurf rückte später aber wieder in den Hintergrund;
er diente offensichtlich nur dazu, eine Entlassung Kavalas aus dem
Gefängnis zu verhindern.
## Ankara ignoriert Straßburg
Im April 2022 wurde Kavala in der nächsten Instanz dann doch wegen seiner
angeblichen Steuerung und Finanzierung der Gezi-Proteste verurteilt. Ein
Schwurgericht in Istanbul sah darin einen Umsturzversuch und verhängte eine
lebenslange Freiheitsstrafe.
Drei Monate später, im Juli 2022, forderte der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte zum zweiten Mal Kavalas Freilassung. Auf Antrag des
Ministerkomitees des Europarats, dem 46 Staaten angehören, hatte der
Gerichtshof festgestellt, dass die Türkei das Straßburger Urteil von 2019
nicht umgesetzt hatte. Es war erst das zweite Mal, dass der Gerichtshof die
Nicht-Umsetzung eines Urteils förmlich feststellte. Und es war das erste
Mal, dass sich der betroffene Staat weiter weigerte. Aserbaidschan hatte
2017 eingelenkt.
In der aktuellen Entscheidung stellte die Große Kammer des EGMR nun
rechtskräftig fest, dass auch das Istanbuler Strafurteil von 2022 gegen die
Menschenrechte Kavalas verstieß. Dieser habe mit seiner Unterstützung der
Gezi-Proteste nur von seiner Meinungs- und Versammlungsfreiheit Gebrauch
gemacht. Die türkische Justiz habe die dortigen Strafgesetze unvorhersehbar
weit ausgelegt. Die Verurteilung Kavalas sei „unverhältnismäßig“ und
„willkürlich“ gewesen, eine „eklatante Verweigerung von Gerechtigkeit“. Zum
dritten Mal forderte der EGMR Kavalas Freilassung. Zudem wurden ihm 70.000
Euro Entschädigung zugesprochen.
Der Europarat kann nun wieder auf eine Umsetzung des Straßburger Urteils
dringen. Als Sanktionen könnte er auch die Aussetzung des Stimmrechts der
Türkei oder gar den Ausschluss aus dem Europarat beschließen. 2022 war
Russland nach dem Angriff auf die Ukraine ausgeschlossen worden.
Das Straßburger Urteil hilft jedenfalls, dass der heute 68-jährige Kavala
in der Türkei und in Europa bekannt bleibt. Zuletzt war die ebenfalls
willkürliche Inhaftierung oppositioneller CHP-Bürgermeister wie Ekrem
İmamoğlu aus Istanbul in den Vordergrund gerückt.
25 Aug 2026
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## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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