# taz.de -- Vorwurf der Urheberrechtsverletzung: Autor Marc-Uwe Kling und Carlsen Verlag verklagen OpenAI
       
       > Astrid Henn und Marc-Uwe Kling, Illustratorin und Autor der
       > Kinderbuchreihe „Das NEINhorn“, haben mit dem Carlsen-Verlag Klage gegen
       > den Betreiber von ChatGPT eingereicht.
       
 (IMG) Bild: Es gibt nur ein „NEINhorn“ und es stammt von Marc-Uwe Kling und Astrid Henn
       
       Der renommierte Hamburger Carlsen Verlag, sein Bestsellerautor Marc-Uwe
       Kling und die Illustratorin Astrid Henn sehen ihre Urheberrechte an ihrem
       Werk „Das NEINhorn“ verletzt und haben am Donnerstag Klage vor dem
       Landgericht München gegen die irische Niederlassung des
       US-Softwareunternehmens OpenAI, Betreiberin des Chatbots ChatGPT in Europa,
       eingereicht.
       
       Der Grund für die Klage ist triftig: Bereits einfachste Eingaben bei
       ChatGPT führen dazu, dass Nutzer:innen Geschichten vom „NEINhorn“
       erstellt werden, die in den wesentlichen kreativen Elementen dem
       urheberrechtlich geschützten Werk von Marc-Uwe Kling und Astrid Henn
       gleichen. Die von ChatGPT erzeugten Illustrationen lassen sich vom Original
       „NEINhorn“ kaum unterscheiden.
       
       ChatGPT macht zudem eigeninitiativ Vorschläge für weitere rechtsverletzende
       Texte und Illustrationen zum „NEINhorn“, welche ohne jede Erwähnung auch
       die weiteren Charaktere und Handlungsorte aufnehmen. ChatGPT bietet ganze
       Druckvorlagen für illustrierte Geschichten, samt Umschlaggestaltung,
       Impressum, einer gefakten ISBN und Verlagslogo an.
       
       Auf Basis der äußerst detailgetreuen Kopien des Originals muss davon
       ausgegangen werden, dass die Originalwerke aus der Reihe „Das NEINhorn“ in
       unrechtmäßiger Weise zum Training der Sprach- und Bildmodelle von OpenAI
       genutzt wurden und nun als „Memorisierung“ in diesen Modellen enthalten
       sind, sodass sie jederzeit [1][über ChatGPT] abrufbar sind.
       
       [2][Illustratorin Astrid Henn] reagiert verständlicherweise erbost: „Die
       unerlaubte Verwendung meiner Illustrationen, oft Ergebnis monatelanger
       Arbeit, für das Training einer KI, mit dem Ziel, dass die Kl meine Arbeit,
       also mein Eigentum, für jedermann nutzbar macht, ist für mich Diebstahl.
       Dieser Vorgang unterscheidet sich in meinen Augen nicht von zum Beispiel
       dem Diebstahl von Firmengeheimnissen, die dann im Darknet verkauft und für
       jedermann zugänglich gemacht werden.“
       
       [3][Autor Marc-Uwe Kling] of „Känguruh-Chroniken“-Fame legt nach: „Jedem,
       der sich illegal im Netz auch nur einen einzigen Film, ein Buch oder ein
       Hörbuch runterlädt, droht eine empfindliche Strafe. Aber OpenAI klaut
       einfach alle Kunst und Kultur der ganzen Welt und glaubt, damit
       durchzukommen? Dazu fällt dem NEINhorn ein Wort ein: ‚Nein!‘“
       
       Sandra Harzer-Kux, Verlegerin des Carlsen Verlages lässt sich mit der
       Aussage zitieren: „Die Kreativität von Autor*innen und
       Illustrator*innen ist unser höchstes Gut, ihre Rechte zu vertreten und
       zu schützen, unsere Verantwortung als Verlag. ‚Das NEINhorn‘ und seine
       Folgebände gehören zu den erfolgreichsten Bilderbüchern auf dem Markt und
       sind bereits heute Klassiker der Kinderliteratur. Mit dieser Klage treten
       wir entschieden für die Rechte von Marc-Uwe Kling und Astrid Henn sowie die
       des Verlages ein, gegen die ganz eindeutig verstoßen wird.“
       
       Sollte ein geschlossenes Vorgehen gegen OpenAI Schule machen und seine
       fiesen Kopierpraktiken am Ende etwa mithilfe von EU-Rechtssprechung
       abgeschafft werden?
       
       20 Aug 2026
       
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