# taz.de -- Bildungspolitik der AfD: Die blaue Verführung
       
       > Die AfD wirbt unter anderem für eine Aufweichung der Schulpflicht.
       > Kurzfristig könne sie ihre Bildungsprogrammatik aber nicht realisieren,
       > so das Fazit einer Studie.
       
 (IMG) Bild: Gemeinsames Lernen von Schüler:innen mit und ohne Behinderung: Die AfD in Sachsen-Anhalt will die inklusive Beschulung beenden
       
       Die schulpolitische Offerte der AfD könnte Kritiker:innen der
       staatlichen Schulpolitik ansprechen. Denn: Welche Eltern sorgen sich nicht
       um die schulische Bildung ihrer Kinder? Die selbsternannte Alternative für
       Deutschland hofft in Sachsen-Anhalt mit ihren Forderungen auch das
       alternative Milieu mit anzusprechen.
       
       In ihrem bereits vor der Wahl aufgestellten „Regierungsprogramm“ verspricht
       die Partei um Spitzenkandidat Ulrich Siegmund nichts weniger als die
       Aufweichung der Schulpflicht. Ihr Credo: „Bildungspflicht statt
       Schulzwang“. Würde dieses Vorhaben umgesetzt, wäre allerdings der
       Sozialisationsort Schule gefährdet und ein inklusiver, selbstbestimmter
       Bildungsweg weiter behindert, sagt Tilmann Kern, Geschäftsführer des
       [1][Bundesverbandes der Freien Alternativschulen e. V. (BFAS)] der taz.
       
       Der Verband, in dem 127 Schulen organisiert sind, hat bei einer Kanzlei,
       nämlich der [2][dka Rechtsanwälte Fachanwälte], ein Gutachten zu den
       „politischen Einflussmöglichkeiten der AfD auf den Bildungsbereich“ nach
       der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt erstellen lassen. Bei der Wahl am 6.
       September könnte die AfD über 42 Prozent erreichen und gegebenenfalls
       allein regieren. „Das Gutachten sollte abklopfen, welche der Vorhaben aus
       rechtlicher Sicht haltbar und umsetzbar erscheinen“, so Kern.
       
       Der Geschäftsführer geht davon aus, dass auch an Freien Alternativen
       Schulen Eltern die AfD wählen. Mit dem Gutachten, so Kern, wollte der BFAS
       denn auch „deutlich machen, dass zentrale Elemente der Prinzipien Freier
       Alternativschulen den Forderungen der AfD zuwiderlaufen“. Die
       Rechtsanwält:innen von dka zitieren in ihrem Gutachten aus dem
       AfD-Programm: „[3][Wir wenden uns entschieden gegen alle Versuche des
       Staates, sich in die Erziehung der Kinder einzumischen.]“
       
       ## Sonderklassen
       
       Die Schulen würden „immer weniger Bildung vermitteln“, sondern „immer
       stärker versuchen, die Kinder politisch zu erziehen oder ihnen fragwürdige
       Lebensansichten zu vermitteln“, so die AfD. Welche politischen Ansichten
       genau verschwinden sollen, wird durch die Forderung nach Beendigung der
       inklusiven Beschulung sowie der Einführung von „Sonderklassen“ für Kinder
       von Geflüchteten deutlich.
       
       Die Forderungen seien „vor dem Hintergrund des Völker- und Europarechts
       sowie dem Grundgesetz kaum zulässig“ und auch verfassungsrechtlich
       unzulässig, so der BFAS. Sie widersprechen den Prinzipien des BFAS. „Wir
       wollen allen Schüler*innen – egal welcher Herkunft oder persönlicher
       Bedingung – einen inklusiven, selbstbestimmten Bildungsweg ermöglichen“,
       sagt Kern. Und das gelänge „nur in einer weltoffenen,
       menschenrechtsorientierten und wissenschaftsbasierten Umgebung“.
       
       Die Forderung der AfD nach einer „Wahlfreiheit zwischen Schul- und
       Hausunterricht“ sei unter bestimmten Rahmenbedingungen zulässig. Die
       Anwält:innen zweifeln aber an, „ob dem Recht der Kinder und Jugendlichen
       auf schulische Bildung durch die Ermöglichung von ‚Homeschooling‘
       ausreichend Rechnung getragen würde“, da „sehr hohen Standards“ einzuhalten
       seien.
       
       Die Anwält:innen zeigen auf, dass ein AfD-Bildungsministerium „durch die
       staatliche Schulaufsicht“ auch über „Schulen in freier Trägerschaft“
       Einfluss ausüben kann. Trotz der „Privatschulfreiheit“ könnten „Fakten
       geschaffen“ werden, „denen nur in langwierigen Verfahren begegnet werden
       könnte“. Ein AfD-Ministerium könnte über die Schulaufsicht „Verfügungen
       gegen Lehrkräfte“ an Freien Schulen erlassen und „somit erheblich in deren
       Personalhoheit eingreifen“. Die AfD könnte zudem durch „strengere
       Regelungen“ die finanziellen Zuschüsse erschweren.
       
       Die Studie der dka skizziert, dass die AfD ihre Programmatik zwar
       kurzfristig nicht realisieren kann, langfristig aber ihre Optionen
       forcieren könnte. „Wir wollten uns auch vorbereiten, um gegebenenfalls
       beraten zu können“, sagt Kern. Die AfD, das legt das Gutachten nahe, will
       keine demokratische Mitbestimmung an Schulen. Schulen sind für sie Orte
       vermeintlich links-grüner „Umerziehung“.
       
       20 Aug 2026
       
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 (DIR) [1] https://www.freie-alternativschulen.de/
 (DIR) [2] https://dka-kanzlei.de/home.html
 (DIR) [3] https://verfassungsblog.de/bildungspflicht-afd-kinderrechte/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Speit
       
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