# taz.de -- Antisemitische Diskriminierung: Hummus mit hebräischem Akzent bestellt
> Ein Restaurant in Prenzlauer Berg soll einen Besucher abgewiesen haben,
> weil er ein Wort hebräisch aussprach. Der Betroffene hat nun Klage
> erhoben.
(IMG) Bild: Genauso beliebt in Palästina wie in Israel: Hummus
Weil ein Gast das Wort „Hummus“ hebräisch aussprach, soll ein
Restaurantmitarbeiter sich geweigert haben, ihn zu bedienen. Diesen Vorwurf
erhebt die Beratungsstelle Ofek e. V. gemeinsam mit dem Betroffenen. Ofek
berät und begleitet in Fällen von antisemitischer Gewalt und
Diskriminierung.
Der Vorfall selbst soll sich Mitte Februar ereignet haben, als der Gast in
einem Restaurant in Prenzlauer Berg Essen bestellte. Der
Restaurantmitarbeiter habe ablehnend auf die Bestellung und auf die
Aussprache des Gastes reagiert. Er soll geantwortet haben: „Chummus ist ein
israelisches Wort, wir sind hier in einem palästinensischen Ort, wir sagen
Hummos.“ So schilderte der Betroffene es gegenüber Ofek. Der Kellner soll
seine Ablehnung außerdem mit „Gestik und Mimik“ gezeigt haben.
Der Gast soll daraufhin gesagt haben, dass er aus Israel stamme. Er soll
den Kellner gefragt haben, ob dies der Grund sei, warum er ihn nicht
bedienen wolle. „Dann bitte nicht“, soll der Restaurantmitarbeiter gesagt
und auf die Tür gezeigt haben. „In dem darauffolgenden Wortwechsel machte
der Mitarbeiter deutlich, dass er dem Kläger eine bestimmte politische
Haltung aufgrund seiner Herkunft zuschrieb“, erklärt Ofek.
Aus Sicht der [1][Beratungsstelle hat der Restaurantmitarbeiter den Gast
damit aufgrund seiner ethnischen Herkunft] benachteiligt und ihn
antisemitisch diskriminiert. Am Mittwoch hieß es von Ofek, dass sie den
Gast daher nun auch bei einer Klage gegen das Restaurant unterstützen
werden. Zuvor habe der Betroffene sich mit einer Diskriminierungsbeschwerde
an das Restaurant gewandt. Als diese unbeantwortet blieb, habe auch ein
Anwalt im Namen des Klägers das Restaurant zu einer Entschuldigung
aufgefordert. Doch auf beides habe das Restaurant bisher nicht reagiert.
## Gesellschaftlicher Ausschluss
Vor dem Amtsgericht Mitte wolle der Betroffene Entschädigung nach dem
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einklagen. Das AGG schützt etwa
vor Benachteiligungen in Beruf und Alltag, auch wenn etwa „öffentlich
angebotene Dienstleistungen“ verwehrt werden. Das Restaurant äußerte sich
zu dem Vorfall gegenüber der taz nicht.
„Meine Freundin und ich wollten einfach nur Hummus essen“, heißt es vom
Kläger. Es sei eine zutiefst demütigende Erfahrung gewesen, „wegen meines
hebräischen Akzents und meiner Herkunft aus einem Restaurant verwiesen zu
werden“, sagt er. „Ich glaube, dass Essen Menschen zusammenbringen und
Brücken zwischen ihnen bauen sollte, deshalb hat es mich besonders
verletzt.“
Ofek-Geschäftsführerin Marina Chernivsky zufolge steht der Fall
„exemplarisch [2][für zahlreiche Diskriminierungsfälle“, die die
Beratungsstelle seit dem 7. Oktober 2023] begleitet. „Er verdeutlicht die
zunehmende soziale Isolation und den gesellschaftlichen Ausschluss, von
denen viele israelische und jüdische Menschen in Deutschland seitdem
betroffen sind“, erklärt Chernivsky. „Antisemitismus schränkt die
gleichberechtigte Teilhabe jüdischer Menschen am gesellschaftlichen Leben
ein – durch [3][offene Anfeindungen ebenso wie] durch subtile Formen der
Diskriminierung“, sagt sie.
Allein in Berlin hätte Ofek zuletzt Menschen in 7 Fällen wegen verweigertem
Zugang und Ausschluss von Dienstleistungen beraten. Die Beratungsstelle
unterstütze Ratsuchende dabei, ihre „Rechte zu kennen und wirksam
durchzusetzen“, erklärt Chernivsky. Das Gerichtsverfahren sei bedeutsam,
denn „die praktische Durchsetzung des Diskriminierungsschutzes für
Betroffene“ sei weiterhin „mit hohen Hürden verbunden“, kommentiert die
Ofek-Geschäftsführerin.
Größeres Medienecho fand vor einigen Jahren die [4][Klage der Sintiza Kelly
Laubinger aus Schleswig-Holstein. Sie hatte ein Fitnessstudio in
Neumünster] verklagt, weil es ihr wegen ihrer ethnischen Zugehörigkeit die
Aufnahme verweigert hatte. Und Laubinger war mit ihrer Klage erfolgreich:
Das Amtsgericht Neumünster verurteilte den Fitnessstudiobetreiber zur
[5][Zahlung eines Schmerzensgelds].
5 Aug 2026
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## AUTOREN
(DIR) Uta Schleiermacher
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