# taz.de -- Antisemitische Diskriminierung: Hummus mit hebräischem Akzent bestellt
       
       > Ein Restaurant in Prenzlauer Berg soll einen Besucher abgewiesen haben,
       > weil er ein Wort hebräisch aussprach. Der Betroffene hat nun Klage
       > erhoben.
       
 (IMG) Bild: Genauso beliebt in Palästina wie in Israel: Hummus
       
       Weil ein Gast das Wort „Hummus“ hebräisch aussprach, soll ein
       Restaurantmitarbeiter sich geweigert haben, ihn zu bedienen. Diesen Vorwurf
       erhebt die Beratungsstelle Ofek e. V. gemeinsam mit dem Betroffenen. Ofek
       berät und begleitet in Fällen von antisemitischer Gewalt und
       Diskriminierung.
       
       Der Vorfall selbst soll sich Mitte Februar ereignet haben, als der Gast in
       einem Restaurant in Prenzlauer Berg Essen bestellte. Der
       Restaurantmitarbeiter habe ablehnend auf die Bestellung und auf die
       Aussprache des Gastes reagiert. Er soll geantwortet haben: „Chummus ist ein
       israelisches Wort, wir sind hier in einem palästinensischen Ort, wir sagen
       Hummos.“ So schilderte der Betroffene es gegenüber Ofek. Der Kellner soll
       seine Ablehnung außerdem mit „Gestik und Mimik“ gezeigt haben.
       
       Der Gast soll daraufhin gesagt haben, dass er aus Israel stamme. Er soll
       den Kellner gefragt haben, ob dies der Grund sei, warum er ihn nicht
       bedienen wolle. „Dann bitte nicht“, soll der Restaurantmitarbeiter gesagt
       und auf die Tür gezeigt haben. „In dem darauffolgenden Wortwechsel machte
       der Mitarbeiter deutlich, dass er dem Kläger eine bestimmte politische
       Haltung aufgrund seiner Herkunft zuschrieb“, erklärt Ofek.
       
       Aus Sicht der [1][Beratungsstelle hat der Restaurantmitarbeiter den Gast
       damit aufgrund seiner ethnischen Herkunft] benachteiligt und ihn
       antisemitisch diskriminiert. Am Mittwoch hieß es von Ofek, dass sie den
       Gast daher nun auch bei einer Klage gegen das Restaurant unterstützen
       werden. Zuvor habe der Betroffene sich mit einer Diskriminierungsbeschwerde
       an das Restaurant gewandt. Als diese unbeantwortet blieb, habe auch ein
       Anwalt im Namen des Klägers das Restaurant zu einer Entschuldigung
       aufgefordert. Doch auf beides habe das Restaurant bisher nicht reagiert.
       
       ## Gesellschaftlicher Ausschluss
       
       Vor dem Amtsgericht Mitte wolle der Betroffene Entschädigung nach dem
       Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einklagen. Das AGG schützt etwa
       vor Benachteiligungen in Beruf und Alltag, auch wenn etwa „öffentlich
       angebotene Dienstleistungen“ verwehrt werden. Das Restaurant äußerte sich
       zu dem Vorfall gegenüber der taz nicht.
       
       „Meine Freundin und ich wollten einfach nur Hummus essen“, heißt es vom
       Kläger. Es sei eine zutiefst demütigende Erfahrung gewesen, „wegen meines
       hebräischen Akzents und meiner Herkunft aus einem Restaurant verwiesen zu
       werden“, sagt er. „Ich glaube, dass Essen Menschen zusammenbringen und
       Brücken zwischen ihnen bauen sollte, deshalb hat es mich besonders
       verletzt.“
       
       Ofek-Geschäftsführerin Marina Chernivsky zufolge steht der Fall
       „exemplarisch [2][für zahlreiche Diskriminierungsfälle“, die die
       Beratungsstelle seit dem 7. Oktober 2023] begleitet. „Er verdeutlicht die
       zunehmende soziale Isolation und den gesellschaftlichen Ausschluss, von
       denen viele israelische und jüdische Menschen in Deutschland seitdem
       betroffen sind“, erklärt Chernivsky. „Antisemitismus schränkt die
       gleichberechtigte Teilhabe jüdischer Menschen am gesellschaftlichen Leben
       ein – durch [3][offene Anfeindungen ebenso wie] durch subtile Formen der
       Diskriminierung“, sagt sie.
       
       Allein in Berlin hätte Ofek zuletzt Menschen in 7 Fällen wegen verweigertem
       Zugang und Ausschluss von Dienstleistungen beraten. Die Beratungsstelle
       unterstütze Ratsuchende dabei, ihre „Rechte zu kennen und wirksam
       durchzusetzen“, erklärt Chernivsky. Das Gerichtsverfahren sei bedeutsam,
       denn „die praktische Durchsetzung des Diskriminierungsschutzes für
       Betroffene“ sei weiterhin „mit hohen Hürden verbunden“, kommentiert die
       Ofek-Geschäftsführerin.
       
       Größeres Medienecho fand vor einigen Jahren die [4][Klage der Sintiza Kelly
       Laubinger aus Schleswig-Holstein. Sie hatte ein Fitnessstudio in
       Neumünster] verklagt, weil es ihr wegen ihrer ethnischen Zugehörigkeit die
       Aufnahme verweigert hatte. Und Laubinger war mit ihrer Klage erfolgreich:
       Das Amtsgericht Neumünster verurteilte den Fitnessstudiobetreiber zur
       [5][Zahlung eines Schmerzensgelds].
       
       5 Aug 2026
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Uta Schleiermacher
       
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