# taz.de -- Prozess gegen Letzte Verteidigungswelle: Bis zu fünf Jahre Haft für Jungnazis
       
       > Die rechtsextreme Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“ plante
       > tödliche Anschläge. Nun wurden acht Nachwuchsfaschisten in Hamburg
       > verurteilt.
       
 (IMG) Bild: Nazibande vor Gericht: Am Mittwoch fällten die Hamburger Richter:innen das Urteil
       
       afp/taz | Im Hamburger Terrorprozess gegen acht mutmaßliche Mitglieder und
       Unterstützer der Neonazi-Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ sind am
       Mittwoch Haftstrafen von bis zu fünf Jahren verhängt worden. Das
       Oberlandesgericht in der Hansestadt verurteilte die jungen Angeklagten
       unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und
       versuchten Mordes. Die rechte Zelle hatte Spreng- und Brandanschläge auf
       Geflüchtete und Linke geplant und bereits erste Taten verübt.
       
       Die sieben verhängten Haftstrafen nach Jugendstrafrecht reichten von zwei
       Jahren und vier Monaten bis hin zu fünf Jahren. Ein Angeklagter erhielt
       eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Drei Angeklagte wurden auch
       wegen Rädelsführerschaft verurteilt. Laut der Vorsitzenden Richterin
       stellten die Taten den Versuch dar, „Chaos herbeizuführen“. Die Bezeichnung
       „braune Kinderzimmer“ sei „durchaus passend gewählt“, sagte sie.
       
       Die länderübergreifend aktive Gruppierung aus teils sehr jungen und noch
       minderjährigen Beschuldigten war im Mai 2025 von Sicherheitskräften
       zerschlagen worden. Einige der nun in Hamburg vor Gericht stehenden
       mutmaßlichen Mitglieder und Unterstützer wurden bei einer Razzia
       festgenommen, andere befanden sich schon in Haft.
       
       Laut Anklage der Bundesanwaltschaft [1][plante die Gruppierung potenziell
       tödliche Anschläge] auf Flüchtlinge und politisch Andersdenkende. Einige
       der Beschuldigten verübten demnach bereits erste entsprechende Taten – so
       einen nächtlichen [2][Brandanschlag auf ein bewohntes Kulturzentrum in
       Altdöbern in Brandenburg] im Oktober 2024 sowie eine nächtliche
       Pyrotechnikattacke auf eine Flüchtlingsunterkunft in Schmölln in Thüringen
       im Januar 2025.
       
       ## Nur durch Zufall keine Verletzten
       
       Verletzte gab es nicht, was den Ermittlern zufolge teils aber nur Zufällen
       zu verdanken war. Bereits geplant war demnach ein weiterer Anschlag auf
       eine Flüchtlingsunterkunft in Senftenberg in Brandenburg. [3][Festgenommen
       wurden einige der Angeklagten im vergangenen Jahr] in
       Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen. Die Beschuldigten waren zum
       damaligen Zeitpunkt zwischen 14 und 21 Jahre alt.
       
       Das Oberlandesgericht Hamburg ist unter anderem auch für
       Staatsschutzdelikte aus Mecklenburg-Vorpommern zuständig. Der Prozess fand
       aufgrund des Alters einiger Beschuldigter unter Ausschluss der
       Öffentlichkeit statt. Nur für die Urteilsverkündung galt das nicht.
       
       5 Aug 2026
       
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