# taz.de -- Umwelthilfe verklagt Bremer Senat: Im Bann der Klimakläger
> Bremen hat eins der schärfsten Klimagesetze. Aber der Zweistädtestaat
> bricht's halt auch. Dagegen zieht die Deutsche Umwelthilfe nun vor
> Gericht.
(IMG) Bild: Geht doch: Bildungssenator Mark Rackles (SPD, l.) und Martin Grocholl (Energiekonsens, r.) verwerten mit Kindern alte Milchkartons
Wer anderen Normen vorgibt, muss sich schon selbst dran messen lassen, egal
ob Jens Spahn oder der Bremer Senat. Der aber behandele „sein eigenes
Klimaschutzgesetz wie eine unverbindliche Empfehlung“, rügt Jürgen Resch,
Vorsitzender der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die rot-grün-rote
Zweistädtestaatsregierung. Und das will er, will seine Organisation,
einfach nicht hinnehmen.
Und weil sie als anerkannter Umweltverband ein Klagerecht hat, macht sie
davon Gebrauch – [1][wie schon im Juni angekündigt worden war]. Sie hat
beim Oberverwaltungsgericht eine sogenannte Leistungsklage eingereicht. Das
ist wichtig.
Denn während im Umweltrecht oft nur gerichtlich festgestellt wird, dass
eine Behörde gegen Gesetze verstoßen und das in Zukunft zu unterlassen hat,
kann die öffentliche Verwaltung per Leistungsklage gezwungen werden, etwas
zu tun. Allerdings nur, wenn sie dazu wirklich verpflichtet gewesen war und
es unterlassen hat.
Im aktuellen Fall geht es um den [2][Paragrafen 5 Absatz 8 des Bremischen
Klima und Energiegesetzes] (Bremkeg). Der verpflichtet den Senat, auf die
Energie- und Kohlendioxidbilanzen zu reagieren, die ein Sachverständigenrat
ihm jährlich vorzulegen hat. Wenn aus denen hervorgeht, dass die Freie
Hansestadt ihre Klimaziele verfehlen wird, hat die Regierung tätig zu
werden. Und sie wird sie verfehlen.
## Trump ist nicht alleine schuld
Ein entsprechendes Gutachten des Heidelberger Instituts für Energie- und
Umweltforschung (Ifeu) hatte schon im Januar gezeigt, dass Bremen bis 2030
selbst unter günstigsten Bedingungen seinen Kohlendioxidausstoß im
Vergleich zu 1990 nur um 45 statt der versprochenen 60 Prozent verringert
haben kann. Die Zahlen wurden im März durch die offiziellen Zahlen des
Statistischen Landesamtes bestätigt.
Bremkeg 5 ist gesetzgeberisch ein cooler Move: Früher galt der Paragraf als
Staubfänger. Das ist vorbei. Aber auch dient staatliches Berichts- und
Gutachterwesen oft zu nichts anderem, als, nach stirnrunzelnder
Kenntnisnahme durch die Fachgremien, behördliche Speichermedien
vollzuspammen.
Das wollte man hier vermeiden, [3][nachdem sich Bremen doch so schön mit
einer Enquetekommission, viel ehrgeizigeren Zielen als etwa Hamburg und
lagerübergreifendem Konsens auf seinen steinigen Klimaschutz-Weg gemacht
hatte]. My god, Bremen hat sich fest vorgenommen, als erstes Bundesland
überhaupt klimaneutral zu sein!
Deshalb steht da nun, dass der Senat spätestens zwei Monate nach Eingang
der Stellungnahme des Sachverständigenrats mitteilen muss, „welche
zusätzlichen Klimaschutzmaßnahmen verwirklicht werden sollen, um der
Verfehlung des Minderungsziels entgegenzuwirken“. Außerdem müsse die
Mitteilung einen Plan dafür enthalten, wie es denn künftig klappen soll,
den selbstgesteckten Ansprüchen zu genügen.
Die zwei Monate hatte man verstreichen lassen. Im Juni kam es dann zu einer
etwas halbherzigen Aussprache in der Bürgerschaft. Bei der zeigte sich die
Regierungskoalition einig, dass vor allem die Bundesregierung und Donald
Trump die Bremer Werte verhagelten.
Beim Stahlwerk, dem mit Abstand wichtigsten CO₂-Emittenten des
Bundesländchens, hatte man auf einen massiv geförderten Umbau der Öfen
gesetzt: weg vom Betrieb mit fossiler Energie, hin zu Wasserstoff. Aber
auch die Pläne haben sich verflüchtigt, weil's dem Betreiber nicht lukrativ
genug schien.
Immerhin, Philipp Bruck, klimaschutzpolitischer Sprecher der Grünen, hatte
seinen Senator*innen damals ins Stammbuch geschrieben, sie müssten
„proaktiv bis Ende Juli ein Klimaschutz-Sofortprogramm vorlegen“.
Schließlich dürfe sich „eine rot-grün-rote Koalition nicht erst durch ein
mögliches Gerichtsurteil zum Einhalten des eigenen Klimaschutzgesetzes
zwingen lassen“, lautete sein Wunsch.
Geld für Investitionen stehe „mit dem Länderanteil des Sondervermögens des
Bundes und mit den neuen Regeln für eigene Kredite zur Verfügung“,
erinnerte er den Finanzsenator Björn Fecker (Grüne) an die neue
Bewegungsfreiheit.
Bremen könne also für „gute Fuß- und Radwege, flächendeckenden Einsatz von
Elektrobussen, sanierte Schulen und Hochschulen, Wärmepumpen und
Solaranlagen, wiedervernässte Moore und neue Bäume“ sorgen. Für die letzten
vier Maßnahmen müsste sich die Umwelt- und Wissenschaftssenatorin Henrike
Müller (Grüne) einsetzen.
Die Bürgerschafts-FDP nahm die Klage zum Anlass, ihre doktrinäre Ablehnung
von Umweltverbänden zu ventilieren und deren [4][durch die
Aarhus-Konvention verbrieften Anspruch, für ihr Anliegen den Rechtsweg zu
beschreiten, anzugreifen.] So bezichtigte ihr umweltpolitischer Sprecher
Marcel Schröder die DUH, ein „Geschäftsmodell“ zu betreiben. Sie versuche
ihre ideologisch getriebenen Ziele über Gerichte durchzusetzen. „Am Ende
sollen die Bürgerinnen und Bürger die Rechnung zahlen“, kritisiert
Schröder.
## Konkrete Vorschläge
Eine Überprüfung der DUH-Forderungen kann den Vorwurf allerdings nicht
bestätigen: So könnte Bremen richtig viel holen durch das, was Jürgen Resch
als „Sanierungsoffensive für öffentliche Gebäude“ bezeichnet.
Das würde voraussetzen, dass die Freie Hansestadt lernt, ihren
Immobilienbestand etwas konsequenter zu managen – was sich auch als
wirtschaftlich sinnvoll erweisen dürfte. Aber immerhin, [5][da ist man
dran, und je schneller es geht, desto mehr Geld spart es ja, wenn die
Energiepreise steigen]. Auch würde nach DUH-Einschätzung die Bilanz durch
einen „deutlich stärkeren Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs“ verbessert.
Das ist keine realitätsferne Forderung ohne Alltagsbezug: Für den Ausbau
des ÖPNV haben mehrere lokale Bremer Inis gerade erst 7.000 Unterschriften
als einen ersten Schritt einer Volksgesetzgebung gesammelt, die auch die
Finanzierbarkeit im Blick hat. Eine von der DUH empfohlene „flächendeckende
Parkraumbewirtschaftung“ würde per Klimaschutz sogar Geld in die kommunalen
Kassen spülen.
## Stadt der Menschen
Auch mit diesem Vorschlag greift sie ein in Bremen sehr präsentes Thema
auf: Anwohner*innen hatten das Recht auf begehbare Fußwege in ihrer
Straße eingeklagt – und vom Bundesverwaltungsgericht zugesprochen bekommen.
Nicht ganz zwei Jahre später fängt die Landesregierung gerade an,
[6][dieses Urteil aus dem Jahr 2024 umzusetzen] und den von Autos
okkupierten Stadtraum wieder ein bisschen mehr für Menschen zu öffnen. Da
könnte [7][durchaus mehr Tempo rein].
Von offizieller Seite gab's am Mittwoch noch keine inhaltlichen
Stellungnahmen. „Sobald dem Senat die Klage offiziell zugestellt wurde,
setzen wir uns natürlich intensiv mit der Klageschrift auseinander“, teilte
die seit Herbst amtierende Umweltsenatorin Müller der taz mit. „Unser Ziel
bleibt weiterhin, die Klimaziele zu erreichen.“ Daher arbeite man im Senat
„weiter daran, zusätzliche Maßnahmen zu identifizieren und die bereits
beschlossen zu beschleunigen“.
5 Aug 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Klimaschutzziele-in-Bremen/!6186431
(DIR) [2] https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-klimaschutz-und-energiegesetz-bremkeg-vom-24-maerz-2015-296458?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d
(DIR) [3] /Klimaschutzstrategie-fuer-Bremen/!5833959
(DIR) [4] https://unece.org/environment-policy/public-participation/aarhus-convention/text
(DIR) [5] https://aktionsplanklima.bremen.de/themenbereiche/geb%C3%A4ude-wohnen-stadtentwicklung-klimaanpassung
(DIR) [6] /Gerichtsurteil-staerkt-Fussgaenger/!6187368
(DIR) [7] /Gerichtsurteil-staerkt-Fussgaenger/!6187368
## AUTOREN
(DIR) Benno Schirrmeister
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