# taz.de -- Innenausschuss tagte zu CSD-Anschlag: Auch Bayerns Vorbild hilft nicht weiter
       
       > Auf der Suche nach Maßnahmen, um Terroranschläge zu verhindern, tun sich
       > zahlreiche Probleme auf. Die Vorschläge Dobrindts versprechen überwiegend
       > keine Lösung.
       
 (IMG) Bild: Innenminister Dobrindt (2. v.re.) am Tatort des Anschlags auf den Berliner CSD, 26. Juli
       
       Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) ist unbeirrt. Im Innenausschuss des
       Bundestags, der sich am Dienstagnachmittag mit dem islamistischen
       [1][Anschlag auf den Berliner CSD] beschäftigte, hielt Dobrindt an seinen
       drei zentralen Forderungen fest: Verschärfungen im Jugendstrafrecht, mehr
       Einsatz der elektronischen Fußfessel bei Gefährdern und eine „in ganz
       Deutschland anwendbare Präventivhaftregelung“.
       
       Über eine gewisse Verschärfung des Jugendstrafrechts kann man durchaus
       reden. Bei Heranwachsenden mit Terrorfantasien sollte die sogenannte
       Vorbewährung künftig ausgeschlossen sein. Die Vorbewährung ist eine
       Besonderheit des [2][Jugendstrafrechts]. Sie kommt zum Einsatz, wenn
       eigentlich keine Bewährung möglich ist, weil die Sozialprognose zu
       ungünstig erscheint. Hier kann der Jugendrichter noch eine weitere Chance
       geben, sich in Freiheit durch Wohlverhalten die Möglichkeit der Bewährung
       zu verdienen.
       
       So etwas hat sich bei Ladendieben und Kneipenschlägern durchaus bewährt,
       bei Terrorsympathisanten wie [3][Abdul Ballout] ist das Risiko aber zu
       groß, dass die erzieherische Großzügigkeit für einen Anschlag benutzt wird.
       
       Die elektronische Fußfessel ist dagegen kein taugliches [4][Mittel zur
       Verhinderung von Terroranschlägen]. Wer zum Attentat entschlossen ist, wird
       durch die elektronische Überwachung nicht daran gehindert, Morde zu
       begehen.
       
       Auch eine bundeseinheitliche Präventivhaft ergibt wenig Sinn. Präventivhaft
       ist in Deutschland nur bei einer konkreten Gefahr und maximal zwei Monate,
       wie in Bayern, sonst jedoch nur einige Tage lang möglich. Selbst wenn alle
       Bundesländer sich an Bayerns Vorbild orientieren, was der Bund nicht
       erzwingen könnte, wäre dies bei einem entschlossenen Terroristen nur ein
       kurzer Aufschub.
       
       Am wirkungsvollsten wäre natürlich eine Präventivhaft, die so lange
       andauert, bis von einem Islamisten sicher keine Gefahr mehr ausgeht, im
       Zweifel lebenslang. Dass dies völlig unverhältnismäßig wäre, liegt aber auf
       der Hand.
       
       5 Aug 2026
       
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