# taz.de -- Steigende Energiearmut: Verbraucherzentralen fordern Schutz vor Sperren
> Werden Strom oder Gas abgestellt, sind hohe Gebühren fällig. Der
> Bundesverband der Verbraucherzentralen fordert mehr Schutz für betroffene
> Kund:innen.
(IMG) Bild: Energiearmut: Wird der Strom abgestellt, wird es düster
Verbraucherschützer:innen fordern mehr Rechte für Kund:innen, denen
[1][Energieversorger den Strom oder das Gas absperren] wollen. Die Kosten
einer Sperrung für die betroffenen Verbraucher:innen unterscheiden sich
erheblich, zeigt ein noch unveröffentlichter Marktvergleich des
Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV), der der taz vorliegt.
Einer Energiesperre geht immer ein Zahlungsrückstand voraus. Sie kann
bereits ab einem Zahlungsverzug von 100 Euro vom Lieferanten eingeleitet
werden. Das ist kein Randproblem. Dem [2][Monitoringbericht 2025 der
Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts] zufolge – der derzeit
aktuellste Bericht – erhielten im Jahr 2024 rund 4,6 Millionen Haushalte
eine Sperrandrohung für Strom. Bei Gas waren es knapp eine Million.
Tatsächlich in Auftrag gegeben wurden für Strom 981.000 Sperrungen, von
denen die Mehrzahl abgewendet werden konnte. Vollzogen wurden etwa 239.300
Lieferstopps, nach 204.400 im Jahr 2023. Bei Gas lag die Zahl der in
Auftrag gegebenen Versorgungsunterbrechungen bei rund 218.000. Abgeklemmt
wurden rund 34.400 Haushalte, nach 28.100 im Jahr 2023. Anders als beim
Strom wird nicht jeder Haushalt mit Gas versorgt, deshalb gibt es auch
weniger Lieferunterbrechungen. Für 2025 rechnet die VZBV mit einem weiteren
Anstieg der Sperren.
Dabei sehen sich immer mehr Kund:innen schlecht von den
Energielieferanten behandelt, wie die Zunahme der Beschwerden bei den 16
deutschen Verbraucherzentralen zeigt. 2025 wandten sich mit 1.700
Kund:innen 36 Prozent mehr aus diesem Grund an eine der insgesamt 200
Beratungsstellen. Im Vergleich zu 2023 waren es doppelt so viele.
## Verbraucherschützer:innen fordern mehr Vorsorge
Energiesperren treffen Kund:innen meistens in schwierigen Lebenslagen,
wenn sie etwa wegen Arbeitslosigkeit, einer Trennung oder verzögerten
Sozialleistungszahlungen kein Geld haben. Der fehlende Zugang zu Strom oder
Gas hat harte Folgen für die Betroffenen, die unter anderem kein Licht mehr
haben und nicht mehr kochen oder kühlen können. Die
Verbraucherschützer:innen fordern deshalb mehr Vorsorge. „Wer in
Zahlungsschwierigkeiten gerät, muss frühzeitig Unterstützung erhalten,
bevor es zu einer Sperre kommt“, sagt VZBV-Energieexperte Florian Munder.
Nach Auffassung der Verbraucherschützer:innen sind die gesetzlichen
Fristen von vier Wochen zwischen Sperrdrohung und Vollzug sowie die acht
Werktage zwischen der Sperrankündigung und der tatsächlichen
Versorgungsunterbrechung zu kurz. Diese Fristen reichten nicht, damit die
Betroffenen eine Lösung finden können, indem sie etwa Beratungsangebote
wahrnehmen, Ratenzahlungen aushandeln oder Sozialleistungen beantragen
können. Der VZBV plädiert dafür, diese Fristen zu verdoppeln. Er fordert,
dass Sperrverfahren ruhen müssen, wenn eine Schuldner- oder
Verbraucherberatung in den Fall einbezogen wird.
Auch wollen die Verbraucherschützer:innen mehr Möglichkeiten, eine
Sperre abzuwenden, etwa durch Stundungsvereinbarungen. Nach Auffassung des
VZBV sind Energielieferanten beim Eintreiben offener Rechnungen nicht
flexibel genug, zum Beispiel was Ratenzahlungen angeht. Außerdem dringt der
Verband auf die Einführung eines gesetzlichen Wintermoratoriums, damit im
Winter die Heizung nicht abgestellt wird.
## Stornokosten, wenn die Sperre abgewendet wird
Eine Stromsperre sollte die finanzielle Lage der Betroffen nicht noch
weiter verschärfen, betonen die Verbraucherschützer:innen. „Wer ohnehin mit
steigenden Energiepreisen kämpft, gerät durch zusätzliche Sperr- und
Entsperrkosten schnell in eine Schuldenspirale“, sagt Munder.
Denn wird der Anschluss gekappt und wiederhergestellt, entstehen
zusätzliche Kosten. Der VZBV hat die Preise dafür von den Betreibern von 58
Energienetzen verglichen. Bei Strom lag die Preisspanne zwischen 92 Euro
und 231 Euro, bei Gas zwischen 92 Euro und 315 Euro. Teilweise sind
Stornokosten fällig, wenn die Sperre noch abgewendet werden kann. Die
Verbraucherschützer:innen fordern eine klare Definition, was
angemessene Sperrkosten sind. Weichen die Lieferanten davon nach oben ab,
sollen sie das begründen müssen.
Der VZBV begreift die Sperren als Ausdruck [3][struktureller Energiearmut],
also einer systematischen finanziellen Überforderung bei der Zahlung von
Gas- oder Stromrechnungen. Die trifft nicht nur
Sozialleistungsempfänger:innen. Gleichzeitig ist eine Ursache für
Lieferstopps der ungünstige Zeitpunkt bei der Auszahlung staatlicher
Zahlungen. „Dies kann als Indiz dafür gewertet werden, dass der Sozialstaat
bislang nicht ausreichend auf Symptome der Energiearmut reagiert und
betroffene Haushalte nicht verlässlich auffängt“, hießt es in einem
Positionspapier des VZBV.
3 Aug 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Stromsperre/!t6152068
(DIR) [2] https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Mediathek/Monitoringberichte/MonitoringberichtEnergie2025.pdf
(DIR) [3] /Stromsperre/!t6152068
## AUTOREN
(DIR) Anja Krüger
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