# taz.de -- Steigende Energiearmut: Verbraucherzentralen fordern Schutz vor Sperren
       
       > Werden Strom oder Gas abgestellt, sind hohe Gebühren fällig. Der
       > Bundesverband der Verbraucherzentralen fordert mehr Schutz für betroffene
       > Kund:innen.
       
 (IMG) Bild: Energiearmut: Wird der Strom abgestellt, wird es düster
       
       Verbraucherschützer:innen fordern mehr Rechte für Kund:innen, denen
       [1][Energieversorger den Strom oder das Gas absperren] wollen. Die Kosten
       einer Sperrung für die betroffenen Verbraucher:innen unterscheiden sich
       erheblich, zeigt ein noch unveröffentlichter Marktvergleich des
       Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV), der der taz vorliegt.
       
       Einer Energiesperre geht immer ein Zahlungsrückstand voraus. Sie kann
       bereits ab einem Zahlungsverzug von 100 Euro vom Lieferanten eingeleitet
       werden. Das ist kein Randproblem. Dem [2][Monitoringbericht 2025 der
       Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts] zufolge – der derzeit
       aktuellste Bericht – erhielten im Jahr 2024 rund 4,6 Millionen Haushalte
       eine Sperrandrohung für Strom. Bei Gas waren es knapp eine Million.
       
       Tatsächlich in Auftrag gegeben wurden für Strom 981.000 Sperrungen, von
       denen die Mehrzahl abgewendet werden konnte. Vollzogen wurden etwa 239.300
       Lieferstopps, nach 204.400 im Jahr 2023. Bei Gas lag die Zahl der in
       Auftrag gegebenen Versorgungsunterbrechungen bei rund 218.000. Abgeklemmt
       wurden rund 34.400 Haushalte, nach 28.100 im Jahr 2023. Anders als beim
       Strom wird nicht jeder Haushalt mit Gas versorgt, deshalb gibt es auch
       weniger Lieferunterbrechungen. Für 2025 rechnet die VZBV mit einem weiteren
       Anstieg der Sperren.
       
       Dabei sehen sich immer mehr Kund:innen schlecht von den
       Energielieferanten behandelt, wie die Zunahme der Beschwerden bei den 16
       deutschen Verbraucherzentralen zeigt. 2025 wandten sich mit 1.700
       Kund:innen 36 Prozent mehr aus diesem Grund an eine der insgesamt 200
       Beratungsstellen. Im Vergleich zu 2023 waren es doppelt so viele.
       
       ## Verbraucherschützer:innen fordern mehr Vorsorge
       
       Energiesperren treffen Kund:innen meistens in schwierigen Lebenslagen,
       wenn sie etwa wegen Arbeitslosigkeit, einer Trennung oder verzögerten
       Sozialleistungszahlungen kein Geld haben. Der fehlende Zugang zu Strom oder
       Gas hat harte Folgen für die Betroffenen, die unter anderem kein Licht mehr
       haben und nicht mehr kochen oder kühlen können. Die
       Verbraucherschützer:innen fordern deshalb mehr Vorsorge. „Wer in
       Zahlungsschwierigkeiten gerät, muss frühzeitig Unterstützung erhalten,
       bevor es zu einer Sperre kommt“, sagt VZBV-Energieexperte Florian Munder.
       
       Nach Auffassung der Verbraucherschützer:innen sind die gesetzlichen
       Fristen von vier Wochen zwischen Sperrdrohung und Vollzug sowie die acht
       Werktage zwischen der Sperrankündigung und der tatsächlichen
       Versorgungsunterbrechung zu kurz. Diese Fristen reichten nicht, damit die
       Betroffenen eine Lösung finden können, indem sie etwa Beratungsangebote
       wahrnehmen, Ratenzahlungen aushandeln oder Sozialleistungen beantragen
       können. Der VZBV plädiert dafür, diese Fristen zu verdoppeln. Er fordert,
       dass Sperrverfahren ruhen müssen, wenn eine Schuldner- oder
       Verbraucherberatung in den Fall einbezogen wird.
       
       Auch wollen die Verbraucherschützer:innen mehr Möglichkeiten, eine
       Sperre abzuwenden, etwa durch Stundungsvereinbarungen. Nach Auffassung des
       VZBV sind Energielieferanten beim Eintreiben offener Rechnungen nicht
       flexibel genug, zum Beispiel was Ratenzahlungen angeht. Außerdem dringt der
       Verband auf die Einführung eines gesetzlichen Wintermoratoriums, damit im
       Winter die Heizung nicht abgestellt wird.
       
       ## Stornokosten, wenn die Sperre abgewendet wird
       
       Eine Stromsperre sollte die finanzielle Lage der Betroffen nicht noch
       weiter verschärfen, betonen die Verbraucherschützer:innen. „Wer ohnehin mit
       steigenden Energiepreisen kämpft, gerät durch zusätzliche Sperr- und
       Entsperrkosten schnell in eine Schuldenspirale“, sagt Munder.
       
       Denn wird der Anschluss gekappt und wiederhergestellt, entstehen
       zusätzliche Kosten. Der VZBV hat die Preise dafür von den Betreibern von 58
       Energienetzen verglichen. Bei Strom lag die Preisspanne zwischen 92 Euro
       und 231 Euro, bei Gas zwischen 92 Euro und 315 Euro. Teilweise sind
       Stornokosten fällig, wenn die Sperre noch abgewendet werden kann. Die
       Verbraucherschützer:innen fordern eine klare Definition, was
       angemessene Sperrkosten sind. Weichen die Lieferanten davon nach oben ab,
       sollen sie das begründen müssen.
       
       Der VZBV begreift die Sperren als Ausdruck [3][struktureller Energiearmut],
       also einer systematischen finanziellen Überforderung bei der Zahlung von
       Gas- oder Stromrechnungen. Die trifft nicht nur
       Sozialleistungsempfänger:innen. Gleichzeitig ist eine Ursache für
       Lieferstopps der ungünstige Zeitpunkt bei der Auszahlung staatlicher
       Zahlungen. „Dies kann als Indiz dafür gewertet werden, dass der Sozialstaat
       bislang nicht ausreichend auf Symptome der Energiearmut reagiert und
       betroffene Haushalte nicht verlässlich auffängt“, hießt es in einem
       Positionspapier des VZBV.
       
       3 Aug 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Stromsperre/!t6152068
 (DIR) [2] https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Mediathek/Monitoringberichte/MonitoringberichtEnergie2025.pdf
 (DIR) [3] /Stromsperre/!t6152068
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anja Krüger
       
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