# taz.de -- Prozess um Auto-Anschlag in München: Anklage fordert Maximalstrafe
> Zwei Menschen starben, als ein Islamist 2025 mit dem Auto in einen
> Demonstrationszug in München raste. Jetzt geht der Prozess gegen ihn zu
> Ende.
(IMG) Bild: Fahrad N. tötete eine Frau und ihr Kind und verletzte 44 Menschen, als er 2025 sein Auto in eine Verdi-Demo steuerte
Farhad N. soll zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt werden. Das
zumindest fordert die Bundesanwaltschaft im Münchner Terrorprozess wegen
des [1][Anschlags auf eine Verdi-Demonstration im Februar 2025]. Außerdem
verlangte sie in ihrem Schlussvortrag am Dienstagvormittag die Feststellung
der besonderen Schwere der Schuld. Das würde eine vorzeitige Haftentlassung
nach 15 Jahren so gut wie ausschließen.
Auch wenn es für die Beurteilung der Tat durch das Gericht natürlich keine
Rolle spielt, hat der Prozess gegen Farhad N. für die Beobachter eine neue
Aktualität erfahren. Freilich dachte man sofort auch an das [2][Attentat
auf den Berliner CSD vom Wochenende], als die Bundesanwaltschaft im
Gerichtssaal der Justizvollzugsanstalt Stadelheim ihr Plädoyer hielt. Ein
Auto rast in eine Menschenmenge, es gibt eine Tote, Dutzende Verletzte, der
Hintergrund ist vermutlich ein islamistischer: Die Parallelen sind zu
augenfällig.
„Die Tathandlung war, man muss es so deutlich sagen, auf die Vernichtung
von Menschenleben angelegt“, sagte zum Anschlag in München einer der beiden
Vertreter der Bundesanwaltschaft. Es bestehe kein Zweifel daran, dass der
Angeklagte das Auto bewusst in die Menschenmenge gesteuert habe.
## Mutter und zweijährige Tochter getötet
Die Bundesanwaltschaft wirft dem Mann unter anderem zweifachen Mord und
22-fachen Mordversuch vor. Dazu kommt – überwiegend gefährliche –
Körperverletzung in 22 weiteren Fällen. Auch an dem Motiv haben die
Ankläger keine Zweifel: islamistischer Terror. N. steht seit Januar wegen
des Anschlags auf die Verdi-Kundgebung in der Münchner Innenstadt vor
Gericht. Am 13. Februar 2025 hatte er sein Auto, einen Mini, von hinten
ungebremst in den Demonstrationszug gesteuert.
Zunächst überholte er die Polizeifahrzeuge, die den Demonstrierenden in
Schrittgeschwindigkeit folgten, dann trat er aufs Gas und raste direkt in
die Menschenmenge. Nachdem das Auto sein erstes Opfer erfasst hatte, fuhr
N. noch 23 Meter weiter. Zum Stehen kam er nur, weil die Vorderräder in der
Luft hingen – wegen der unter und vor dem Auto liegenden Menschen.
Amel S., eine Bedienstete der Stadt München, und ihre Tochter Hafsa wurden
bei dem Anschlag frontal von dem Auto erfasst, rund zehn Meter weit durch
die Luft geschleudert und so stark verletzt, dass sie kurz darauf im
Krankenhaus starben. Amel S. war 37 Jahre, ihre Tochter zwei Jahre alt. 44
Menschen wurden verletzt – zum Teil schwer bis lebensgefährlich. Auf den
Bildern vom Tatort, die später in den Nachrichten gezeigt wurden, sah man
häufig die Überreste des Kinderwagens, in dem Amel S. ihre Tochter auf der
Kundgebung vor sich schob.
In der Wahrnehmung des Angeklagten habe die Attacke dem Willen Allahs
entsprochen und sei eine gebotene Reaktion auf das Handeln der USA und
anderer westlicher Staaten in Gaza und Afghanistan gewesen, so die Ankläger
in ihrem fast zweistündigen Plädoyer. Auch persönliche Gefühlsregungen
hätten eine Rolle gespielt: „Der Angeklagte hat Menschen zum Objekt seiner
Wut, Enttäuschung und Verbitterung gemacht, obwohl diese am Entstehen
seiner Stimmungslage keinerlei Anteil hatten.“
## Erst kurz vor Tat radikalisiert
N. selbst hatte unmittelbar nach der Tat in einer Vernehmung durch die
Polizei angegeben, er sei am Steuer eingeschlafen. N. habe die Polizeiautos
bei der Demo gesehen „und gedacht, ich lebe nicht mehr in dieser Welt. So
war es in meinem Kopf.“ Warum er in die Menge gefahren sei? Er wisse es
nicht. „Mir ist schlecht geworden und ich wusste nicht, was ich tue. Es war
ein Fehler, ich entschuldige mich bei allen Leuten.“
N. war 2016 als minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen, galt
lange als unauffällig. Er widmete einen großen Teil seiner Freizeit dem
Bodybuilding, hatte einen Job als Sicherheitskraft und eine eigene Wohnung.
Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft [3][radikalisierte er sich erst kurz
vor dem Anschlag.] Den entscheidenden Schub gaben wohl Hasspredigten
afghanischer Geistlicher auf sogenannten sozialen Medien.
Am Dienstagnachmittag sollten noch die Nebenklägervertreter zu Wort kommen.
Am Mittwoch wird die Verteidigung ihr Plädoyer halten, der Angeklagte
erhält die Gelegenheit zum letzten Wort. Das Urteil fällt voraussichtlich
am 6. August.
28 Jul 2026
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## AUTOREN
(DIR) Dominik Baur
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