# taz.de -- CSD in Thüringen: Erfolg gegen rechtswidrige Auflagen
       
       > In Sonneberg ist der bundesweit einzige AfD-Landrat im Amt. Seine Behörde
       > belegte den CSD mit rechtswidrigen Auflagen – aber scheiterte damit vor
       > Gericht.
       
 (IMG) Bild: CSD in Sonneberg 2024
       
       Das Verwaltungsgericht Meiningen hat sechs Demo-Auflagen des Landratsamts
       Sonneberg kassiert, weil sie unter anderem in die Meinungs- und
       Versammlungsfreiheit eingriffen. Der Beschluss liegt der taz vor. Die
       Behörde des Thüringer Landkreises hatte etwa versucht, dem örtlichen
       Christopher Street Day (CSD) am vergangenen Samstag Kundgebungsmittel zu
       verbieten. Das Orga-Team der queeren Demo wehrte sich juristisch dagegen –
       mit Erfolg.
       
       Laut Polizei zogen dann etwa 380 CSD-Teilnehmer:innen durch Sonneberg.
       Bunte Fahnen, Musik, Redebeiträge. „Genau so, wie wir uns das als gewünscht
       haben“, sagt Niko N., die Person, die den CSD angemeldet hat, am Mittwoch
       der taz. Ziel sei es gewesen, in der kleinen Stadt in Südthüringen einen
       sicheren Ort zu schaffen, an dem queere Menschen sichtbar sind.
       
       Sonneberg ist bundesweit dafür bekannt, dass dort [1][2023 ein
       AfD-Politiker zum Landrat gewählt] wurde: Robert Sesselmann. Er ist der
       erste und einzige Vertreter der queerfeindlichen Partei in so einem Amt.
       2024, ein Jahr nach seiner Wahl, zog der erste CSD durch die Straßen von
       Sonneberg, auch als Protest gegen den neuen Landrat.
       
       Als Niko N. vor dem dritten Sonneberger CSD in diesem Jahr zum ersten Mal
       die Auflagen las, habe N. gedacht: „Das ist schon krass, was da drin
       steht.“ Eine der Auflagen hatte zum Beispiel festgelegt, dass Banner,
       Fahnen und Flyer nach dem CSD sofort hätten verschwinden müssen. Sie seien
       „nicht in der Öffentlichkeit zugelassen“. An anderer Stelle stand, die
       Ordner:innen müssten für eine Identitätsfeststellung der
       Teilnehmer:innen Sorge tragen.
       
       ## Rechtswidrige Auflagen „schon seit 20 Jahren“
       
       Für Niko N. sei schnell klar gewesen, „dass wir juristische Expertise in
       Versammlungsrecht benötigen“. Deshalb habe sich das Orga-Team vom CSD
       Sonneberg an [2][„Gegenrechtsschutz“ gewandt, ein Projekt der Initiativen
       „Frag den Staat“ und „Gesellschaft für Freiheitsrechte“]. Es unterstützt
       Betroffene von autoritärem, missbräuchlichem Verwaltungshandeln.
       
       Luise Bublitz, Verfahrenskoordinatorin bei Gegenrechtsschutz, erklärt:
       „Wenn man sich den Auflagenbescheid anschaut, dann sind die meisten
       Auflagen überzogen und haben vor allem keine konkrete Begründung.“
       
       Im Eilverfahren zog das Orga-Team des CSD dann vor das Verwaltungsgericht
       Meiningen. Das erklärte sechs Auflagen für rechtswidrig. Eine sei keine
       wirkliche Auflage, sondern nur der klarstellende Hinweis, dass das
       Versammlungsgesetz in Deutschland alle Waffen verbietet.
       
       In der Auflage, Kundgebungsmittel vor und nach der Versammlung in der
       Öffentlichkeit zu verbieten, sieht das Verwaltungsgericht eine „durch
       nichts zu rechtfertigende Einschränkung der Meinungsfreiheit“. Die
       „Identitätsfeststellung“ sei eine „klassische hoheitliche Maßnahme“, die
       ausschließlich Polizeibehörden zustehe. Bei anderen Stellen bemängelt das
       Gericht fehlende Rechtsgrundlagen oder Begründungen.
       
       ## Ähnliche Bescheide unbekannt
       
       Doch warum hat das Landratsamt probiert, mit solchen Auflagen etwa die
       Meinungsfreiheit beim CSD zu begrenzen? Auf Anfrage der taz heißt es aus
       der Behörde, man habe nicht versucht, „die Meinungsfreiheit einzuschränken,
       sondern die Versammlung und ihr Umfeld im Rahmen präventiven
       Sicherheitsrechts zu schützen“. Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss
       legte das Landratsamt trotzdem nicht ein. „Die Erfolgsaussichten wurden
       negativ bewertet“, lautet die Erklärung.
       
       Den Bescheid mit den rechtswidrigen Auflagen hat der AfD-Landrat Robert
       Sesselmann unterzeichnet. Der gibt allerdings an, nichts damit zu tun zu
       haben. Nicht jede Sache lande auf seinem Tisch, erklärt er in einem Video
       auf Social Media. Außerdem seien die Auflagen in Sonneberg nichts Neues.
       „Diese Bescheide erlassen wir schon seit 20 Jahren.“
       
       Luise Bublitz vom Projekt Gegenrechtsschutz sagt, sie kenne keine ähnlichen
       Bescheide. „Aber wenn es solche gibt, dann würde ich dazu ermutigen,
       dagegen rechtlich vorzugehen.“ Gegenrechtsschutz würde dabei gern
       unterstützen.
       
       22 Jul 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Erster-AfD-Landrat-Deutschlands/!5940162
 (DIR) [2] https://gegenrechtsschutz.de/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) David Muschenich
       
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