# taz.de -- Nach Verfassungsänderung in Simbabwe: Bürgerrechte im Angesicht des „Krokodils“
> Simbabwes 83-jähriger Präsident Mnangagwa wird entgegen seinen eigenen
> Beteuerungen länger regieren als bis 2028. Bürgerrechtsgruppen schlagen
> Alarm.
(IMG) Bild: Verlängert seine Amtszeit bis 2030: Simbabwes Präsident Emmerson Mnangagwa
Zivilgesellschaftliche Organisationen in Simbabwe äußern zunehmende Sorge
über die Beschneidung demokratischer Freiräume nach den jüngsten
Kontroversen um [1][eine Verfassungsänderung], die Präsident Emmerson
Mnangagwa über das bisherige Ende seiner zweiten gewählten Amtszeit im Jahr
2028 hinaus im Amt belassen wird. Die Aktivistenorganisation [2][Citizen
Watch Zimbabwe (CWZ)] verweist auf die Festnahme von Bhekimpilo Mbedzi,
Vorsitzender der Bürgerrechtsgruppe NDWG (National Democratic Working
Group) in der Provinz Matabeleland South nach einer friedlichen
Demonstration gegen die ohne die eigentlich vorgesehenen demokratischen
Verfahren durchgezogene Verfassungsänderung.
CWZ-Präsidentin Patience Chard sagte, die Festnahme vergrößere die in
Simbabwe verbreitete Angst vor staatlicher Einschüchterung, sobald man die
in der Verfassung garantierten Grundrechte wahrnimmt. „Wir können nicht
weiter akzeptieren, was wir für Verfassungsbruch zulasten einfacher
Simbabwer halten“, sagte Chard der taz. Friedlicher Protest dürfe nicht
kriminalisiert werden. „Die Bürger haben das Recht, ihre Ansichten auf
friedliche Weise zu vertreten und ihre Führer zur Rechenschaft zu ziehen.
Leute zu verhaften, weil sie an friedlichen Protesten teilnehmen,
untergräbt das öffentliche Vertrauen in die demokratischen Institutionen
und entmutigt Partizipation.“ Simbabwes Verfassung garantiert Meinungs- und
Versammlungsfreiheit, ebenso die afrikanischen und internationalen
Menschenrechtskonventionen, denen das Land angehört.
Die kontroverse Verfassungsänderung, gegen die sich die Proteste richten,
wurde von Präsident Mnangagwa am 7. Juli in Kraft gesetzt. Das Gesetz
namens [3][Constitutional Amendment Bill No. 3 (CAB3)] verlängert die
Amtszeiten von Staatspräsident und Parlament von fünf auf sieben Jahre,
womit die nächsten Wahlen von 2028 auf 2030 verschoben werden. Der
Präsident wird dann auch nicht mehr direkt vom Volk gewählt, sondern vom
Parlament bestimmt.
Das Kabinett hatte den Gesetzentwurf im Februar auf den Weg gebracht, das
Parlament hatte im Juni dafür gestimmt. Indem Mnangagwa ihm nach
monatelangen heftigen Kontroversen jetzt Gesetzeskraft verleiht,
widerspricht er seinen bisherigen Aussagen, wonach er keinesfalls über 2028
hinaus im Amt bleiben will. Erst im Februar 2025 hatte der Präsident, der
früher den Spitznamen „Krokodil“ trug, eigens die Chefredakteure der
simbabwischen Zeitungen in den Präsidentenpalast bestellt, um ihnen direkt
zu bestätigen, dass er „verfassungstreu“ sei und nicht länger als seine
zweite gewählte Amtszeit, die 2028 ende, regieren werde. Stattdessen werde
er sich rechtzeitig zurückziehen, damit die regierende ehemalige
Befreiungsbewegung Zanu-PF (Zimbabwe African National Union / Patriotic
Front) die Nachfolge klären könne. Mit diesen Aussagen hatte Mnangagwa
anderslautenden Spekulationen ein Ende setzen wollen.
Nun läuft es doch so, wie die Kritiker damals befürchteten, obwohl
Kirchenführer, pensionierte Generäle, Juristen und zivilgesellschaftliche
Gruppen in den vergangenen Monaten [4][breite öffentlich Kritik] an dem
Vorhaben geäußert haben, das ihrer Ansicht nach die Verfassungsordnung
Simbabwes schwächt. Unterstützer der Reformen wenden ein, die
Verfassungsreform bewege sich innerhalb des von der Verfassung erlaubten
Rahmens und gewährleiste Kontinuität an der Staatsspitze. Die Frage, ob
Mnangagwas Verbleib im Amt über 2028 hinaus Simbabwes Stabilität vergrößert
oder verringert, bleibt umstritten und dürfte noch für weitere Debatten
sorgen.
21 Jul 2026
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(DIR) Tintswalo Baloyi
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