# taz.de -- Neue EU-Vorschrift: Große Firmen dürfen unverkaufte Mode nicht mehr wegwerfen
> Unverkaufte Kleidung landet oft im Müll – dies wird nun großen
> Unternehmen verboten. Auch auf die Verbraucher wirken sich die Änderungen
> aus.
(IMG) Bild: Für das neue Wegwerverbot für unerkaufte Kleidung gibt es viele Ausnahmen
dpa | Große Unternehmen in der Europäischen Union dürfen unverkaufte
Kleidung und Schuhe künftig nicht mehr vernichten. Eine entsprechende
EU-Vorschrift gilt seit Sonntag und soll dafür sorgen, dass betroffene
Firmen ihre Waren etwa erneut verkaufen oder spenden, anstatt sie
wegzuwerfen. Bisweilen gilt die Entsorgung als günstiger, als Produkte zu
lagern, aufzubereiten oder wieder zum Verkauf anzubieten.
Ausnahmen gelten aber unter anderem für den Fall, dass die Ware gefährlich,
beschädigt oder verschmutzt ist, nicht wiederverwendet oder -aufbereitet
werden kann. Auch was mehreren sozialwirtschaftlichen Einrichtungen mit
Sitz in der EU als Spende angeboten, aber nicht innerhalb einer Frist
angenommen wurde, darf vernichtet werden.
Laut Handelsverband Deutschland (HDE) könnte das Verbot Vorteile für
Verbraucher mit sich bringen: So könnte laut Hauptgeschäftsführer Stefan
Genth das Angebot an reduzierter Ware steigen, etwa über Outlets,
Restpostenmärkte oder Second-Hand-Kanäle. Außerdem sieht er [1][mögliche
ökologische Vorteile], „da weniger neuwertige Kleidung vernichtet wird und
Produkte häufiger weiterverkauft oder gespendet werden“.
Der Handel werde jedoch [2][vor Herausforderungen gestellt], sagt Genth:
„Nicht alle unverkauften Waren lassen sich ohne Weiteres erneut verkaufen
oder spenden.“ Gründe könnten etwa beschädigte Verpackungen, hohe
Logistikkosten, fehlende Nachfrage oder geringe Warenwerte sein. Für
Händler entstünden zusätzliche Kosten für Lagerung, Sortierung,
Aufbereitung und Weitervermarktung. Hinzu kämen Dokumentationsauflagen,
rechtliche Unsicherheiten und praktische Hürden bei Spenden oder
Secondhand.
## Umweltschützer fordern Kontrollen
Moritz Jäger-Roschko von Greenpeace bezeichnet das Verbot zwar als richtig,
sieht jedoch Schlupflöcher für Konzerne. „Unternehmen können die Regeln
leicht umgehen, etwa durch Falschdeklaration von Produkten. Ohne
konsequente Kontrollen wird sich [3][in der Praxis nichts ändern].“ Das
eigentliche Problem – Fast Fashion – bleibe vom Gesetz unberührt.
Angaben der EU-Kommission zufolge werden in Europa jährlich vier bis neun
Prozent der unverkauften Textilien zerstört, bevor sie überhaupt getragen
wurden. Diese Abfälle verursachten rund 5,6 Millionen Tonnen
CO₂-Emissionen.
19 Jul 2026
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