# taz.de -- Bremer Schulfrieden gestört: Ein T-Shirt und seine Geschichte
       
       > An Bremer Schulen wird bald die Broschüre „Mythos Neutralität“ verteilt.
       > Interessantes Timing, denn die Bildungsbehörde ist bei diesem Thema in
       > einem Konflikt.
       
 (IMG) Bild: Dürfen sich brav melden, aber nicht von Lehrkräften politisch überwältigt werden: Schüler*innen
       
       Bremens Bildungssenator Mark Rackles (SPD) kommuniziert viel mit der
       Öffentlichkeit, ganz anders als seine Vorgängerin. In seinem Newsletter,
       den „Bildungsnews“ von Ende Juni, greift er das Thema politische
       Neutralität für Lehrkräfte an Schulen auf – und positioniert sich klar: „Es
       gibt kein Neutralitätsgebot in unserem Bildungswesen“, schreibt der
       Senator. Und er wendet sich an Lehrer*innen: „Zeigen Sie bitte weiterhin
       Haltung im Sinne unserer pluralistischen Demokratie; diese verträgt keine
       Neutralität!“
       
       Mit dem Text im Newsletter bewirbt er schon jetzt die [1][Broschüre „Mythos
       Neutralität“] die das Land demnächst gemeinsam mit der Bildungsgewerkschaft
       GEW an Schulen verteilen lassen will. Das Timing ist überaus interessant –
       denn die Bremer Bildungsbehörde hat derzeit einen Konflikt genau zu diesem
       Thema. Vor wenigen Wochen hat die Schulaufsichtsbehörde Burkhard Gerdes,
       Lehrer der Sonderschule „Paul Goldschmidt“, [2][verboten, ein T-Shirt mit
       politischem Slogan zu tragen]: „Antifaschistische Seenotrettung“ steht
       darauf.
       
       „Ich trage das Seenotrettungs-Shirt seit sechs Jahren“, sagt Gerdes zur
       taz. Bisher sei es nie problematisch gewesen. Dann aber habe es eine
       Beschwerde gegeben und nun prüft die Schulbehörde, ob ein Dienstvergehen
       vorliege; bis dahin solle er das T-Shirt nicht mehr tragen. In seinem Fall
       beharrte die Schulbehörde also doch auf Neutralität.
       
       Ganz einfach ist die Sache nicht: Anders als der Senator in seinem
       Newsletter schreibt, anders als es in der Broschüre der GEW heißt, gibt es
       in Bremen nämlich durchaus eine Art Neutralitätsgebot: „Die öffentlichen
       Schulen haben religiöse und weltanschauliche Neutralität zu wahren. Dieser
       Verpflichtung muss das Verhalten der Lehr-, sozialpädagogischen Fach- und
       Betreuungskräfte in der Schule gerecht werden“, heißt es in Paragraf 59 des
       Landesschulgesetzes.
       
       Auch „das äußere Erscheinungsbild der Lehrkräfte (…)“ dürfe in der Schule
       „nicht dazu geeignet sein, die religiösen und weltanschaulichen
       Empfindungen der Schülerinnen und Schüler und der Erziehungsberechtigten zu
       stören oder Spannungen, die den Schulfrieden durch Verletzung der
       religiösen und weltanschaulichen Neutralität gefährden, in die Schule zu
       tragen“, heißt es weiter.
       
       Der Absatz hat es 2005 ins Bremer Schulgesetz geschafft; eigentlich
       richtete er sich gegen das Kopftuchtragen bei Lehrer*innen. 2003 hatte das
       Bundesverwaltungsgericht in einem Streit zwischen Baden-Württemberg und
       einer Lehrerin entschieden, dass das Land ihr das Kopftuch im Unterricht
       nicht verbieten könne: Das dortige Schulgesetz gebe das nicht her. Bremens
       damaliger SPD-Bildungssenator Willi Lemke versuchte daraufhin, ein
       Kopftuch-Verbot im Bremer Gesetz zu verankern.
       
       ## Andere Bundesländer formulieren weniger konkret
       
       Der Versuch der Koalition aus CDU und SPD, das verfassungskonform und
       gerichtsfest zu ermöglichen, sorgte schließlich für die heutige
       Formulierung, ein entsprechendes Erscheinungsbild sei [3][dann verboten,
       wenn es den Schulfrieden gefährde.] In anderen Bundesländern gibt es meist
       weniger konkrete Formulierungen zur Neutralität von Lehrkräften.
       
       Ob der Schulfrieden im Falle des Lehrers der Paul-Goldschmidt-Schule aber
       tatsächlich durch das T-Shirt gestört war? Die Bildungsbehörde gibt nicht
       bekannt, wer es war, der die ursprüngliche Beschwerde bei ihr abgegeben
       hatte, Rektor Evers und Lehrer Gerdes wissen es nicht. Die Gewerkschaft
       schreibt von „einer schulfremden Person“.
       
       Senator Rackles versucht, die Diskussion wieder einzufangen: Der Fall sei
       speziell, der Lehrer habe hier sein politisches Bekenntnis im wahrsten
       Sinne „vor sich hergetragen“ – eine politisch kontroverse Diskussion werde
       mit solchen Verlautbarungen nicht angeregt; hier verstoße der Lehrer daher
       gegen das „Überwältigungsverbot“ des Beutelsbacher Konsenses. Der nämlich
       verbietet, dass Schüler*innen indoktriniert würden. Politische
       kontroverse Haltungen müssten jeweils kontrovers debattiert werden.
       
       Die Broschüre, die er gemeinsam mit der GEW herausbringt, hat dazu eine
       ganz andere Haltung: Symbole und Slogans, heißt es dort, hätten durchaus
       das Potenzial, Schüler*innen zu indoktrinieren. „Entscheidend ist aber,
       ob sich die inhaltliche Positionierung auf den Bildungsauftrag oder die
       fdGO stützen lässt“, heißt es dort. Die freiheitlich demokratische
       Grundordnung, dazu gehören laut Verfassungsgericht im Kern dreierlei: die
       Menschenwürde, die Demokratie und das Rechtsstaatsprinzip.
       
       Gar nicht so leicht, der antifaschistischen Seenotrettung nun einen Verstoß
       gegen einen dieser Grundsätze nachzuweisen. Bleibt der Verweis aus dem
       Schulgesetz, auf den Schulfrieden.
       
       ## Schulfrieden ist tatsächlich gestört
       
       Der ist mittlerweile offenbar tatsächlich gestört: Nach dem Verbot hatten
       zwei Lehrer*innen in Solidarität das gleiche Shirt angezogen; Plakate
       wurden aufgehängt, und eine solidarische Foto-Collage aus dem Kollegium
       heraus geplant. Das wurde Rektorat und Schulaufsicht offenbar zu viel: Bei
       der Generalkonferenz wurde ein Diskussionsverbot verhängt: In der
       Schulöffentlichkeit solle der Vorfall nicht mehr debattiert werden,
       entschied Rektor Evers. Die Schulleitung begründet den Schritt damit, dass
       sich junge Kolleg*innen unter Druck gesetzt gefühlt hätten – sie seien
       besorgt gewesen, da sie noch in der Probezeit waren.
       
       Doch dass sich junge Lehrer*innen in Probezeit Sorgen machen, ob eine
       politische Haltung ihnen übel ausgelegt wird, ist vielleicht schon übel
       genug. Zumal der Fall um Lehrer Gerdes nicht der einzige ist, bei dem in
       Bremen aus Angst um Neutralität eine politische Haltung vermieden wurde:
       Erst kürzlich hatte der Lehrer einer Oberschule in Gröpelingen die „Omas
       gegen rechts“ eingeladen; die Schulleitung lud sie wieder aus.
       
       Eine Diskussion in der Schulöffentlichkeit abzusagen und sich dabei auf den
       Beutelsbacher Konsens zu beziehen, der die Kontroverse fordert, ist nicht
       hilfreich. Die Broschüre rund um den „Mythos Neutralität“ kann kommen.
       
       15 Jul 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.gew.de/fileadmin/media/publikationen/hv/Themen/Gesellschaftspolitik/Mythos-Neutralitaet/MythosNeutralitaet-SHZ-web.pdf
 (DIR) [2] /Lehrer-muss-sein-T-Shirt-zu-Hause-lassen/!6194059
 (DIR) [3] /Kein-Grund-Nein-zu-sagen/!588682&s=Kopftuch+Bremen+schulen/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lotta Drügemöller
       
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