# taz.de -- Bremer Schulfrieden gestört: Ein T-Shirt und seine Geschichte
> An Bremer Schulen wird bald die Broschüre „Mythos Neutralität“ verteilt.
> Interessantes Timing, denn die Bildungsbehörde ist bei diesem Thema in
> einem Konflikt.
(IMG) Bild: Dürfen sich brav melden, aber nicht von Lehrkräften politisch überwältigt werden: Schüler*innen
Bremens Bildungssenator Mark Rackles (SPD) kommuniziert viel mit der
Öffentlichkeit, ganz anders als seine Vorgängerin. In seinem Newsletter,
den „Bildungsnews“ von Ende Juni, greift er das Thema politische
Neutralität für Lehrkräfte an Schulen auf – und positioniert sich klar: „Es
gibt kein Neutralitätsgebot in unserem Bildungswesen“, schreibt der
Senator. Und er wendet sich an Lehrer*innen: „Zeigen Sie bitte weiterhin
Haltung im Sinne unserer pluralistischen Demokratie; diese verträgt keine
Neutralität!“
Mit dem Text im Newsletter bewirbt er schon jetzt die [1][Broschüre „Mythos
Neutralität“] die das Land demnächst gemeinsam mit der Bildungsgewerkschaft
GEW an Schulen verteilen lassen will. Das Timing ist überaus interessant –
denn die Bremer Bildungsbehörde hat derzeit einen Konflikt genau zu diesem
Thema. Vor wenigen Wochen hat die Schulaufsichtsbehörde Burkhard Gerdes,
Lehrer der Sonderschule „Paul Goldschmidt“, [2][verboten, ein T-Shirt mit
politischem Slogan zu tragen]: „Antifaschistische Seenotrettung“ steht
darauf.
„Ich trage das Seenotrettungs-Shirt seit sechs Jahren“, sagt Gerdes zur
taz. Bisher sei es nie problematisch gewesen. Dann aber habe es eine
Beschwerde gegeben und nun prüft die Schulbehörde, ob ein Dienstvergehen
vorliege; bis dahin solle er das T-Shirt nicht mehr tragen. In seinem Fall
beharrte die Schulbehörde also doch auf Neutralität.
Ganz einfach ist die Sache nicht: Anders als der Senator in seinem
Newsletter schreibt, anders als es in der Broschüre der GEW heißt, gibt es
in Bremen nämlich durchaus eine Art Neutralitätsgebot: „Die öffentlichen
Schulen haben religiöse und weltanschauliche Neutralität zu wahren. Dieser
Verpflichtung muss das Verhalten der Lehr-, sozialpädagogischen Fach- und
Betreuungskräfte in der Schule gerecht werden“, heißt es in Paragraf 59 des
Landesschulgesetzes.
Auch „das äußere Erscheinungsbild der Lehrkräfte (…)“ dürfe in der Schule
„nicht dazu geeignet sein, die religiösen und weltanschaulichen
Empfindungen der Schülerinnen und Schüler und der Erziehungsberechtigten zu
stören oder Spannungen, die den Schulfrieden durch Verletzung der
religiösen und weltanschaulichen Neutralität gefährden, in die Schule zu
tragen“, heißt es weiter.
Der Absatz hat es 2005 ins Bremer Schulgesetz geschafft; eigentlich
richtete er sich gegen das Kopftuchtragen bei Lehrer*innen. 2003 hatte das
Bundesverwaltungsgericht in einem Streit zwischen Baden-Württemberg und
einer Lehrerin entschieden, dass das Land ihr das Kopftuch im Unterricht
nicht verbieten könne: Das dortige Schulgesetz gebe das nicht her. Bremens
damaliger SPD-Bildungssenator Willi Lemke versuchte daraufhin, ein
Kopftuch-Verbot im Bremer Gesetz zu verankern.
## Andere Bundesländer formulieren weniger konkret
Der Versuch der Koalition aus CDU und SPD, das verfassungskonform und
gerichtsfest zu ermöglichen, sorgte schließlich für die heutige
Formulierung, ein entsprechendes Erscheinungsbild sei [3][dann verboten,
wenn es den Schulfrieden gefährde.] In anderen Bundesländern gibt es meist
weniger konkrete Formulierungen zur Neutralität von Lehrkräften.
Ob der Schulfrieden im Falle des Lehrers der Paul-Goldschmidt-Schule aber
tatsächlich durch das T-Shirt gestört war? Die Bildungsbehörde gibt nicht
bekannt, wer es war, der die ursprüngliche Beschwerde bei ihr abgegeben
hatte, Rektor Evers und Lehrer Gerdes wissen es nicht. Die Gewerkschaft
schreibt von „einer schulfremden Person“.
Senator Rackles versucht, die Diskussion wieder einzufangen: Der Fall sei
speziell, der Lehrer habe hier sein politisches Bekenntnis im wahrsten
Sinne „vor sich hergetragen“ – eine politisch kontroverse Diskussion werde
mit solchen Verlautbarungen nicht angeregt; hier verstoße der Lehrer daher
gegen das „Überwältigungsverbot“ des Beutelsbacher Konsenses. Der nämlich
verbietet, dass Schüler*innen indoktriniert würden. Politische
kontroverse Haltungen müssten jeweils kontrovers debattiert werden.
Die Broschüre, die er gemeinsam mit der GEW herausbringt, hat dazu eine
ganz andere Haltung: Symbole und Slogans, heißt es dort, hätten durchaus
das Potenzial, Schüler*innen zu indoktrinieren. „Entscheidend ist aber,
ob sich die inhaltliche Positionierung auf den Bildungsauftrag oder die
fdGO stützen lässt“, heißt es dort. Die freiheitlich demokratische
Grundordnung, dazu gehören laut Verfassungsgericht im Kern dreierlei: die
Menschenwürde, die Demokratie und das Rechtsstaatsprinzip.
Gar nicht so leicht, der antifaschistischen Seenotrettung nun einen Verstoß
gegen einen dieser Grundsätze nachzuweisen. Bleibt der Verweis aus dem
Schulgesetz, auf den Schulfrieden.
## Schulfrieden ist tatsächlich gestört
Der ist mittlerweile offenbar tatsächlich gestört: Nach dem Verbot hatten
zwei Lehrer*innen in Solidarität das gleiche Shirt angezogen; Plakate
wurden aufgehängt, und eine solidarische Foto-Collage aus dem Kollegium
heraus geplant. Das wurde Rektorat und Schulaufsicht offenbar zu viel: Bei
der Generalkonferenz wurde ein Diskussionsverbot verhängt: In der
Schulöffentlichkeit solle der Vorfall nicht mehr debattiert werden,
entschied Rektor Evers. Die Schulleitung begründet den Schritt damit, dass
sich junge Kolleg*innen unter Druck gesetzt gefühlt hätten – sie seien
besorgt gewesen, da sie noch in der Probezeit waren.
Doch dass sich junge Lehrer*innen in Probezeit Sorgen machen, ob eine
politische Haltung ihnen übel ausgelegt wird, ist vielleicht schon übel
genug. Zumal der Fall um Lehrer Gerdes nicht der einzige ist, bei dem in
Bremen aus Angst um Neutralität eine politische Haltung vermieden wurde:
Erst kürzlich hatte der Lehrer einer Oberschule in Gröpelingen die „Omas
gegen rechts“ eingeladen; die Schulleitung lud sie wieder aus.
Eine Diskussion in der Schulöffentlichkeit abzusagen und sich dabei auf den
Beutelsbacher Konsens zu beziehen, der die Kontroverse fordert, ist nicht
hilfreich. Die Broschüre rund um den „Mythos Neutralität“ kann kommen.
15 Jul 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.gew.de/fileadmin/media/publikationen/hv/Themen/Gesellschaftspolitik/Mythos-Neutralitaet/MythosNeutralitaet-SHZ-web.pdf
(DIR) [2] /Lehrer-muss-sein-T-Shirt-zu-Hause-lassen/!6194059
(DIR) [3] /Kein-Grund-Nein-zu-sagen/!588682&s=Kopftuch+Bremen+schulen/
## AUTOREN
(DIR) Lotta Drügemöller
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