# taz.de -- Verbot von Kindersexpuppen: Vermutungen über eine Gefahr
> Das Bundesverfassungsgericht bestätigt das Gesetz gegen Sexpuppen mit
> kindlichem Erscheinungsbild. Dabei ist die Sachlage alles andere als
> eindeutig.
(IMG) Bild: Erwachsene Frauen als Sexpuppen sind erlaubt, Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild bleiben verboten
Ob und wie man sich selbst befriedigt, gehört zu den intimsten Geheimnissen
der meisten Menschen. Den Staat geht das zunächst mal nichts an. Hier
Vorschriften zu machen, wirkt auf den ersten Blick absurd. Es sind ja
(außer bei Exhibitionisten) keine anderen Personen betroffen. „Ja heißt Ja“
macht man beim Onanieren ganz allein mit sich selbst aus. So weit würden
vermutlich alle zustimmen.
Anders sieht es aber aus, wenn es um Pädophile geht, die sich mithilfe
einer Kindersexpuppe befriedigen. Kann das erlaubt sein? Nachdem RTL 2020
über das Phänomen berichtet hatte, dauerte es kein Jahr, bis die damalige
schwarz-rote Koalition den Besitz und Erwerb von Sexpuppen mit kindlichem
Erscheinungsbild verbot. Öffentliche Proteste gab es nicht. Es ging ja
gegen Pädophile.
Das [1][Bundesverfassungsgericht hat das strafrechtliche Verbot jetzt
bestätigt] – obwohl es kaum wissenschaftliche Erkenntnisse über die Wirkung
von Kindersexpuppen gibt. Die Richter:innen hielten mehrheitlich die
Annahme für „vertretbar“, dass die Nutzung von Sexpuppen die Hemmschwelle
für Kindesmissbrauch senkt. Belegt ist das genauso wenig wie die
Gegenthese, dass die Nutzung von Sexpuppen Straftaten von Pädophilen
verhindern kann.
Wer hat dann aber die Beweislast, wenn die Sachlage so unklar ist? Muss der
Staat beweisen, dass ein Verbot sinnvoll ist, oder müssen die Bürger
beweisen, dass ihre [2][Masturbation]smethoden harmlos oder sogar
kriminalpolitisch nützlich sind?
## Fortsetzung folgt
Man kann es den Verfassungsrichter:innen nicht verdenken, dass sie
das strafrechtliche Verbot akzeptiert haben, wenn sich immerhin das
renommierte Pädophiliepräventionsprojekt „Kein Täter werden“ gegen
Kindersexpuppen ausspricht. Vermutlich wird es erst dann zu einer
Liberalisierung in Deutschland kommen, wenn es aus anderen Staaten valide
Erkenntnisse gibt, dass Kindersexpuppen nützlich oder wenigstens
unbedenklich sind.
Die Karlsruher Entscheidung hat vielleicht sogar grundsätzliche Bedeutung.
Je besser [3][künstliche Intelligenz in der Darstellung menschlicher
Handlungen] wird, umso mehr Verbotsdiskussionen dürfte es in Zukunft geben.
Auch dann wird sich die Frage stellen, ob alles verboten werden kann, bei
dem manche Expert:innen eine Absenkung von Hemmschwellen befürchten.
3 Jul 2026
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## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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