# taz.de -- Verbot von Kindersexpuppen: Vermutungen über eine Gefahr
       
       > Das Bundesverfassungsgericht bestätigt das Gesetz gegen Sexpuppen mit
       > kindlichem Erscheinungsbild. Dabei ist die Sachlage alles andere als
       > eindeutig.
       
 (IMG) Bild: Erwachsene Frauen als Sexpuppen sind erlaubt, Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild bleiben verboten
       
       Ob und wie man sich selbst befriedigt, gehört zu den intimsten Geheimnissen
       der meisten Menschen. Den Staat geht das zunächst mal nichts an. Hier
       Vorschriften zu machen, wirkt auf den ersten Blick absurd. Es sind ja
       (außer bei Exhibitionisten) keine anderen Personen betroffen. „Ja heißt Ja“
       macht man beim Onanieren ganz allein mit sich selbst aus. So weit würden
       vermutlich alle zustimmen.
       
       Anders sieht es aber aus, wenn es um Pädophile geht, die sich mithilfe
       einer Kindersexpuppe befriedigen. Kann das erlaubt sein? Nachdem RTL 2020
       über das Phänomen berichtet hatte, dauerte es kein Jahr, bis die damalige
       schwarz-rote Koalition den Besitz und Erwerb von Sexpuppen mit kindlichem
       Erscheinungsbild verbot. Öffentliche Proteste gab es nicht. Es ging ja
       gegen Pädophile.
       
       Das [1][Bundesverfassungsgericht hat das strafrechtliche Verbot jetzt
       bestätigt] – obwohl es kaum wissenschaftliche Erkenntnisse über die Wirkung
       von Kindersexpuppen gibt. Die Richter:innen hielten mehrheitlich die
       Annahme für „vertretbar“, dass die Nutzung von Sexpuppen die Hemmschwelle
       für Kindesmissbrauch senkt. Belegt ist das genauso wenig wie die
       Gegenthese, dass die Nutzung von Sexpuppen Straftaten von Pädophilen
       verhindern kann.
       
       Wer hat dann aber die Beweislast, wenn die Sachlage so unklar ist? Muss der
       Staat beweisen, dass ein Verbot sinnvoll ist, oder müssen die Bürger
       beweisen, dass ihre [2][Masturbation]smethoden harmlos oder sogar
       kriminalpolitisch nützlich sind?
       
       ## Fortsetzung folgt
       
       Man kann es den Verfassungsrichter:innen nicht verdenken, dass sie
       das strafrechtliche Verbot akzeptiert haben, wenn sich immerhin das
       renommierte Pädophiliepräventionsprojekt „Kein Täter werden“ gegen
       Kindersexpuppen ausspricht. Vermutlich wird es erst dann zu einer
       Liberalisierung in Deutschland kommen, wenn es aus anderen Staaten valide
       Erkenntnisse gibt, dass Kindersexpuppen nützlich oder wenigstens
       unbedenklich sind.
       
       Die Karlsruher Entscheidung hat vielleicht sogar grundsätzliche Bedeutung.
       Je besser [3][künstliche Intelligenz in der Darstellung menschlicher
       Handlungen] wird, umso mehr Verbotsdiskussionen dürfte es in Zukunft geben.
       Auch dann wird sich die Frage stellen, ob alles verboten werden kann, bei
       dem manche Expert:innen eine Absenkung von Hemmschwellen befürchten.
       
       3 Jul 2026
       
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