# taz.de -- Rechtsextremer Heimatschützer: Gericht lässt sich nicht aus der Reserve locken
       
       > Ein verurteilter Bundeswehrreservist klagte gegen eine
       > erkennungsdienstliche Behandlung durch das LKA Niedersachsen. Damit hatte
       > er keinen Erfolg.
       
 (IMG) Bild: Reservisten der Bundeswehr: immer auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung?
       
       Vor dem Verwaltungsgericht Hannover klagte am Dienstag der Reserveoffizier
       Jens G. gegen eine erkennungsdienstliche Behandlung durch das
       Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen. Gegen insgesamt 13 Personen,
       darunter mehrere Reservisten der Bundeswehr, hatte die Staatsanwaltschaft
       Lüneburg mehrere Jahre wegen des Verdachts der Bildung einer bewaffneten
       Gruppe ermittelt. Der sogenannten „Neigungsgruppe G“ wurde damals
       vorgeworfen, auch über Anschläge gegen Migranten gesprochen zu haben.
       [1][G. galt dabei als Führungsperson] der Gruppe.
       
       2013 hatte Jens G. das Kommando über die Regionalen Sicherungs- und
       Unterstützungskräfte (RSU) Nordheide erhalten, eine der
       Heimatschutzkompanien der Bundeswehr in Niedersachsen. Später war er
       stellvertretender Vorsitzender der Reservisten-Kreisgruppe Hannover.
       
       Bei einer Hausdurchsuchung fanden die Ermittler*innen damals unter
       anderem Waffenteile eines G3-Sturmgewehrs, einen Einzellader, sogenannte
       „Polenböller“ und pyrotechnische Munition. Trotz der erheblichen Vorwürfe
       wurde G. zunächst nie erkennungsdienstlich behandelt. Im Rahmen des
       Ermittlungsverfahrens konnten Wehrsportübungen mit einem Boot und
       Softairwaffen zwar bestätigt werden, nicht jedoch die Verwendung scharfer
       Waffen, sodass das Verfahren wegen Bildung einer bewaffneten Gruppe 2023
       eingestellt wurde. Jens G. wurde schlussendlich vom Amtsgericht Burgwedel
       lediglich wegen Verstößen gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 90
       Tagessätzen zu je 70 Euro verurteilt.
       
       Vor Gericht erklärte G., er sei nach wie vor Reserveoffizier, jedoch vom
       Verband der Reservisten ausgeschlossen worden und habe vom Landeskommando
       [2][ein Uniformtrage- und ein Kontaktverbot erhalten.] Seit 2015 sei er
       aufgrund seines erhöhten Blutdrucks ausgemustert worden. Eine Sprecherin
       der Bundeswehr in Köln wollte sich aufgrund des Datenschutzes nicht zum
       Reservistenstatus von Jens G. äußern.
       
       ## Wirklich keine rechtsextreme Gesinnung?
       
       Sein Anwalt Harald Schwarzrock versuchte, die waffenrechtlichen
       Verfehlungen seines Mandanten vor Gericht zu relativieren. G. habe im
       Rahmen der Bundeswehr Schießübungen geleitet. Dort sei Munition
       herausgegeben worden, ohne nachzuzählen, und diese habe er schlicht in den
       Rucksack gepackt. Sein Mandant habe sich jedoch nicht „schwer bewaffnet
       verbarrikadiert“; auf seinem großen Grundstück hätten lediglich Waffenteile
       herumgelegen. Den Vorwurf einer [3][rechtsextremen Gesinnung] bezeichnete
       Schwarzrock als falsch.
       
       Das Gericht trug vor, G. habe im Rahmen einer Bundeswehrübung am Lagerfeuer
       aus dem Buch „Der totale Widerstand: Kleinkriegsanleitung für jedermann“
       vorgelesen – einem Handbuch für den Guerillakrieg. Zudem sei er Mitglied in
       einer WhatsApp-Gruppe gewesen, in der nationalsozialistische Inhalte
       verbreitet wurden. Ein Foto eines Gruppentreffens zeigt die Mitglieder vor
       einer Wand mit einem Reichsadler samt Hakenkreuz.
       
       Jens G. ist seit Jahrzehnten in rechten, völkischen Organisationen aktiv.
       Seine Jugend verbrachte er in der [4][Gruppierung „Deutsche Wandervogel“.]
       Laut dem Gericht war G. zusätzlich Mitglied in der verbotenen „Heimattreuen
       Deutschen Jugend e. V.“ und der extrem rechten Gruppierung „Sturmvogel“.
       Später nahm er an Treffen der mittlerweile verbotenen antisemitischen
       „Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft“ teil und besuchte
       2004 ein „Ordenstreffen der Ritterkreuzträger“ des Dritten Reiches.
       
       Videos zeigen G. zudem im Jahr 2016 bei einer völkischen
       Maitanzveranstaltung in Edendorf (Landkreis Uelzen) zusammen mit weiteren
       damals beschuldigten Reservisten. Zudem ist er Mitglied der schlagenden
       hannoverschen Burschenschaft Germania. Vor Gericht gab G. an, er habe die
       Waffen nie gegen Personen einsetzen wollen und bei seiner Arbeit als
       Zimmermann auch mit „ausländischstämmigen Personen“ zu tun.
       
       Das Gericht wies die Klage schließlich ab. Allein die Verstöße gegen das
       Waffenrecht würden die erkennungsdienstliche Behandlung rechtfertigen, denn
       es handele sich um keine Bagatelldelikte. Zusätzlich hätten die
       Erkenntnisse aus den Ermittlungsakten gezeigt, dass G. nicht vollständig
       [5][auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht.]
       
       1 Jul 2026
       
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