# taz.de -- Rechtsextremer Heimatschützer: Gericht lässt sich nicht aus der Reserve locken
> Ein verurteilter Bundeswehrreservist klagte gegen eine
> erkennungsdienstliche Behandlung durch das LKA Niedersachsen. Damit hatte
> er keinen Erfolg.
(IMG) Bild: Reservisten der Bundeswehr: immer auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung?
Vor dem Verwaltungsgericht Hannover klagte am Dienstag der Reserveoffizier
Jens G. gegen eine erkennungsdienstliche Behandlung durch das
Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen. Gegen insgesamt 13 Personen,
darunter mehrere Reservisten der Bundeswehr, hatte die Staatsanwaltschaft
Lüneburg mehrere Jahre wegen des Verdachts der Bildung einer bewaffneten
Gruppe ermittelt. Der sogenannten „Neigungsgruppe G“ wurde damals
vorgeworfen, auch über Anschläge gegen Migranten gesprochen zu haben.
[1][G. galt dabei als Führungsperson] der Gruppe.
2013 hatte Jens G. das Kommando über die Regionalen Sicherungs- und
Unterstützungskräfte (RSU) Nordheide erhalten, eine der
Heimatschutzkompanien der Bundeswehr in Niedersachsen. Später war er
stellvertretender Vorsitzender der Reservisten-Kreisgruppe Hannover.
Bei einer Hausdurchsuchung fanden die Ermittler*innen damals unter
anderem Waffenteile eines G3-Sturmgewehrs, einen Einzellader, sogenannte
„Polenböller“ und pyrotechnische Munition. Trotz der erheblichen Vorwürfe
wurde G. zunächst nie erkennungsdienstlich behandelt. Im Rahmen des
Ermittlungsverfahrens konnten Wehrsportübungen mit einem Boot und
Softairwaffen zwar bestätigt werden, nicht jedoch die Verwendung scharfer
Waffen, sodass das Verfahren wegen Bildung einer bewaffneten Gruppe 2023
eingestellt wurde. Jens G. wurde schlussendlich vom Amtsgericht Burgwedel
lediglich wegen Verstößen gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 90
Tagessätzen zu je 70 Euro verurteilt.
Vor Gericht erklärte G., er sei nach wie vor Reserveoffizier, jedoch vom
Verband der Reservisten ausgeschlossen worden und habe vom Landeskommando
[2][ein Uniformtrage- und ein Kontaktverbot erhalten.] Seit 2015 sei er
aufgrund seines erhöhten Blutdrucks ausgemustert worden. Eine Sprecherin
der Bundeswehr in Köln wollte sich aufgrund des Datenschutzes nicht zum
Reservistenstatus von Jens G. äußern.
## Wirklich keine rechtsextreme Gesinnung?
Sein Anwalt Harald Schwarzrock versuchte, die waffenrechtlichen
Verfehlungen seines Mandanten vor Gericht zu relativieren. G. habe im
Rahmen der Bundeswehr Schießübungen geleitet. Dort sei Munition
herausgegeben worden, ohne nachzuzählen, und diese habe er schlicht in den
Rucksack gepackt. Sein Mandant habe sich jedoch nicht „schwer bewaffnet
verbarrikadiert“; auf seinem großen Grundstück hätten lediglich Waffenteile
herumgelegen. Den Vorwurf einer [3][rechtsextremen Gesinnung] bezeichnete
Schwarzrock als falsch.
Das Gericht trug vor, G. habe im Rahmen einer Bundeswehrübung am Lagerfeuer
aus dem Buch „Der totale Widerstand: Kleinkriegsanleitung für jedermann“
vorgelesen – einem Handbuch für den Guerillakrieg. Zudem sei er Mitglied in
einer WhatsApp-Gruppe gewesen, in der nationalsozialistische Inhalte
verbreitet wurden. Ein Foto eines Gruppentreffens zeigt die Mitglieder vor
einer Wand mit einem Reichsadler samt Hakenkreuz.
Jens G. ist seit Jahrzehnten in rechten, völkischen Organisationen aktiv.
Seine Jugend verbrachte er in der [4][Gruppierung „Deutsche Wandervogel“.]
Laut dem Gericht war G. zusätzlich Mitglied in der verbotenen „Heimattreuen
Deutschen Jugend e. V.“ und der extrem rechten Gruppierung „Sturmvogel“.
Später nahm er an Treffen der mittlerweile verbotenen antisemitischen
„Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft“ teil und besuchte
2004 ein „Ordenstreffen der Ritterkreuzträger“ des Dritten Reiches.
Videos zeigen G. zudem im Jahr 2016 bei einer völkischen
Maitanzveranstaltung in Edendorf (Landkreis Uelzen) zusammen mit weiteren
damals beschuldigten Reservisten. Zudem ist er Mitglied der schlagenden
hannoverschen Burschenschaft Germania. Vor Gericht gab G. an, er habe die
Waffen nie gegen Personen einsetzen wollen und bei seiner Arbeit als
Zimmermann auch mit „ausländischstämmigen Personen“ zu tun.
Das Gericht wies die Klage schließlich ab. Allein die Verstöße gegen das
Waffenrecht würden die erkennungsdienstliche Behandlung rechtfertigen, denn
es handele sich um keine Bagatelldelikte. Zusätzlich hätten die
Erkenntnisse aus den Ermittlungsakten gezeigt, dass G. nicht vollständig
[5][auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht.]
1 Jul 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Prozesse-gegen-Reservisten-Gruppe/!6040000
(DIR) [2] /Rechtsextreme-in-der-Bundeswehr/!6054935
(DIR) [3] /Schwerpunkt-Hannibals-Schattennetzwerk/!t5549502
(DIR) [4] /Schulleitung-mit-rechten-Verbindungen/!5961027
(DIR) [5] /Fallschirmjaeger-Skandal/!6168379
## AUTOREN
(DIR) David Speier
## TAGS
(DIR) Hannover
(DIR) Reservisten
(DIR) Bundeswehr
(DIR) Waffengesetze
(DIR) Social-Auswahl
(DIR) Reservistenverband
(DIR) Bundeswehr
(DIR) Lesestück Recherche und Reportage
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) Blinde Stelle in der Verteidigung: Wer schießt die Drohnen ab?
Der Reservistenverband will die Altersgrenze für Reservisten auf 70
anheben. Das ist wegen neuer Bedrohungen keine schräge Idee, sondern
überfällig.
(DIR) Pflichtübungen für Reservist:innen: Verweigern kann man immer
CDU-Verteidigungspolitiker Thomas Röwekamp will die Freiwilligkeit bei
Wehrübungen abschaffen. Das wäre zumutbar – doch einen Ausweg gibt es noch.
(DIR) Neonazis, Soldaten und Polizisten: Das radikale Netzwerk des Johannes K.
Bei Hannover treibt ein Neonazi mutmaßlich eine Vernetzung einer
paramilitärischen Gruppe voran. Die Behörden ließen den „Nordbund“ lange
gewähren. Wie kann das sein?