# taz.de -- Schutz des Nationalparks: Umweltschützer klagen gegen Krabbenfischerei
> Grundschleppnetzfischerei im Unesco-Weltnaturerbe Wattenmeer: Die
> Deutsche Umwelthilfe drängt auf einen Fangstopp und eine
> Verträglichkeitsprüfung.
(IMG) Bild: Bedrohtes Lokalkolorit: Krabbenkutter im ostfriesischen Greetsiel
Umweltschützer stellen die Krabbenfischerei im Nationalpark Wattenmeer in
Frage. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Environmental Justice
Foundation (EJF) fordern einen Fangstopp bis zum Abschluss einer
Umweltverträglichkeitsprüfung. Dass diese bisher unterblieb, werten die
Kläger als Unterlassung.
Eigentlich ist das [1][Wattenmeer ja gut geschützt]: Es ist Weltnaturerbe
der Unesco. Es ist Nationalpark und steht unter dem Schutz der
Flora-Fauna-Habitat(FFH)-Richtlinie der EU. Als Teil des
Schutzgebietsnetzes Natura 2000 unterliegt es dem Verbot der
Zustandsverschlechterung.
Zudem hat die Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit (TWSC) der Niederlande,
Deutschlands und Dänemarks es sich zum Leitprinzip gemacht, „so weit wie
möglich ein natürliches und sich selbst erhaltendes Ökosystem zu erreichen,
in dem natürliche Prozesse ungestört ablaufen können“.
Trotzdem ist der Nutzungsdruck auf das Wattenmeer groß. Einer der
Gefahrenfaktoren ist die [2][Grundschleppnetzfischerei], nicht zuletzt zum
Garnelenfang.
## Umweltschützer haben die Nase voll
Ende Juni 2026 hat die DUH, unterstützt durch die EJF, vor dem
Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht, Schleswig, dazu eine
48-seitige Klage eingereicht. Sie richtet sich gegen den Landesbetrieb für
Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH),
Husum.
Es sei rechtswidrig, heißt es in ihr, in Schutzgebieten grundberührende
Fischerei zu betreiben, „ohne dass die Verträglichkeit mit den
Erhaltungszielen dieser Schutzgebiete im Rahmen einer
FFH-Verträglichkeitsprüfung oder auch nur einer FFH-Vorprüfung überprüft
wurde“. Diese Fischerei werde „großflächig und wiederkehrend“ ausgeübt – im
Durchschnitt in 36.000 Fangstunden jährlich, von knapp 80 deutsch- und
ebenso vielen fremdgeflaggten Fahrzeugen.
„Dieser Schritt erfolgt nicht vorschnell“, schreibt Sascha Müller-Kraenner
der taz, Bundesgeschäftsführer der DUH zur Klage, „sondern nachdem über die
Jahre unzählige politische Gespräche, Schreiben an Landes- und
Bundesbehörden und Dialoge mit Fischereivertreter*innen ausgeschöpft
und Lösungen eingefordert wurden“.
Im April 2025 hatte die DUH der EU-Kommission eine Beschwerde eingereicht:
Deutschland lasse in Natura-2000-Gebieten Grundschleppnetzfischerei ohne
Verträglichkeitsprüfung zu und verstoße damit gegen die FFH-Richtlinie.
Über diese Beschwerde ist noch nicht entschieden. Müller-Kraenner: „Es
wundert uns schon, dass das in Schutzgebieten wie dem
Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer akzeptiert wird. Europäisches
Naturschutzrecht ist schließlich kein unverbindlicher Vorschlag.“
Die Fangmethode mag über Wasser idyllisch aussehen, unter Wasser sei sie
„verheerend“, so die DUH: Ein Netz wird über den Meeresboden gezogen, auf
Metallkufen und Hartgummirollen. Ein Querbaum hält es offen, eine
beschwerende Kette unter seiner Öffnung löst Bodenerschütterungen aus,
scheucht die Garnelen hoch. Das beschädigt Lebensräume. Viel des Fangs ist
Beifang, vom Krebs bis zum Seestern.
Als „Spur der Zerstörung“ beschreibt die DUH das in ihrer Petition „Keine
Grundschleppnetze im Wattenmeer!“, die ihre Klage flankiert – zu
Redaktionsschluss steuerte sie auf 50.000 Unterschriften zu.
Im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer sei die
Grundschleppnetzfischerei „nur auf weniger als drei Prozent der Fläche
offiziell verboten“, bemängeln DUH und EJF. Und die Fronten sind verhärtet.
Der im Frühjahr 2024 begonnene „Zukunftsdialog“ zwischen Naturschutz,
Landesregierung und Fischerei zur nationalparkverträglichen Ausgestaltung
der Krabbenfischerei ist 2025 ergebnislos gescheitert. DUH und EJF griffen
daher zur Klage.
Der Landesbetrieb hält sich zu ihren Vorwürfen bedeckt: „Die Klage wird
geprüft, sobald sie beim LKN.SH eingegangen ist“, schreibt Alina Claußen
der taz, Sprecherin der Nationalparkverwaltung des LKN.SH. Wie stark der
Nationalpark befischt wird, wisse der LKN.SH nicht, er erfasse „keine
[3][Daten zum Fischereiaufwand]“.
Wie hoch steht die Wildnis in Schleswig-Holstein also im Kurs, gegenüber
der Wirtschaft? Auf eine Landtags-Anfrage des Südschleswigschen
Wählerverbands (SSW) zur „Zukunft und Existenzsicherung der Fischerei in
Schleswig-Holstein“ anlässlich möglicher Fanggebietsschließungen antwortete
Landwirtschaftsministerin Cornelia Schmachtenberg (CDU) im Frühjahr: Der
Landesregierung sei es „ein wichtiges Anliegen, die regionale
[4][traditionelle Fischerei] zu erhalten“.
Derweil wird weitergefischt.
30 Jun 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Klage-von-Nordsee-Fischern-abgelehnt/!6089447
(DIR) [2] /BUND-Petition-zum-Meeresschutz/!6123856
(DIR) [3] /Fangmenge-von-Nordseekrabben/!6010692
(DIR) [4] https://www.deutscher-fischerei-verband.de/verband_der_deutschen_kutter_und_kuestenfischer.html
## AUTOREN
(DIR) Harff-Peter Schönherr
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