# taz.de -- Schutz des Nationalparks: Umweltschützer klagen gegen Krabbenfischerei
       
       > Grundschleppnetzfischerei im Unesco-Weltnaturerbe Wattenmeer: Die
       > Deutsche Umwelthilfe drängt auf einen Fangstopp und eine
       > Verträglichkeitsprüfung.
       
 (IMG) Bild: Bedrohtes Lokalkolorit: Krabbenkutter im ostfriesischen Greetsiel
       
       Umweltschützer stellen die Krabbenfischerei im Nationalpark Wattenmeer in
       Frage. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Environmental Justice
       Foundation (EJF) fordern einen Fangstopp bis zum Abschluss einer
       Umweltverträglichkeitsprüfung. Dass diese bisher unterblieb, werten die
       Kläger als Unterlassung.
       
       Eigentlich ist das [1][Wattenmeer ja gut geschützt]: Es ist Weltnaturerbe
       der Unesco. Es ist Nationalpark und steht unter dem Schutz der
       Flora-Fauna-Habitat(FFH)-Richtlinie der EU. Als Teil des
       Schutzgebietsnetzes Natura 2000 unterliegt es dem Verbot der
       Zustandsverschlechterung.
       
       Zudem hat die Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit (TWSC) der Niederlande,
       Deutschlands und Dänemarks es sich zum Leitprinzip gemacht, „so weit wie
       möglich ein natürliches und sich selbst erhaltendes Ökosystem zu erreichen,
       in dem natürliche Prozesse ungestört ablaufen können“.
       
       Trotzdem ist der Nutzungsdruck auf das Wattenmeer groß. Einer der
       Gefahrenfaktoren ist die [2][Grundschleppnetzfischerei], nicht zuletzt zum
       Garnelenfang.
       
       ## Umweltschützer haben die Nase voll
       
       Ende Juni 2026 hat die DUH, unterstützt durch die EJF, vor dem
       Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht, Schleswig, dazu eine
       48-seitige Klage eingereicht. Sie richtet sich gegen den Landesbetrieb für
       Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH),
       Husum.
       
       Es sei rechtswidrig, heißt es in ihr, in Schutzgebieten grundberührende
       Fischerei zu betreiben, „ohne dass die Verträglichkeit mit den
       Erhaltungszielen dieser Schutzgebiete im Rahmen einer
       FFH-Verträglichkeitsprüfung oder auch nur einer FFH-Vorprüfung überprüft
       wurde“. Diese Fischerei werde „großflächig und wiederkehrend“ ausgeübt – im
       Durchschnitt in 36.000 Fangstunden jährlich, von knapp 80 deutsch- und
       ebenso vielen fremdgeflaggten Fahrzeugen.
       
       „Dieser Schritt erfolgt nicht vorschnell“, schreibt Sascha Müller-Kraenner
       der taz, Bundesgeschäftsführer der DUH zur Klage, „sondern nachdem über die
       Jahre unzählige politische Gespräche, Schreiben an Landes- und
       Bundesbehörden und Dialoge mit Fischereivertreter*innen ausgeschöpft
       und Lösungen eingefordert wurden“.
       
       Im April 2025 hatte die DUH der EU-Kommission eine Beschwerde eingereicht:
       Deutschland lasse in Natura-2000-Gebieten Grundschleppnetzfischerei ohne
       Verträglichkeitsprüfung zu und verstoße damit gegen die FFH-Richtlinie.
       Über diese Beschwerde ist noch nicht entschieden. Müller-Kraenner: „Es
       wundert uns schon, dass das in Schutzgebieten wie dem
       Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer akzeptiert wird. Europäisches
       Naturschutzrecht ist schließlich kein unverbindlicher Vorschlag.“
       
       Die Fangmethode mag über Wasser idyllisch aussehen, unter Wasser sei sie
       „verheerend“, so die DUH: Ein Netz wird über den Meeresboden gezogen, auf
       Metallkufen und Hartgummirollen. Ein Querbaum hält es offen, eine
       beschwerende Kette unter seiner Öffnung löst Bodenerschütterungen aus,
       scheucht die Garnelen hoch. Das beschädigt Lebensräume. Viel des Fangs ist
       Beifang, vom Krebs bis zum Seestern.
       
       Als „Spur der Zerstörung“ beschreibt die DUH das in ihrer Petition „Keine
       Grundschleppnetze im Wattenmeer!“, die ihre Klage flankiert – zu
       Redaktionsschluss steuerte sie auf 50.000 Unterschriften zu.
       
       Im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer sei die
       Grundschleppnetzfischerei „nur auf weniger als drei Prozent der Fläche
       offiziell verboten“, bemängeln DUH und EJF. Und die Fronten sind verhärtet.
       Der im Frühjahr 2024 begonnene „Zukunftsdialog“ zwischen Naturschutz,
       Landesregierung und Fischerei zur nationalparkverträglichen Ausgestaltung
       der Krabbenfischerei ist 2025 ergebnislos gescheitert. DUH und EJF griffen
       daher zur Klage.
       
       Der Landesbetrieb hält sich zu ihren Vorwürfen bedeckt: „Die Klage wird
       geprüft, sobald sie beim LKN.SH eingegangen ist“, schreibt Alina Claußen
       der taz, Sprecherin der Nationalparkverwaltung des LKN.SH. Wie stark der
       Nationalpark befischt wird, wisse der LKN.SH nicht, er erfasse „keine
       [3][Daten zum Fischereiaufwand]“.
       
       Wie hoch steht die Wildnis in Schleswig-Holstein also im Kurs, gegenüber
       der Wirtschaft? Auf eine Landtags-Anfrage des Südschleswigschen
       Wählerverbands (SSW) zur „Zukunft und Existenzsicherung der Fischerei in
       Schleswig-Holstein“ anlässlich möglicher Fanggebietsschließungen antwortete
       Landwirtschaftsministerin Cornelia Schmachtenberg (CDU) im Frühjahr: Der
       Landesregierung sei es „ein wichtiges Anliegen, die regionale
       [4][traditionelle Fischerei] zu erhalten“.
       
       Derweil wird weitergefischt.
       
       30 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Klage-von-Nordsee-Fischern-abgelehnt/!6089447
 (DIR) [2] /BUND-Petition-zum-Meeresschutz/!6123856
 (DIR) [3] /Fangmenge-von-Nordseekrabben/!6010692
 (DIR) [4] https://www.deutscher-fischerei-verband.de/verband_der_deutschen_kutter_und_kuestenfischer.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Harff-Peter Schönherr
       
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