# taz.de -- Urteil im Ulmen-„Spiegel“-Prozess: Recherche im Fall Fernandes im Kern bestätigt
> Nach dem Urteil des OLG Hamburg heben Medien den „Teilerfolg“ Christian
> Ulmens hervor. Dabei bestätigt das Gericht die zentralen Punkte des
> „Spiegel“-Artikels.
(IMG) Bild: Der „Spiegel“ hatte zu den Vorwürfen von Collien Fernandes recherchiert
Das Oberlandesgericht Hamburg hat am Dienstag als Berufungsgericht über
Unterlassungsforderungen des Schauspielers Christian Ulmen gegenüber dem
Spiegel entschieden. Diverse deutsche Medien berichteten danach von einem
„Teilerfolg“ Ulmens, und fokussierten sich auf zwei Textpassagen, die das
Magazin löschen muss. Mit einem Blick auf das Urteil aber kann man kaum von
einem Erfolg sprechen.
Aus dem 15-seitigen Beschluss ergibt sich, dass der Spiegel keinen Satz aus
seinem Bericht über Fake-Pornos streichen muss. Er muss den Artikel nur so
umschreiben, dass bei der Leserschaft nicht mehr der Verdacht begründet
wird, Ulmen habe selbst Deepfake-Videos seiner Ex-Frau hergestellt und/oder
versendet. Das ist inzwischen geschehen.
Im März hatte das Magazin unter dem Titel „Entblößt im Netz“ über die
[1][Vorwürfe von Collien Fernandes] gegen ihren Ex-Mann Ulmen berichtet.
Vor Gericht verteidigte sich der Spiegel unter anderem damit, dass dieser
Verdacht gar nicht erhoben worden sei.
In der Tat erscheint ein solches Textverständnis verstiegen. Juristisch
höchst fraglich ist aber, worin die justiziable
Persönlichkeitsrechtsverletzung des Schauspielers liegen soll. Denn: Ulmen
wehrt sich nicht gegen den Verdacht, Deepfake-Fotos von seiner Ex-Frau
verbreitet zu haben.
Unstrittig ist auch, dass er „Fake-Profile“ unter ihrem Namen erstellt und
pornografische Fotos und Videos von Frauen verbreitet hat, die seiner
Ex-Frau sehr ähnlich sahen. Warum ist es bei dieser Sachlage für das
Ansehen von Ulmen qualitativ schlimmer, wenn der Eindruck erweckt wird, er
habe Deepfake-Videos von seiner Ex-Frau hergestellt? Das OLG bleibt die
Antwort schuldig.
## KI, oder nicht?
Für das Opfer macht es keinen Unterschied, ob die Empfänger der Pornos
dachten, sie betrachten sie, weil die Ähnlichkeit von Ulmen mittels KI
generiert worden ist oder weil Profilname und Erscheinungsbild auf sie
verweisen. Unbestritten relevant bleibt dabei die [2][rechtspolitische
Diskussion] um Strafbarkeitslücken beim Schutz vor digitaler Gewalt.
Natürlich erhöht die KI-Technologie [3][die Gefährdung von Opfern] schon
allein aufgrund der schnellen und banal einfachen Umsetzbarkeit ganz
erheblich. Für den Ansehensverlust von Christian Ulmen spielt der Modus
Operandi in Anbetracht der unstreitigen Umstände aber keine Rolle mehr.
Und noch eine zweite Stelle in dem Beschluss irritiert. In dem
Spiegel-Artikel war zu lesen, dass Ulmen in einer E-Mail an einen
Strafverteidiger gestanden haben soll, ungefähr 30-mal Sextapes an
verschiedene Männer verschickt zu haben, die den Eindruck erweckt haben
sollen, sie stammten von seiner Ex-Frau.
Das OLG untersagte dem Spiegel nicht grundsätzlich, aus der E-Mail zu
zitieren. Doch zwei Passagen zur Motivlage, die eigene sexuelle Neigungen
und Vorlieben Ulmens offenbarten, müssen gelöscht werden. Die Abwägung
zwischen Ulmens Persönlichkeitsrecht und dem öffentlichen Interesse an dem
Vorgang führe zum Schutz von Ulmen. Diese Äußerung gehöre wegen des Bezuges
zur Sexualität zum innersten Kreis der Privatsphäre.
Damit vorenthält das Gericht der Öffentlichkeit nicht nur das Motiv und
damit die Antwort auf die Frage, die wie ein Elefant im Raum steht – Warum
hat er das gemacht? –, sondern auch ein wichtiges Detail, das für die
Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Collien Fernandes von entscheidender
Bedeutung ist.
24 Jun 2026
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## AUTOREN
(DIR) Stefanie Schork
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