# taz.de -- Behindertengleichstellungsgesetz: Kniefall vor der Wirtschaft
       
       > Der Gesetzentwurf zur Änderung des BGG schützt Diskriminierer und nicht
       > Diskriminierte. Dazu werden Unternehmen auch noch aus der Pflicht zur
       > Barrierefreiheit entlassen.
       
 (IMG) Bild: Noch immer viel zu selten gibt es Auffahrten für Menschen, denen das Treppensteigen nicht möglich ist
       
       Viele behinderte Menschen können es nicht mehr hören, wenn
       Vertreter*innen der Politik oder Verwaltung schwadronieren, wie wichtig
       der Abbau der Barrieren in den Köpfen ist. Spätestens seit dem
       [1][Beschluss des Gesetzentwurfs] zur Änderung des
       Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) Anfang der Woche ist klar, wo die
       größten Barrieren in den Köpfen bestehen. Und vor allem, dass umfassende
       Barrierefreiheit derzeit von der Bundesregierung nicht gewollt ist.
       
       Dieser Gesetzentwurf ist ein Kniefall vor der Wirtschaft und trifft alle,
       die sich seit Jahrzehnten dafür einsetzen, dass Anbieter von privaten
       Dienstleistungen und Produkten endlich zur Barrierefreiheit und
       angemessenen Vorkehrungen für eine gleichberechtigte Teilhabe behinderter
       Menschen verpflichtet werden. Immer wieder wurde der Gesetzentwurf
       verschoben und immer weicher die Anforderungen an die Wirtschaft gespült.
       
       Der Gesetzentwurf schützt in erster Linie die Diskriminierer, nicht [2][die
       Diskriminierten], wenn die Unternehmen nicht zu „unverhältnismäßigen und
       unbilligen Belastungen“ verpflichtet werden, was bei baulichen
       Veränderungen in der Regel der Fall ist. Sogar bei den angemessenen
       Vorkehrungen können sich die Unternehmen darauf berufen, dass Änderungen an
       Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung
       gelten.
       
       Das Wirtschaftsministerium und die Wirtschaftslobby waren auf ganzer Linie
       erfolgreich. Niemand wird ihnen ein Haar krümmen. Erschwerend kommt hinzu,
       dass die Möglichkeiten behinderter Menschen auf eine Feststellungsklage
       begrenzt sind. Selbst wenn es gelingen sollte, einem privaten Unternehmen
       einen Gesetzesverstoß nachzuweisen, bleibt das folgenlos: kein
       Schadensersatz, kein Beseitigungsanspruch.
       
       Hinzu kommt, dass die Herstellung der [3][Barrierefreiheit in öffentlichen
       Gebäuden] bis ins Jahr 2045 gestreckt wird. Wenn die Bundestagsabgeordneten
       diesen Gesetzentwurf nicht entscheidend verbessern, wird sich in
       Deutschland in Sachen Barrierefreiheit kaum etwas bewegen.
       
       12 Feb 2026
       
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