# taz.de -- Vergewaltigungsprozess in Norwegen: Mette-Marits Sohn zu vier Jahren Haft verurteilt
> Nach dem Mammutprozess gegen Marius Borg Høiby hat das Gericht sein
> Urteil verkündet: Der Sohn von Norwegens Kronprinzessin soll für vier
> Jahre hinter Gitter.
(IMG) Bild: Gerichtszeichnung von Marius Borg Høiby am driten Tag des Prozesses vor dem Osloer Bezirksgericht am 5. Februar
afp/taz | Vier Jahre Haft: Da ist das Urteil für Marius Borg Høiby. Ob und
wie lange der Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit ins Gefängnis
muss, auf diese Antwort hatte das ganze Land gewartet. Die am Montagmorgen
verkündete Entscheidung des Amtsgerichts Oslo fällt milder aus als von der
Staatsanwaltschaft gefordert – die hatte zum Abschluss [1][der
sechswöchigen Gerichtsverhandlung] sieben Jahre und sieben Monate für
angemessen erklärt.
Høibys Verteidiger hingegen hatten gesagt, ein Jahr und sechs Monate seien
genug für die von ihrem Mandanten eingeräumten Taten. Die [2][schwersten
Vorwürfe,] vier Fälle von Vergewaltigung im Schlaf, hatte Høiby von sich
gewiesen. Das Gericht verurteilte ihn nun unter anderem für häusliche
Gewalt in der Beziehung zu seiner Ex-Freundin Nora Haukland sowie für
schwere Körperverletzung an einer weiteren Ex-Freundin. Nach einem
Gewaltausbruch in deren Wohnung war er im August 2024 erstmals festgenommen
worden.
Die Verteidiger der Nebenklage sagten dem norwegischen Rundfunk NRK nach
der Urteilsverkündung: „Gewalt in Beziehungen ist ein ernstes
Gesellschaftsproblem, das schwer zu beweisen sein kann.“ Haukland sei
erleichtert, dass das Gericht ihrer Aussage gefolgt sei. Dem Urteil zufolge
schuf Høiby in dieser Beziehung ein Muster der Angst, in dem seine damalige
Freundin jederzeit mit neuen Gewaltausbrüchen rechnen musste.
Nach seiner Festnahme waren immer weitere Vorwürfe gegen den heute
29-Jährigen erhoben worden, zunächst von anderen Frauen, mit denen er
zusammen gewesen war, schließlich von Ermittlern und Staatsanwaltschaft.
Die größten Anklagepunkte waren vier Fälle von sexuellen Handlungen an
wehrlosen, weil schlafenden oder berauschten Frauen, nach norwegischem
Recht eine Schlaf-Vergewaltigung. In zwei dieser Fälle wurde er nun
ebenfalls schuldig gesprochen, in den beiden anderen Fällen sah das Gericht
die Beweislage nicht als ausreichend an.
## Høiby filmte Opfer
Zu Beginn des Prozesses im Februar hatte Høiby erklärt, er sei als nichts
bekannt außer als Sohn der Kronprinzessin. Deshalb habe er viel Bestätigung
gebraucht und im Rausch gesucht, Alkohol, Drogen, Sex. Das Land sah ein
äußerlich privilegiertes Leben, das außer Kontrolle geriet.
Der Angeklagte berief sich auf den eigenen Rauschzustand, er könne sich
nicht erinnern. Dem Gericht blieben die Videos, die er von seinen
Handlungen an den Frauen gemacht hat. Schliefen sie oder nicht? In zwei
dieser Fälle reichte die Beweislage laut Gericht nicht für eine
Verurteilung wegen Vergewaltigung.
Insgesamt 40 Anklagepunkte waren im Februar und März verhandelt worden –
von den norwegischen Medien extrem engmaschig beobachtet. Dem ältesten Sohn
der Kronprinzessin, den sie als Vierjährigen mit in die neue Familie
gebracht hatte, wurden neben dem Genannten außerdem Bedrohungen,
Sachbeschädigung und Drogendelikte vorgeworfen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und am Mittag berichteten
norwegische Medien, dass Høiby in Berufung gehen will. Høibys Anwälte
sagten laut NRK, dies selbstverständlich prüfen zu wollen. Zudem wollen sie
demnach erneut die Entlassung ihres Mandanten aus der Untersuchungshaft
beantragen.
## Kein Mitglied des Königshauses
Das Urteil trifft Høiby und seine Mutter in einer schwierigen Zeit:
Mette-Marit, bei der 2018 eine seltene Form von Lungenfibrose
diagnostiziert worden war, wartet derzeit auf eine Spenderlunge. Der
Gesundheitszustand der 52-Jährigen hatte sich jüngst deutlich
verschlechtert. Høibys Verteidiger war dennoch mit dem Antrag gescheitert,
seinen Mandanten vor der Urteilsverkündung aus der Untersuchungshaft zu
entlassen.
Høiby ist Mette-Marits Sohn aus einer früheren Beziehung vor ihrer Hochzeit
mit Kronprinz Haakon. Er gehört formell nicht dem Königshaus an.
15 Jun 2026
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## AUTOREN
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