# taz.de -- Marius Borg Høiby vor Gericht: Showdown in Oslo
       
       > Am Ende des Prozesses gegen den Sohn der norwegischen Kronprinzessin
       > fordert die Verteidigung einen Freispruch von den
       > Vergewaltigungsvorwürfen.
       
 (IMG) Bild: Hier tagte das Gericht in Oslo während des Prozesses gegen Marius Borg Høiby
       
       Sieben Jahre und sieben Monate: So lange soll [1][Marius Borg Høiby] im
       Gefängnis für seine Taten büßen, wenn es nach der Anklage geht.
       Staatsanwalt Sturla Henriksbø sieht den Sohn von Norwegens Kronprinzessin
       Mette-Marit in 39 der 40 verhandelten Punkte als schuldig an, wie er in
       seinem Plädoyer zum Abschluss dieses Aufsehen erregenden Strafprozesses am
       Mittwoch dargelegt hatte.
       
       Høibys Anwälte hingegen halten die schwersten Anklagen, [2][vier Fälle von
       Schlaf-Vergewaltigungen], für nicht bewiesen. Auch vom Vorwurf der
       häuslichen Gewalt gegen Ex-Freundin Nora Haukland forderten sie am
       Donnerstag, dem letzten Verhandlungstag vor dem Osloer Amtsgericht, einen
       Freispruch. Ihnen zufolge wäre eine Haftstrafe von anderthalb Jahren für
       die Taten, die ihr Mandant eingeräumt habe, angemessen.
       
       Das waren etwa der Transport einer großen Menge Cannabis und ein Teil der
       Gewaltvorwürfe gegen eine weitere Ex-Freundin. Der 29-jährige sogenannte
       Bonusprinz musste sich während der siebenwöchigen Verhandlung vor allem für
       Straftaten verantworten, die sein Sex- und Beziehungsleben betrafen – und
       das von mehreren Frauen.
       
       Sie alle mussten sich vor Gericht zu intimsten Ereignissen ihres Lebens
       befragen lassen. Ihre Aussagen, dazu die von Zeugen aus dem Bekanntenkreis
       und dem Angeklagten selbst, wurden von der Anklage durch die die Auswertung
       von Polizeiverhör-Protokollen, Handyvideos, SMS und Sprachaufnahmen
       ergänzt.
       
       ## Regime der Angst
       
       Staatsanwalt Henriksbø sieht im Ergebnis nachgewiesen, dass Høiby sexuelle
       Handlungen an Frauen in wehrlosem Zustand vorgenommen habe – strafrechtlich
       Schlaf-Vergewaltigungen. Auch für Gewalt in nahen Beziehungen will
       Henriksbø den Angeklagten verurteilt sehen, Høibys Ex-Freundin Nora
       Haukland habe durch seine Drohungen und unberechenbaren Wutausbrüche in
       einem Regime der Angst gelebt.
       
       Der 29-Jährige hatte bestritten, sich in diesen zwei Punkten strafrechtlich
       schuldig gemacht zu haben. Belästigung von Ex-Freundinnen in Form von
       Anruf- und SMS-Kanonaden und aggressives Auftauchen vor Wohnungstüren
       werden dem sogenannten Bonusprinzen ebenfalls zur Last gelegt.
       
       Høiby selbst hatte vergangene Woche vor Gericht gesagt, sein Privatleben
       sei mit diesem Prozess ausgelöscht worden. Seine besten Freunde würden ihn
       nicht mehr zu ihren Geburtstagen einladen aus Angst, schlecht dazustehen.
       Und Zugriff auf sein für ihn sehr wichtiges Instagram-Konto habe er immer
       noch nicht zurückbekommen.
       
       Er lese alles, was über ihn geschrieben werde, und er erkenne sich darin
       nicht wieder. Der Mediendruck habe ihn als Menschen ausradiert, sagte er.
       „Ich bin nicht mehr Marius, ich bin ein Monster.“
       
       ## Auf einem anderen Blatt
       
       Dem widersprach dann wenige Tage später Staatsanwalt Sturla Henriksbø.
       „Marius Borg Høiby ist kein Monster. Niemand von uns ist das“, sagte er in
       seinem Plädoyer. „Wir sind alle Menschen mit guten und schlechten Seiten.
       Er soll nicht dafür verurteilt werden, wer er ist, sondern dafür, was er
       getan hat.“
       
       Dass es für Außenstehende schwierig sein könnte, das eine vom anderen zu
       unterscheiden, steht auf einem anderen Blatt. Petar Sekulic, einer von
       Høibys Anwälten, ermahnte das Gericht am letzten Prozesstag, bei
       Gedächtnislücken des Angeklagten nicht automatisch nur von den Erklärungen
       der mutmaßlichen Opfer auszugehen.
       
       Denn das war ein großes Thema der Beweisaufnahme: Nicht nur Rauschzustände,
       sondern auch extreme Wut hätten laut dem Angeklagten dazu geführt, dass er
       sich nicht an alles, was ihm vorgeworfen wird, erinnern könne.
       
       Für die Vergewaltigungsvorwürfe sieht sein Anwalt keine ausreichenden
       Beweise. Der Angeklagte sei vielleicht bei „einer oder zwei Gelegenheiten
       unachtsam gewesen“, aber das reiche nicht für eine Verurteilung. Die
       Entscheidung des Gerichts wird erst für den späteren Frühling erwartet.
       
       19 Mar 2026
       
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