# taz.de -- Marius Borg Høiby vor Gericht: Showdown in Oslo
> Am Ende des Prozesses gegen den Sohn der norwegischen Kronprinzessin
> fordert die Verteidigung einen Freispruch von den
> Vergewaltigungsvorwürfen.
(IMG) Bild: Hier tagte das Gericht in Oslo während des Prozesses gegen Marius Borg Høiby
Sieben Jahre und sieben Monate: So lange soll [1][Marius Borg Høiby] im
Gefängnis für seine Taten büßen, wenn es nach der Anklage geht.
Staatsanwalt Sturla Henriksbø sieht den Sohn von Norwegens Kronprinzessin
Mette-Marit in 39 der 40 verhandelten Punkte als schuldig an, wie er in
seinem Plädoyer zum Abschluss dieses Aufsehen erregenden Strafprozesses am
Mittwoch dargelegt hatte.
Høibys Anwälte hingegen halten die schwersten Anklagen, [2][vier Fälle von
Schlaf-Vergewaltigungen], für nicht bewiesen. Auch vom Vorwurf der
häuslichen Gewalt gegen Ex-Freundin Nora Haukland forderten sie am
Donnerstag, dem letzten Verhandlungstag vor dem Osloer Amtsgericht, einen
Freispruch. Ihnen zufolge wäre eine Haftstrafe von anderthalb Jahren für
die Taten, die ihr Mandant eingeräumt habe, angemessen.
Das waren etwa der Transport einer großen Menge Cannabis und ein Teil der
Gewaltvorwürfe gegen eine weitere Ex-Freundin. Der 29-jährige sogenannte
Bonusprinz musste sich während der siebenwöchigen Verhandlung vor allem für
Straftaten verantworten, die sein Sex- und Beziehungsleben betrafen – und
das von mehreren Frauen.
Sie alle mussten sich vor Gericht zu intimsten Ereignissen ihres Lebens
befragen lassen. Ihre Aussagen, dazu die von Zeugen aus dem Bekanntenkreis
und dem Angeklagten selbst, wurden von der Anklage durch die die Auswertung
von Polizeiverhör-Protokollen, Handyvideos, SMS und Sprachaufnahmen
ergänzt.
## Regime der Angst
Staatsanwalt Henriksbø sieht im Ergebnis nachgewiesen, dass Høiby sexuelle
Handlungen an Frauen in wehrlosem Zustand vorgenommen habe – strafrechtlich
Schlaf-Vergewaltigungen. Auch für Gewalt in nahen Beziehungen will
Henriksbø den Angeklagten verurteilt sehen, Høibys Ex-Freundin Nora
Haukland habe durch seine Drohungen und unberechenbaren Wutausbrüche in
einem Regime der Angst gelebt.
Der 29-Jährige hatte bestritten, sich in diesen zwei Punkten strafrechtlich
schuldig gemacht zu haben. Belästigung von Ex-Freundinnen in Form von
Anruf- und SMS-Kanonaden und aggressives Auftauchen vor Wohnungstüren
werden dem sogenannten Bonusprinzen ebenfalls zur Last gelegt.
Høiby selbst hatte vergangene Woche vor Gericht gesagt, sein Privatleben
sei mit diesem Prozess ausgelöscht worden. Seine besten Freunde würden ihn
nicht mehr zu ihren Geburtstagen einladen aus Angst, schlecht dazustehen.
Und Zugriff auf sein für ihn sehr wichtiges Instagram-Konto habe er immer
noch nicht zurückbekommen.
Er lese alles, was über ihn geschrieben werde, und er erkenne sich darin
nicht wieder. Der Mediendruck habe ihn als Menschen ausradiert, sagte er.
„Ich bin nicht mehr Marius, ich bin ein Monster.“
## Auf einem anderen Blatt
Dem widersprach dann wenige Tage später Staatsanwalt Sturla Henriksbø.
„Marius Borg Høiby ist kein Monster. Niemand von uns ist das“, sagte er in
seinem Plädoyer. „Wir sind alle Menschen mit guten und schlechten Seiten.
Er soll nicht dafür verurteilt werden, wer er ist, sondern dafür, was er
getan hat.“
Dass es für Außenstehende schwierig sein könnte, das eine vom anderen zu
unterscheiden, steht auf einem anderen Blatt. Petar Sekulic, einer von
Høibys Anwälten, ermahnte das Gericht am letzten Prozesstag, bei
Gedächtnislücken des Angeklagten nicht automatisch nur von den Erklärungen
der mutmaßlichen Opfer auszugehen.
Denn das war ein großes Thema der Beweisaufnahme: Nicht nur Rauschzustände,
sondern auch extreme Wut hätten laut dem Angeklagten dazu geführt, dass er
sich nicht an alles, was ihm vorgeworfen wird, erinnern könne.
Für die Vergewaltigungsvorwürfe sieht sein Anwalt keine ausreichenden
Beweise. Der Angeklagte sei vielleicht bei „einer oder zwei Gelegenheiten
unachtsam gewesen“, aber das reiche nicht für eine Verurteilung. Die
Entscheidung des Gerichts wird erst für den späteren Frühling erwartet.
19 Mar 2026
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(DIR) Anne Diekhoff
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