# taz.de -- Weniger Geld in Massenunterkünften: Bundesregierung ignoriert Urteil zu Asyl-Leistungen
       
       > Dass Asylbewerber:innen in Sammelunterkünften weniger als das
       > Existenzminimum bekommen, ist verfassungswidrig. Die Bundesregierung
       > juckt das nicht.
       
 (IMG) Bild: Eine Sammelunterkunft für Geflüchtete in Berlin
       
       Die Bundesregierung hält daran fest, Asylbewerber:innen in Wohnheimen
       niedrigere Leistungen zu zahlen, weil sie angeblich mit ihren
       Mitbewohner:innen „gemeinsam wirtschaften“ und deswegen weniger Geld
       bräuchten. Das zeigt die Antwort des Bundesarbeits- und Sozialministeriums
       auf eine kleine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Timon Dzienus. Der spricht
       von einer „bewussten Verzögerungsstrategie auf dem Rücken der Schwächsten“
       und verweist auf Gerichtsurteile, die [1][die Praxis für rechtswidrig
       befanden].
       
       Konkret geht es um Geflüchtete, die in Sammelunterkünften leben. Sie
       erhalten seit 2019 nur noch Asylbewerberleistungen der Stufe zwei, wie sie
       sonst Menschen in Partnerschaften bekommen. Die Höhe liegt mit rund 400
       Euro etwa 50 Euro niedriger als die Leistungen der Stufe 1, wie sie
       Alleinstehende außerhalb von Massenunterkünften bekommen. Begründet wird
       der reduzierte Satz damit, dass die Betroffenen in den Unterkünften
       Einkäufe mit ihren Mitbewohner:innen teilen könnten.
       
       Das Bundesverfassungsgericht hatte schon 2022 geurteilt, dass die Absenkung
       der Leistungen verfassungswidrig ist. Es sei „nicht erkennbar, dass in den
       Sammelunterkünften regelmäßig tatsächlich Einsparungen durch gemeinsames
       Wirtschaften erzielt werden oder werden können“, so das Gericht damals. Die
       Höhe der Leistungen sei so „mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines
       menschenwürdigen Existenzminimums unvereinbar“. Geändert hat sich bis heute
       trotzdem nichts.
       
       Von Dzienus mit dem Urteil konfrontiert, verweist das zuständige Arbeits-
       und Sozialministerium unter Bärbel Bas (SPD) darauf, dass die
       Leistungskürzung im Asylbewerberleistungsgesetz zweimal geregelt ist.
       Einmal im zweiten und einmal im dritten Paragrafen. Weil das
       Bundesverfassungsgericht nur Kürzungen nach dem zweiten Paragrafen in sein
       Urteil aufgenommen hat, sei nicht geklärt, ob dies auf Basis des dritten
       Paragrafen nicht doch verfassungskonform sei, heißt es aus dem Ministerium.
       Dazu laufe ein weiteres Gerichtsverfahren: „Die Entscheidung des Gerichts
       ist abzuwarten.“
       
       ## Existenzminimum juckt nicht
       
       Dzienus kritisiert: „Die Bundesregierung nimmt durch ihre Untätigkeit in
       Kauf, dass Asylsuchende über Jahre hinweg mit niedrigen Leistungen leben
       müssen.“ Damit verstecke die schwarz-rote Koalition sich „hinter
       aufgeschobenen Gutachten und erwartbaren Entscheidungen des
       Bundesverfassungsgerichts“.
       
       Menschenrechtler:innen kritisieren aber auch die nicht-abgesenkten
       Asylbewerberleistungen der Stufe 1 als zu niedrig. Sie liegen für
       Alleinstehende immer noch knapp 100 Euro niedriger als das, was
       Bürgergeld-Empfänger:innen bekommen. Dass Geflüchteten, für deren
       Asylantrag ein anderes Land zuständig ist, einige [2][oder sogar alle
       Leistungen gestrichen werden können], hatte letzte Woche der Europäische
       Gerichtshof für EU-rechtswidrig befunden.
       
       9 Jun 2026
       
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