# taz.de -- Weniger Geld in Massenunterkünften: Bundesregierung ignoriert Urteil zu Asyl-Leistungen
> Dass Asylbewerber:innen in Sammelunterkünften weniger als das
> Existenzminimum bekommen, ist verfassungswidrig. Die Bundesregierung
> juckt das nicht.
(IMG) Bild: Eine Sammelunterkunft für Geflüchtete in Berlin
Die Bundesregierung hält daran fest, Asylbewerber:innen in Wohnheimen
niedrigere Leistungen zu zahlen, weil sie angeblich mit ihren
Mitbewohner:innen „gemeinsam wirtschaften“ und deswegen weniger Geld
bräuchten. Das zeigt die Antwort des Bundesarbeits- und Sozialministeriums
auf eine kleine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Timon Dzienus. Der spricht
von einer „bewussten Verzögerungsstrategie auf dem Rücken der Schwächsten“
und verweist auf Gerichtsurteile, die [1][die Praxis für rechtswidrig
befanden].
Konkret geht es um Geflüchtete, die in Sammelunterkünften leben. Sie
erhalten seit 2019 nur noch Asylbewerberleistungen der Stufe zwei, wie sie
sonst Menschen in Partnerschaften bekommen. Die Höhe liegt mit rund 400
Euro etwa 50 Euro niedriger als die Leistungen der Stufe 1, wie sie
Alleinstehende außerhalb von Massenunterkünften bekommen. Begründet wird
der reduzierte Satz damit, dass die Betroffenen in den Unterkünften
Einkäufe mit ihren Mitbewohner:innen teilen könnten.
Das Bundesverfassungsgericht hatte schon 2022 geurteilt, dass die Absenkung
der Leistungen verfassungswidrig ist. Es sei „nicht erkennbar, dass in den
Sammelunterkünften regelmäßig tatsächlich Einsparungen durch gemeinsames
Wirtschaften erzielt werden oder werden können“, so das Gericht damals. Die
Höhe der Leistungen sei so „mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines
menschenwürdigen Existenzminimums unvereinbar“. Geändert hat sich bis heute
trotzdem nichts.
Von Dzienus mit dem Urteil konfrontiert, verweist das zuständige Arbeits-
und Sozialministerium unter Bärbel Bas (SPD) darauf, dass die
Leistungskürzung im Asylbewerberleistungsgesetz zweimal geregelt ist.
Einmal im zweiten und einmal im dritten Paragrafen. Weil das
Bundesverfassungsgericht nur Kürzungen nach dem zweiten Paragrafen in sein
Urteil aufgenommen hat, sei nicht geklärt, ob dies auf Basis des dritten
Paragrafen nicht doch verfassungskonform sei, heißt es aus dem Ministerium.
Dazu laufe ein weiteres Gerichtsverfahren: „Die Entscheidung des Gerichts
ist abzuwarten.“
## Existenzminimum juckt nicht
Dzienus kritisiert: „Die Bundesregierung nimmt durch ihre Untätigkeit in
Kauf, dass Asylsuchende über Jahre hinweg mit niedrigen Leistungen leben
müssen.“ Damit verstecke die schwarz-rote Koalition sich „hinter
aufgeschobenen Gutachten und erwartbaren Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts“.
Menschenrechtler:innen kritisieren aber auch die nicht-abgesenkten
Asylbewerberleistungen der Stufe 1 als zu niedrig. Sie liegen für
Alleinstehende immer noch knapp 100 Euro niedriger als das, was
Bürgergeld-Empfänger:innen bekommen. Dass Geflüchteten, für deren
Asylantrag ein anderes Land zuständig ist, einige [2][oder sogar alle
Leistungen gestrichen werden können], hatte letzte Woche der Europäische
Gerichtshof für EU-rechtswidrig befunden.
9 Jun 2026
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## AUTOREN
(DIR) Frederik Eikmanns
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