# taz.de -- Gerichtsentscheidung in Tschechien: Rechtsextreme Person Liebich soll ausgeliefert werden
> Hetze verbreiten, Haftstrafe kassieren, Geschlechtseintrag ändern und
> dann nach Tschechien absetzen. Das geht so nicht, sagt jetzt das
> Landgericht Pilsen.
(IMG) Bild: Die verurteilte rechtsextreme Person Marla Svenja Liebich wird am Landgericht in Pilsen vorgeführt
(dpa/taz) Die Neonaziperson Marla Svenja Liebich soll von Tschechien nach
Deutschland ausgeliefert werden. Das hat das Landgericht im tschechischen
Pilsen angeordnet. Liebich gab im Laufe der Verhandlung an, nicht
ausgeliefert werden zu wollen, und hat nun einige Tage Zeit, um Beschwerde
gegen die Entscheidung einzureichen. Die Auslieferung ist also noch nicht
rechtskräftig.
Über eine mögliche Beschwerde von Liebich müsste das Oberlandesgericht in
der tschechischen Hauptstadt Prag entscheiden. Auch die tschechische
Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit sich zu beschweren. Vor Verkündung
der Entscheidung hatte Liebich einen Befangenheitsantrag gegen die
Vorsitzende Richterin gestellt, dieser wurde jedoch abgelehnt.
Liebich war nach monatelanger europaweiter Fahndung am 9. April dieses
Jahres im tschechischen Schönbach bei Asch nahe der Grenze zu Deutschland
[1][festgenommen worden.] Vor dem Landgericht in Pilsen hatte Liebich
ausgesagt, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen – unter anderem
aus Angst, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. Derzeit
sitzt Liebich in sogenannter vorläufiger Auslieferungshaft im Gefängnis von
Pilsen, einer Stadt im Westen Tschechiens. Die Bedingungen dort gelten als
hart.
## Schnelle Auslieferung möglich
Nachdem Liebich die Auslieferung nach der Festnahme in Tschechien zum
ersten Mal abgelehnt hatte, hat die auf deutscher Seite für den Fall
zuständige Staatsanwaltschaft Halle in Sachsen-Anhalt einen Antrag auf
Auslieferung gestellt. Darüber hat nun das Landgericht Pilsen entschieden.
Sobald die Entscheidung über die Auslieferung rechtskräftig ist, soll
Liebich an die deutschen Behörden übergeben und in die
Justizvollzugsanstalt nach Chemnitz gebracht werden. Es ist anzunehmen,
dass nach Eintreten der Rechtskraft nur wenige Tage vergehen, bis Liebich
ausgeliefert wird.
Liebich wurde in Deutschland im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem
Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede
und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe [2][von einem Jahr und sechs
Monaten ohne Bewährung verurteilt.] Nach der Verurteilung hatte Liebich das
Geschlecht von männlich auf weiblich ändern lassen. Außerdem wurde der Name
von Sven in Marla Svenja angepasst. Ziel der Aktion war wohl, zu
provozieren und [3][das Selbstbestimmungsgesetz ins Lächerliche zu ziehen.]
1 Jun 2026
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lassen. In den Frauenknast kommt Liebich deshalb nicht unbedingt.
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Geld- und Bewährungsstrafen und hunderte Ermittlungsverfahren hat er schon
hinter sich. Erstmals verurteilte ihn ein Gericht zu einer Gefängnisstrafe.