# taz.de -- Gerichtsentscheidung in Tschechien: Rechtsextreme Person Liebich soll ausgeliefert werden
       
       > Hetze verbreiten, Haftstrafe kassieren, Geschlechtseintrag ändern und
       > dann nach Tschechien absetzen. Das geht so nicht, sagt jetzt das
       > Landgericht Pilsen.
       
 (IMG) Bild: Die verurteilte rechtsextreme Person Marla Svenja Liebich wird am Landgericht in Pilsen vorgeführt
       
       (dpa/taz) Die Neonaziperson Marla Svenja Liebich soll von Tschechien nach
       Deutschland ausgeliefert werden. Das hat das Landgericht im tschechischen
       Pilsen angeordnet. Liebich gab im Laufe der Verhandlung an, nicht
       ausgeliefert werden zu wollen, und hat nun einige Tage Zeit, um Beschwerde
       gegen die Entscheidung einzureichen. Die Auslieferung ist also noch nicht
       rechtskräftig.
       
       Über eine mögliche Beschwerde von Liebich müsste das Oberlandesgericht in
       der tschechischen Hauptstadt Prag entscheiden. Auch die tschechische
       Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit sich zu beschweren. Vor Verkündung
       der Entscheidung hatte Liebich einen Befangenheitsantrag gegen die
       Vorsitzende Richterin gestellt, dieser wurde jedoch abgelehnt.
       
       Liebich war nach monatelanger europaweiter Fahndung am 9. April dieses
       Jahres im tschechischen Schönbach bei Asch nahe der Grenze zu Deutschland
       [1][festgenommen worden.] Vor dem Landgericht in Pilsen hatte Liebich
       ausgesagt, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen – unter anderem
       aus Angst, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. Derzeit
       sitzt Liebich in sogenannter vorläufiger Auslieferungshaft im Gefängnis von
       Pilsen, einer Stadt im Westen Tschechiens. Die Bedingungen dort gelten als
       hart.
       
       ## Schnelle Auslieferung möglich
       
       Nachdem Liebich die Auslieferung nach der Festnahme in Tschechien zum
       ersten Mal abgelehnt hatte, hat die auf deutscher Seite für den Fall
       zuständige Staatsanwaltschaft Halle in Sachsen-Anhalt einen Antrag auf
       Auslieferung gestellt. Darüber hat nun das Landgericht Pilsen entschieden.
       
       Sobald die Entscheidung über die Auslieferung rechtskräftig ist, soll
       Liebich an die deutschen Behörden übergeben und in die
       Justizvollzugsanstalt nach Chemnitz gebracht werden. Es ist anzunehmen,
       dass nach Eintreten der Rechtskraft nur wenige Tage vergehen, bis Liebich
       ausgeliefert wird.
       
       Liebich wurde in Deutschland im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem
       Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede
       und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe [2][von einem Jahr und sechs
       Monaten ohne Bewährung verurteilt.] Nach der Verurteilung hatte Liebich das
       Geschlecht von männlich auf weiblich ändern lassen. Außerdem wurde der Name
       von Sven in Marla Svenja angepasst. Ziel der Aktion war wohl, zu
       provozieren und [3][das Selbstbestimmungsgesetz ins Lächerliche zu ziehen.]
       
       1 Jun 2026
       
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       Geld- und Bewährungsstrafen und hunderte Ermittlungsverfahren hat er schon
       hinter sich. Erstmals verurteilte ihn ein Gericht zu einer Gefängnisstrafe.