# taz.de -- Angriff auf grüne Wahlhelfer:innen: Schläge fürs „Vaterland“
       
       > Wegen lebensgefährlicher Körperverletzung steht ein polizeibekannter
       > Hooligan vor dem Amtsgericht Delmenhorst. Er gibt sich unpolitisch.
       
 (IMG) Bild: Können ungeahnte Aggressionen auslösen: Plakate der Grünen zur Bundestagswahl, hier in Osnabrück
       
       Politik interessiere ihn nicht, sagt Felix S. und vielleicht stimmt das
       sogar. Aber er benutzt sie offenbar, um seine Aggressionen auszuleben.
       Deshalb muss er sich seit Dienstag vor dem Amtsgericht Delmenhorst
       verantworten.
       
       Angeklagt ist der 35-Jährige wegen lebensgefährlicher Körperverletzung,
       Sachbeschädigung, Beleidigung und des Verwendens von Kennzeichen
       verfassungswidriger Organisationen. Der Anlass: Drei ihm unbekannte
       Personen, zwei Frauen und ein Mann, wollten vor der Bundestagswahl 2025 ein
       Plakat der Grünen in der Nachbargemeinde [1][Ganderkesee] aufhängen.
       
       Am 19. Januar 2025 um die Mittagszeit, so trägt es die Staatsanwältin vor,
       soll er erst das Plakat zerstört haben, das die Wahlhelfer:innen an
       einem Laternenpfahl anbringen wollten. Anschließend soll er unter Rufen von
       „Ihr Scheiß Grünen, verpisst euch von hier“ und „Deutschland, den
       Deutschen“ den Hitlergruß gezeigt, den Zeugen K. erst an der Lippe verletzt
       und ihm kurz darauf auf den Kopf geschlagen haben, als dieser sich in ein
       Auto geflüchtet hatte. Seine zwei Mitstreiterinnen soll er als „alte
       Fotzen“ bezeichnet haben.
       
       Der 41-Jährige K., der als Nebenkläger im Prozess auftritt, schildert, wie
       er einen knappen Monat später am Schädel notoperiert werden musste.
       Unbemerkt hatte sich ein Bluterguss gebildet, der Druck auf das Gehirn
       ausübte – eine lebensgefährliche Situation, wie die Staatsanwältin aus dem
       ärztlichen Gutachten zitiert. „Ich hatte so starke Kopfschmerzen, dass ich
       mich immer wieder übergeben habe und gar nichts mehr machen konnte.“ Der
       Hausarzt wies ihn direkt in die Klinik ein.
       
       ## Das Opfer leidet unter Kopfschmerzen und Ängsten
       
       Ein halbes Jahr war der Verwaltungsangestellte nach dem Angriff
       krankgeschrieben. Kopfschmerzen habe er seitdem immer mal wieder, zudem
       Symptome einer Angststörung. Plakate werde er so schnell keine mehr
       aufhängen, sagt er.
       
       Der mutmaßliche Täter, Felix S., ein Elektriker, sagt, er erinnere sich
       kaum an die Tat. „Es ist zu Beleidigungen und Handgreiflichkeiten
       gekommen“, und dass er wohl mit dem Plakat „nicht einverstanden“ gewesen
       sei, aber Details fielen ihm wenige ein. Er wisse, dass er K. mit der Faust
       geschlagen habe, als der im Auto saß, in Schutzhaltung, wie dieser
       berichtet hatte. Felix S., durchtrainiert, Glatze, sagt noch, er könne sich
       die Tat nicht erklären: „Ich bin eigentlich ein freundlicher Mensch.“
       
       Dagegen spricht ein Bericht der Nordwest-Zeitung, die mit
       Anwohner:innen in Ganderkesee gesprochen hat. Die bescheinigen Felix S.
       eine latente Gewaltbereitschaft. Eine der beiden als Zeugen geladenen
       Polizist:innen sagt aus, der Angeklagte sei ihr aus vorherigen
       Einsätzen bekannt gewesen und erwähnt einen Vorfall auf dem Schützenfest in
       Bookholzberg.
       
       Dort soll er [2][laut Polizei] gemeinsam mit weiteren Männern drei
       Jugendliche verfolgt und angegriffen haben, nachdem diese dem
       Sicherheitsdienst berichtet hatten, Felix S. habe den Hitlergruß gezeigt
       und nationalsozialistische Parolen gebrüllt. Das Ermittlungsverfahren
       stellte die Staatsanwaltschaft im März 2025 nach Paragraf 154 der
       Strafprozessordnung ein, weil die Verurteilung wegen des Angriffs auf die
       Wahlhelfer zwei Monate zuvor absehbar ein höheres Strafmaß nach sich ziehen
       würde.
       
       Der Rechtsanwalt von Felix K., Bernd Idselis, bestätigt vor Gericht
       indirekt, dass dieser zur gewaltbereiten und rechtsextremistischen
       [3][Hooligan]-Szene gehört. Aus dieser wolle er aussteigen, teilt der
       Anwalt mit und legt eine Bescheinigung des niedersächsischen
       Innenministeriums vor. Demzufolge nimmt Felix S. seit Juli vergangenen
       Jahres am Aussteigerprogramm des Landes Niedersachsens für Rechtsextreme
       teil.
       
       ## Mitglied der Hooligan-Gruppe „Block H“
       
       Allerdings beantwortet er keine Fragen des Nebenklage-Anwalts Jan Sürig zur
       Teilnahme an dem Programm, etwa danach, ob er sich einschlägige
       Tätowierungen habe entfernen lassen, die ihn als Mitglied einer bestimmten
       Hooligan-Gruppe, dem „Block H“, ausweisen. Diese soll sich laut Sürig auf
       dem Arm befinden.
       
       Vor Gericht behält Felix S. trotz der Wärme seinen langärmligen Pullover
       an. Während der Befragung hat er seine Hände vor sich auf dem Tisch
       gefaltet, sein Oberkörper wippt immer wieder ruckhaft beim Einatmen nach
       hinten, auch sein Blick wirkt unruhig. Er ist schwer zu verstehen, redet
       schnell und undeutlich.
       
       Bei der Frage des Strafmaßes wird auch eine Rolle spielen, inwiefern seine
       Schuldfähigkeit aufgrund von Alkoholisierung herabgesetzt war. Er sei nach
       einem Frühschoppen auf dem Weg zu seiner damaligen Freundin gewesen, habe
       dort Korn und Bier getrunken, sagt er. Gemessen wurden 2,4 Promille im Atem
       – bei vielen Menschen ohne regelmäßigen Alkoholkonsum setzen in diesem
       Stadium Lähmungserscheinungen und Bewusstseinstrübungen ein.
       
       Felix S. hingegen wirkte auf die Zeugen lediglich angetrunken. Und er war
       in der Lage, einen gezielten Schlag auf den Kopf zu platzieren. Das zeigt
       eine Videoaufnahme, die eine Anwohnerin von ihrem Balkon aus aufgenommen
       hatte. Sie war durch Hilfeschreie auf das Geschehen vor ihrem Haus – einem
       Parkplatz vor einer Bäckerei – aufmerksam geworden. Felix S. habe gerufen:
       „Ihr zerstört mein Vaterland.“
       
       Abgelassen hatte er von K., nachdem ihn eine der beiden anderen
       Wahlhelferinnen mit einem Schrubber auf den Rücken geschlagen hatte. Den
       hätten sie für das Anbringen der Plakate benutzt, erzählt die zierliche
       68-Jährige im Zeugenstand. Als die Polizei eintraf, bedrohte er den Zeugen
       zufolge K.: „Wenn du das anzeigst, passiert dir was!“
       
       Der Prozess soll am 18. Juni fortgesetzt werden.
       
       4 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Ausflug-zum-Nazi-Erbe/!5946458
 (DIR) [2] https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/68438/5818183
 (DIR) [3] /Werder-Bremen-gegen-Rechts/!5930561
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eiken Bruhn
       
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