# taz.de -- Direkte Demokratie in Hamburg: Volksentscheide haben ein Nachspiel
       
       > Geld aus dem Ausland, Meinungsfreiheit für den Senat: In Hamburg sollen
       > wegen der jüngsten Volksentscheide Regeln geändert werden. Doch daran
       > gibt es Kritik.
       
 (IMG) Bild: So sehen Sieger aus: Jubel nach dem erfolgreichen „Zukunftsentscheid“ in Hamburg
       
       Hamburgs SPD und Grüne wollen zusammen mit der oppositionellen CDU die
       direkte Demokratie in der Stadt beschneiden. Das zumindest werfen ihnen die
       Linksfraktion und der Verein Mehr Demokratie vor. Hintergrund ist die
       angestrebte Reform des Hamburgischen Volksabstimmungsgesetzes, mit der
       rechtliche Hürden an Volksinitiativen, die nach einem Volksentscheid
       streben, erhöht werden sollen.
       
       Auch die bislang zur Zurückhaltung verpflichteten Senatsmitglieder sollen
       künftig vor Volksentscheiden ihre Haltung äußern dürfen. Das geschehe zur
       Stärkung von Transparenz und Nachvollziehbarkeit der direkten Demokratie in
       Hamburg, widerspricht die Grünen-Abgeordnete Lena Zagst der Kritik.
       
       Es war eine schräge Einlassung, die Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel
       (SPD) im vergangenen Herbst in einem offenen Brief und im Hamburger
       Abendblatt abgab. Nicht unbedingt wegen des Inhalts, sondern weil Dressel
       sehr offensiv deutlich machen musste, dass er da gerade nicht in der Rolle
       des Finanzsenators spreche, sondern ganz schlicht als „wahlberechtigter
       Bürger und SPD-Kreisvorsitzender“. Und der „Bürger Dressel“ empfahl den
       Hamburger Wahlberechtigten vor den beiden damals anstehenden
       Volksentscheiden „Hamburg testet Grundeinkommen“ und „Zukunftsentscheid“,
       dass sie da doch besser jeweils mit Nein stimmen sollten.
       
       „Es gab im Vorfeld der Volksentscheide 2025 eine Unsicherheit in der
       Handhabung, ob sich der Senat in solchen Fällen positionieren darf – diese
       Unsicherheit wollen wir mit einer Klarstellung ausräumen“, sagt Zagst. Denn
       wenn Volksinitiativen in Hamburg eine Abstimmung erzwingen, ist der Senat
       dem Sachlichkeitsgebot unterworfen. Vor den beiden Volksentscheiden
       herrschte allerdings Dissens darüber, wie sehr sich Senatsmitglieder aus
       der Debatte heraushalten sollen, was dazu führte, dass sich der
       Finanzsenator nicht als Finanzsenator äußerte.
       
       Das sorgte nicht nur für Verwunderung: Die Volksinitiative „Hamburg testet
       Grundeinkommen“ hat nach ihrem Scheitern bei der Wahl Klage vor dem
       Hamburgischen Verfassungsgericht eingereicht. Sie will die Wahl anfechten –
       und begründet das auch damit, dass sich der Finanzsenator in die Debatte
       vor der Wahl rechtswidrig eingemischt habe. Wann das Gericht darüber
       entscheiden will, ist noch unklar, erklärt eine Sprecherin der taz.
       
       ## Grüne: Macht des Senats nicht überschätzen
       
       „Selbstverständlich haben Senatorinnen und Senatoren persönliche politische
       Überzeugungen“, heißt es hierzu beim Verein Mehr Demokratie. „Doch zugleich
       sind sie Amtsträgerinnen und Amtsträger mit besonderer Autorität,
       öffentlicher Sichtbarkeit und Zugang zu staatlichen Kommunikationsmitteln
       und Medien.“ Deshalb solle es bei der bisherigen Praxis bleiben, dass
       Senatsmitglieder also besondere Zurückhaltung üben.
       
       Nach der Ansicht von Zagst sollte die Macht der Senatsmitglieder im
       öffentlichen Diskurs nicht überschätzt werden. Das habe ja gerade erst
       [1][die Abstimmung zur Olympia-Bewerbung] gezeigt, bei der, anders als bei
       den von Volksinitiativen erzwungenen Volksentscheiden, der Senat sein
       Vorhaben zur Wahl gestellt hat. „Da hat der Senat für ein Ja geworben, aber
       die Mehrheit hat für Nein gestimmt“, sagt Zagst. „Das zeigt, dass
       Meinungsäußerungen des Senats eine Wahl nicht automatisch in die eine
       Richtung beeinflussen.“
       
       Die Angst vor einer anderen Beeinflussung hingegen sorgt für den zweiten
       großen Teil der Reform, die ebenfalls vor den beiden vorangegangen
       Volksentscheiden diskutiert wurde: Lässt sich mit viel – ausländischem –
       Geld ein Volksentscheid in Hamburg kaufen? Das zumindest stand zur Debatte,
       weil sowohl die Grundeinkommen- als auch die Klimaentscheid-Volksinitiative
       [2][im Wahlkampf von großen Spenden profitierte, teils auch aus dem
       Nicht-EU-Ausland.]
       
       „Mit der Reform wollen wir das Risiko der Einflussnahme und Manipulation
       finanzstarker Einzelpersonen oder Organisationen aus dem außereuropäischen
       Ausland minimieren, beispielsweise aus Russland oder von der
       [3][MAGA-Bewegung] in den USA“, sagt Zagst. Ähnlich wie bei Parteien sollen
       Spenden unter anderem von Körperschaften des öffentlichen Rechts, Parteien,
       Unternehmen in öffentlicher Hand und Berufsverbänden untersagt werden,
       ebenso wie solche aus dem Nicht-EU-Ausland.
       
       ## Mehr Demokratie beklagt „pauschalen Generalverdacht“
       
       Carola Ensslen von der Linksfraktion kritisiert das scharf. „Das
       weitgehende Verbot von Auslandsspenden bürdet den Initiativen derart viel
       Arbeit auf, dass das ehrenamtlich nicht zu bewältigen ist“, kritisiert sie.
       Denn die Initiativen müssten das künftig bereits frühzeitig nachweisen.
       
       Auch Mehr Demokratie ist damit nicht glücklich und spricht von einem
       „pauschalen Generalverdacht“ gegen grenzüberschreitende Unterstützung für
       Hamburger Volksinitiativen. Themen wie Klimaschutz, Menschenrechte,
       Demokratie, soziale Gerechtigkeit oder Rechtsstaatlichkeit hätten nun mal
       überregionale oder internationale Bezüge.
       
       Aus Sicht von SPD, Grünen und CDU aber überwiege die Gefahr vor unlauterer
       Einflussnahme. „Volksinitiativen wirken [4][unmittelbar auf die
       Gesetzgebung ein,] deshalb halte ich hohe Anforderungen an die Transparenz
       bei der Finanzierung für angemessen“, sagt Zagst. Im Herbst soll die
       Gesetzesreform verabschiedet werden.
       
       3 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
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