# taz.de -- Genozid an den Armeniern: Vergessen im Namen deutscher Interessen
       
       > Vor zehn Jahren hat Deutschland den Genozid an den Armeniern anerkannt.
       > Heute paktiert die Bundesregierung mit denen, die armenisches Leben
       > bekämpfen.
       
 (IMG) Bild: Die EU setzt nach dem Wegfall russischer Energielieferungen zunehmend auf Aserbaidschan als „verlässlichen Energiepartner“
       
       Am 24. April jährte sich das Gedenken an den Völkermord an den Armeniern im
       Osmanischen Reich [1][zum 111. Mal]. Weltweit erinnerten an diesem Tag die
       Nachfahren der Überlebenden an die Opfer dieses Menschheitsverbrechens, das
       bis heute nachwirkt. Auch in Deutschland [2][ist dieses Erinnern lebendig]:
       Jährlich finden bundesweit Gedenkveranstaltungen statt, so auch
       traditionell in der Frankfurter Paulskirche, einem Ort von herausragender
       demokratischer Symbolkraft.
       
       Zugleich jährt sich am 2. Juni die Anerkennung dieses Genozids durch den
       Bundestag zum zehnten Mal. Zwei Jahrestage, die zum Innehalten und zur
       politischen Selbstprüfung mahnen.
       
       Der 2. Juni 2016 markierte einen Wendepunkt in der deutschen
       Erinnerungskultur. Mit seiner Resolution zur Anerkennung des Völkermords an
       den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten setzte der Bundestag
       ein klares Zeichen historischer Verantwortung. Diese Entscheidung war mehr
       als ein symbolischer Akt. Sie begründete einen Anspruch: dass Erinnerung
       nicht folgenlos bleiben darf.
       
       Zehn Jahre später stellt sich jedoch mit neuer Dringlichkeit die Frage nach
       der Konsequenz dieses Anspruchs. Denn die Ereignisse in Bergkarabach im
       Jahr 2023 zeigen, wie fragil die Lehren aus der Geschichte bleiben, wenn
       sie nicht in konkretes politisches Handeln übersetzt werden. Nach einer
       monatelangen Blockade des Latschin-Korridors und einer [3][militärischen
       Offensive Aserbaidschans] wurde die gesamte armenische Bevölkerung der
       Region gewaltsam vertrieben. Über 100.000 Menschen verloren ihre Heimat.
       
       Die UN-Sonderberaterin für die Verhütung von Völkermord, Alice Wairimu
       Nderitu, machte bereits im September 2023 auf das Risiko schwerster Gewalt
       bis hin zum Völkermord aufmerksam. Auch die damalige Bundesaußenministerin
       Annalena Baerbock sprach im UN-Sicherheitsrat von einer inakzeptablen
       Vertreibung und einem erzwungenen Exodus.
       
       Der ehemalige UN-Sonderberater Juan Méndez bekräftigte später, dass die
       erzwungene Flucht und der damit verbundene schwere psychologische Schaden
       unter die Kriterien der Völkermordkonvention fallen. Auch der
       Internationale Gerichtshof verpflichtete im November 2023 dazu, den
       Vertriebenen eine sichere und ungehinderte Rückkehr zu ermöglichen.
       
       ## Kulturerbe wird systematisch zerstört
       
       Doch die Realität widerspricht diesen Verpflichtungen: Neunzehn armenische
       Geiseln befinden sich weiterhin in Haft in Baku; sieben von ihnen wandten
       sich am 24. April 2026 an die UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche
       Inhaftierungen und bestritten die Rechtmäßigkeit ihrer Verhaftungen und
       Verurteilungen. Obwohl ihnen zivile Straftaten vorgeworfen werden,
       erfolgten die Verurteilungen vor Militärtribunalen – im Widerspruch zu
       internationalen Rechtsstandards und den Genfer Konventionen.
       
       Auch ein Rahmen für die Rückkehr der Vertriebenen unter internationalen
       Garantien fehlt bis heute. Gleichzeitig wird das armenische Kulturerbe in
       Bergkarabach systematisch zerstört. Im April wurden zwei Kirchen, darunter
       [4][die Kathedrale in Stepanakert], dem Erdboden gleichgemacht.
       Satellitenbilder bestätigen die Zerstörung. Es ist ein Angriff nicht nur
       auf Menschen, sondern auch auf Geschichte, Identität und das kulturelle
       Gedächtnis eines Volkes.
       
       Das EU-Parlament hat wiederholt auf diese Missstände hingewiesen. Am 30.
       April 2026 verabschiedete es bereits die siebte Resolution innerhalb von
       fünf Jahren, in der die EU-Staaten aufgefordert werden, die sofortige
       Freilassung aller verbliebenen armenischen Gefangenen zu verlangen. Dennoch
       spielten weder Bergkarabach noch das Schicksal der Geiseln bei den
       europäischen [5][Gipfeltreffen in Jerewan] Anfang Mai 2026 eine sichtbare
       Rolle.
       
       Das ist kein Versehen. Es ist eine politische Entscheidung. Die EU setzt
       nach dem Wegfall russischer Energielieferungen zunehmend auf Aserbaidschan
       als „verlässlichen Energiepartner“, wie es EU-Kommissionspräsidentin Ursula
       von der Leyen formuliert hat. Doch diese energiepolitische Ausrichtung
       schafft nicht nur neue politische Abhängigkeiten, sondern führt zugleich zu
       einer gefährlichen Normalisierung autoritärer und genozidaler Politik.
       
       ## Weder kohärent noch glaubwürdig
       
       Zugleich ignoriert die EU-Kommission Hinweise darauf, dass ein Teil des
       exportierten Öls weiterhin aus russischen Lieferketten stammt und über
       Strukturen [6][der staatlichen aserbaidschanischen Ölgesellschaft Socar]
       umgeleitet wird. Brisant ist dabei, dass die EU im Dezember 2025 noch fünf
       Socar-Schiffe wegen ihrer Beteiligung an einer russischen „Schattenflotte“
       sanktionierte, im Februar 2026 jedoch dennoch die vorläufige Übernahme des
       italienischen Energieunternehmens Italiana Petroli durch Socar genehmigte.
       
       Damit stellt sich nicht nur die Frage nach strategischer Kohärenz, sondern
       auch nach der Glaubwürdigkeit europäischer Sanktions- und
       Menschenrechtspolitik.
       
       Dabei verfügt die EU über klare rechtliche Hebel. Das Partnerschafts- und
       Kooperationsabkommen mit Aserbaidschan erklärt die Achtung der
       Menschenrechte ausdrücklich zu einem „wesentlichen Bestandteil“ der
       Beziehungen. Die fortdauernde Inhaftierung armenischer Gefangener und die
       Verweigerung grundlegender Rechte für die vertriebene Bevölkerung
       Bergkarabachs stellen einen Verstoß gegen diesen Grundsatz dar, bleiben
       jedoch bislang weitgehend folgenlos.
       
       Deutschland kommt in der EU eine zentrale Verantwortung und potenzielle
       Führungsrolle zu. Wer den Völkermord von 1915 als Mahnung versteht, muss
       auch auf heutige Verbrechen reagieren. Die Verpflichtungen aus der
       UN-Völkermordkonvention sind eindeutig: Sie verlangen nicht erst dann
       Handeln, wenn ein Genozid zweifelsfrei festgestellt ist, sondern bereits
       dann, wenn ein ernsthaftes Risiko besteht.
       
       Mit der Bundestagsresolution hat sich Deutschland 2016 zu seiner
       historischen Verantwortung bekannt. Sie endet nicht in der Vergangenheit,
       sondern bindet im Hier und Jetzt. Doch Deutschland entzieht sich erneut den
       Konsequenzen dieses Versprechens und gibt damit sowohl seine moralische
       Klarheit als auch die Glaubwürdigkeit politischen Handelns preis.
       
       2 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
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