# taz.de -- Trotz Ukraine-Krieg: Wehrdienst in Russland für Bundesregierung kein Schutzgrund
       
       > Russen werden in Deutschland nicht automatisch als Flüchtlinge anerkannt,
       > nur weil ihnen Einberufung droht. Die Bundesregierung pocht auf
       > Einzelfallprüfungen.
       
 (IMG) Bild: Russische Männer in Deutschland: zwischen Zentraler Anlaufstelle für Asylbewerber (ZASt) und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
       
       dpa | Die Bundesregierung sieht im Risiko einer Rekrutierung keinen
       generellen Grund für eine Aufnahme [1][russischer Männer als Flüchtlinge in
       Deutschland]. Die Erteilung des Schutzes bleibe stets eine
       Einzelfallentscheidung, die grundsätzlich mit einer Sicherheitsüberprüfung
       einhergehe, teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums mit. Auch
       mögliche Ausschlusstatbestände wie die Beteiligung an Kriegsverbrechen
       gehöre dazu.
       
       Die bloße Möglichkeit, zum Wehrdienst einberufen zu werden, reiche nicht
       aus, damit Asyl oder internationaler Schutz gewährt werde. „Jeder Staat hat
       das Recht, für die Landesverteidigung Personal zu rekrutieren“, fügte der
       Sprecher hinzu. Die Rekrutierung allein sei „kein schutzauslösendes
       Phänomen“.
       
       ## Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ging in Berufung
       
       Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte diese Woche
       festgestellt, dass [2][Wehrpflichtige aus der Russischen Föderation] nicht
       allein aufgrund des zu erwartenden Wehrdienstes schutzberechtigt sind.
       
       Dem Kläger war zunächst vom Verwaltungsgericht Berlin subsidiärer Schutz
       zugesprochen worden, da es beachtlich wahrscheinlich sei, dass er sich dem
       Druck zu seiner Verpflichtung als sogenannter „Vertragssoldat“ nicht werde
       widersetzen können. Ihm drohe die Entsendung in den völkerrechtswidrigen
       Angriffskrieg gegen die Ukraine und damit auch die Gefahr, getötet,
       verletzt oder zu völkerrechtswidrigen Handlungen gezwungen zu werden.
       
       Das [3][Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf)] ging in Berufung.
       Das Oberverwaltungsgericht entschied dann im Sinne des Bamf.
       
       Zur Begründung hieß es unter anderem, als Grundwehrdienstleistender drohe
       dem Kläger nicht, in der Ukraine eingesetzt zu werden. Die Ableistung des
       Grundwehrdienstes berge für sich genommen nicht mit beachtlicher
       Wahrscheinlichkeit die Gefahr der Folter oder unmenschlichen oder
       erniedrigenden Behandlung oder Bestrafung. Ebenso wenig sei eine
       Abschiebungsverbote rechtfertigende Gefahr hinreichend wahrscheinlich.
       
       Die Revision wurde nicht zugelassen. Es besteht die Möglichkeit, Beschwerde
       gegen diese Nichtzulassung beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen.
       
       30 May 2026
       
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