# taz.de -- Gericht korrigiert Entscheidung von 2024: Eine gute Nachricht für das Streikrecht
       
       > Das Arbeitsgericht weist eine Klage auf Untersagung von Streiks in Kitas
       > der Berliner Eigenbetriebe ab. Verdi verspricht weiteren Druck.
       
 (IMG) Bild: Wie aktuell: ein passendes Statement zum Auftakt der Kitastreikwoche im Juli 2024
       
       Immer mehr Aushänge in verschiedenen Kiezen weisen seit vielen Monaten auf
       eine neue wie ungünstige Entwicklung hin: Es gibt in vielen Kitas freie
       Plätze. Die Kinder von einst sind längst erwachsen, und in Berlin wird –
       wie überall in Deutschland – immer weniger Nachwuchs geboren. Das ist
       einerseits wirtschaftlich ein Problem. Andererseits haben sich trotz
       sinkender Kinderzahlen die Arbeitsbedingungen in den Kitas kaum verbessert.
       Deshalb kam es immer wieder zu [1][Warnstreiks], von Verdi initiiert, etwa
       zu den [2][Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)].
       
       Mit dem Streikrecht musste sich nun [3][das Arbeitsgericht Berlin
       beschäftigen]: Mit einem am 29. Mai 2026 verkündeten Urteil hat das Gericht
       festgestellt, dass den pädagogischen Fachkräften das Streikrecht für die
       Forderungen nach pädagogischer Qualität und Entlastung bei den
       Kita-Eigenbetrieben zusteht, informiert der Verdi-Landesbezirk
       Berlin-Brandenburg in einer Pressemitteilung.
       
       Damit würden Entscheidungen des Arbeitsgerichts Berlin und des
       Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg aus dem Herbst 2024 korrigiert.
       Die vorangegangenen Entscheidungen waren im Verfahren zum einstweiligen
       Rechtsschutz ergangen. Verdi hatte eine Überprüfung dieser Urteile im
       Hauptsacheverfahren erwirkt. Gegen das Urteil kann das Land Berlin
       Rechtsmittel einlegen. „Zur Möglichkeit weiterer Arbeitskampfmaßnahmen muss
       zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet und geprüft werden“,
       heißt es in der Pressemitteilung.
       
       Mit dem Urteil wird die Forderung nach tariflichen
       Fachkraft-Kind-Relationen und tariflich festgelegten Konsequenzen bei deren
       Nichteinhaltung als rechtmäßig erklärt, weil sie nicht bereits in einem
       bestehenden Tarifvertrag geregelt sein. Deshalb verstoßen sie nicht gegen
       die tarifliche Friedenspflicht.
       
       ## Spürbare Verbesserungen blieben aus
       
       Die Entscheidungen aus dem Jahr 2024 hatten zu einem abrupten Ende der
       laufenden Tarifauseinandersetzung und der sie begleitenden Streiks für
       bessere Arbeitsbedingungen in den landeseigenen Kitas gesorgt. Zwar hatte
       die Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) im Anschluss zu einem
       runden Tisch eingeladen und Verbesserungen in Aussicht gestellt.
       Tatsächlich waren spürbare Verbesserungen jedoch ausgeblieben. Auch die
       sinkenden Kinderzahlen wurden bisher nicht genutzt, um für eine
       Verbesserung der Arbeitssituation in den Kitas zu sorgen.
       
       „Vor diesem Hintergrund haben viele pädagogische Fachkräfte das Urteil mit
       Spannung erwartet“, teilt Kalle Kunkel, Pressesprecher von Verdi
       Berlin-Brandenburg, mit. Denn die Kitakrise hält an, von Entlastung ist
       nichts zu spüren. Laut einer Verdi-Umfrage aus dem Juli 2025 gaben 89
       Prozent der Befragten an, mindestens „in hohem Maße“ belastet zu sein.
       Lediglich 2 Prozent gaben an, „ihren eigenen Anspruch an den Beruf“
       erfüllen zu können. Die Krankenquoten unter Berlins Erzieher:innen sind
       bundesweit mit 36 Krankheitstagen am höchsten.
       
       „Verdi sieht sich durch die Gerichtsentscheidung im Ziel der Entlastung
       gestärkt“, heißt es in der Pressemitteilung, auch wenn der „Zeithorizont
       bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens derzeit nicht
       abzusehen ist“. Die Gewerkschaft kündigt an, zusammen mit Bündnispartnern
       den Druck weiter aufrechtzuerhalten, damit der Berliner Senat die akute
       Kitakrise ernst nimmt und wirksame Lösungen entwickelt.
       
       „Das Urteil ist eine gute Nachricht für das Streikrecht und für den Beruf
       der pädagogischen Fachkraft“, erklärt Verdi-Landesbezirksleiterin Andrea
       Kühnemann. Es zeige, dass es sich lohne, auch über Rückschläge hinweg
       beharrlich zu bleiben. „Das Streikverbot aus dem Jahr 2024 hat bei vielen
       dazu geführt, dass sie das Berufsfeld Kita verlassen oder innerlich
       gekündigt haben. Wir sind jetzt darin bestärkt, dass wir damals recht
       hatten. Die Kitakrise brennt jetzt und wir können dem Senat seine
       Abwiegelungsstrategie nicht durchgehen lassen“, gibt sich die
       Gewerkschafterin kämpferisch.
       
       29 May 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Kita-Warnstreik-in-Berlin/!6148844
 (DIR) [2] /Streiks-im-oeffentlichen-Dienst/!6145260
 (DIR) [3] https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Hergeth
       
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