# taz.de -- Verdacht auf Strafvereitelung im Amt: Deckte die Polizeichefin einen übergriffigen Kollegen?
> Nicola Simon, die Chefin der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft
> Bentheim, ist vom Dienst freigestellt. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück
> ermittelt.
(IMG) Bild: Vom Boßeln über das Feiern in die Grütze: Polizeichefin Nicola Simon werden nach einem Ausflug heftige Vorwürfe gemacht
Eigentlich ist Boßeln ja eine entspannte Sache. Man läuft ein paar
Landstraßen und Feldwege lang, lässt ein paar Kugeln aufs Ziel zurollen,
möglichst mit einer Minimalzahl Würfe. Unterwegs wird [1][viel Schnaps
gekippt], was die Sache nicht leichter macht. Wer’s ganz traditionell mag,
beendet den Tag mit einem Grünkohlessen in einem Dorfgasthof. Oft ist auch
ein DJ am Start.
Aber nicht immer ist dabei alles harmlos. Auf einer privaten
Boßelveranstaltung im emsländischen Baccum, nahe Lingen, kam es am 6. März
zu einem doppelten Eklat, der Skandalcharakter hat.
Nicht nur, dass ein 37 Jahre alter Beamter der Polizeiinspektion
Emsland/Grafschaft Bentheim in dem Saalbetrieb, der die Feier ausrichtete,
eine Frau sexuell belästigt haben soll, woraufhin ihn die Security von der
Veranstaltung ausschloss. Nicola Simon, seit Anfang 2019 Leiterin der
Polizeiinspektion, ebenfalls vor Ort, soll, heißt es, den Beamten in Schutz
genommen, ihm nach seinem Rausschmiss das Weiterfeiern ermöglicht haben.
Eine anonyme Anzeige sorgte für Konsequenzen: Die Staatsanwaltschaft
Osnabrück ermittelt gegen den 37-Jährigen wegen des Verdachts der sexuellen
Belästigung und gegen Polizeidirektorin Simon wegen des Vorwurfs der
Strafvereitelung im Amt, wegen mangelnder dienstlicher Verfolgung einer
Straftat also. Simon wurde die Führung der Dienstgeschäfte untersagt.
Über die Details des Vorfalls ist wenig Gesichertes bekannt. Es war viel
Alkohol im Spiel, heißt es. Fest steht: Simon, die sich vor Ort „in ihrer
dienstlichen Funktion zu erkennen gegeben“ habe – so Martin Schanz in einer
Erklärung, Erster Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Osnabrück –, sei dem
Sachverhalt „vorwerfbar nicht in der gebotenen Weise nachgegangen“.
Die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim, von der taz um
Kommentierung des Vorfalls gebeten, schweigt und verweist auf die
Polizeidirektion Osnabrück, der sie organisatorisch untergeordnet ist.
Direktionssprecherin Laura-Christin Brinkmann bestätigt der taz, ihr Haus
habe gegen Simon „ein Disziplinarverfahren eingeleitet“. Mehr könne man
derzeit nicht sagen. „Wir müssen ja jetzt erst einmal das Strafverfahren
abwarten.“
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hält sich zum Fall Simon bedeckt. „Zu
näheren Einzelheiten können vor dem Hintergrund der andauernden
Ermittlungen keine Angaben gemacht werden“, so Schanz. „Zurzeit werden
insbesondere Zeugenaussagen ausgewertet.“
Strafvereitelung im Amt, nach § 258a Strafgesetzbuch (StGB), ist ein
scharfes Schwert. Im Raum steht eine mögliche Freiheitsstrafe von sechs
Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen bis zu drei Jahren
oder Geldstrafe. Auch der Versuch ist strafbar.
Auch die Spanne möglicher Disziplinarmaßnahmen hält Empfindliches bereit:
vom relativ milden Mittel des Verweises über die [2][Kürzung der
Dienstbezüge] und die Degradierung bis zur Entfernung aus dem
Beamtenverhältnis. Ist zeitgleich ein Strafverfahren anhängig, wie im Fall
Simon, orientieren sie sich oft am Gerichtsurteil. Das bedeutet
gleichzeitig oft auch: Endet das Strafverfahren mit einem Freispruch, ist
auch das Disziplinarverfahren vom Tisch. Simon steht jetzt eine unbequeme
Zeit bevor.
## Massiver Imageverlust
Auch zu den Ermittlungen gegen Simons Untergebenen könne man keine näheren
Angaben machen, so Schanz. Hier reicht der Strafrahmen von der Geldstrafe
bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug.
Die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim ist [3][nicht zum ersten
Mal in den Schlagzeilen]. Vor wenigen Monaten verurteilte das
Oberverwaltungsgericht Niedersachsen mit Sitz in Lüneburg einen
Ex-Hauptkommissar aus der Grafschaft Bentheim, der über Jahre mit Kollegen
Rassistisches und NS-Verherrlichendes in privaten Chats geteilt hatte, zur
Rückstufung um zwei Besoldungsgruppen. Es liege ein schweres Dienstvergehen
vor, aber es gebe noch ein „Restvertrauen des Dienstherrn und der
Allgemeinheit“. Die Polizeidirektion Osnabrück hatte den Mann eigentlich
komplett loswerden wollen.
2019, zu ihrer Amtseinführung, hatte Nicola Simon im emsländischen
Heimathaus Laxten davon gesprochen, die Inspektion solle „immer mal wieder
einen Leuchtpunkt setzen“, als ihre „Vision“ von Ems TV dokumentiert. Im
Moment passiert genau das Gegenteil.
23 May 2026
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## AUTOREN
(DIR) Harff-Peter Schönherr
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