# taz.de -- Verdacht auf Strafvereitelung im Amt: Deckte die Polizeichefin einen übergriffigen Kollegen?
       
       > Nicola Simon, die Chefin der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft
       > Bentheim, ist vom Dienst freigestellt. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück
       > ermittelt.
       
 (IMG) Bild: Vom Boßeln über das Feiern in die Grütze: Polizeichefin Nicola Simon werden nach einem Ausflug heftige Vorwürfe gemacht
       
       Eigentlich ist Boßeln ja eine entspannte Sache. Man läuft ein paar
       Landstraßen und Feldwege lang, lässt ein paar Kugeln aufs Ziel zurollen,
       möglichst mit einer Minimalzahl Würfe. Unterwegs wird [1][viel Schnaps
       gekippt], was die Sache nicht leichter macht. Wer’s ganz traditionell mag,
       beendet den Tag mit einem Grünkohlessen in einem Dorfgasthof. Oft ist auch
       ein DJ am Start.
       
       Aber nicht immer ist dabei alles harmlos. Auf einer privaten
       Boßelveranstaltung im emsländischen Baccum, nahe Lingen, kam es am 6. März
       zu einem doppelten Eklat, der Skandalcharakter hat.
       
       Nicht nur, dass ein 37 Jahre alter Beamter der Polizeiinspektion
       Emsland/Grafschaft Bentheim in dem Saalbetrieb, der die Feier ausrichtete,
       eine Frau sexuell belästigt haben soll, woraufhin ihn die Security von der
       Veranstaltung ausschloss. Nicola Simon, seit Anfang 2019 Leiterin der
       Polizeiinspektion, ebenfalls vor Ort, soll, heißt es, den Beamten in Schutz
       genommen, ihm nach seinem Rausschmiss das Weiterfeiern ermöglicht haben.
       
       Eine anonyme Anzeige sorgte für Konsequenzen: Die Staatsanwaltschaft
       Osnabrück ermittelt gegen den 37-Jährigen wegen des Verdachts der sexuellen
       Belästigung und gegen Polizeidirektorin Simon wegen des Vorwurfs der
       Strafvereitelung im Amt, wegen mangelnder dienstlicher Verfolgung einer
       Straftat also. Simon wurde die Führung der Dienstgeschäfte untersagt.
       
       Über die Details des Vorfalls ist wenig Gesichertes bekannt. Es war viel
       Alkohol im Spiel, heißt es. Fest steht: Simon, die sich vor Ort „in ihrer
       dienstlichen Funktion zu erkennen gegeben“ habe – so Martin Schanz in einer
       Erklärung, Erster Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Osnabrück –, sei dem
       Sachverhalt „vorwerfbar nicht in der gebotenen Weise nachgegangen“.
       
       Die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim, von der taz um
       Kommentierung des Vorfalls gebeten, schweigt und verweist auf die
       Polizeidirektion Osnabrück, der sie organisatorisch untergeordnet ist.
       
       Direktionssprecherin Laura-Christin Brinkmann bestätigt der taz, ihr Haus
       habe gegen Simon „ein Disziplinarverfahren eingeleitet“. Mehr könne man
       derzeit nicht sagen. „Wir müssen ja jetzt erst einmal das Strafverfahren
       abwarten.“
       
       Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hält sich zum Fall Simon bedeckt. „Zu
       näheren Einzelheiten können vor dem Hintergrund der andauernden
       Ermittlungen keine Angaben gemacht werden“, so Schanz. „Zurzeit werden
       insbesondere Zeugenaussagen ausgewertet.“
       
       Strafvereitelung im Amt, nach § 258a Strafgesetzbuch (StGB), ist ein
       scharfes Schwert. Im Raum steht eine mögliche Freiheitsstrafe von sechs
       Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen bis zu drei Jahren
       oder Geldstrafe. Auch der Versuch ist strafbar.
       
       Auch die Spanne möglicher Disziplinarmaßnahmen hält Empfindliches bereit:
       vom relativ milden Mittel des Verweises über die [2][Kürzung der
       Dienstbezüge] und die Degradierung bis zur Entfernung aus dem
       Beamtenverhältnis. Ist zeitgleich ein Strafverfahren anhängig, wie im Fall
       Simon, orientieren sie sich oft am Gerichtsurteil. Das bedeutet
       gleichzeitig oft auch: Endet das Strafverfahren mit einem Freispruch, ist
       auch das Disziplinarverfahren vom Tisch. Simon steht jetzt eine unbequeme
       Zeit bevor.
       
       ## Massiver Imageverlust
       
       Auch zu den Ermittlungen gegen Simons Untergebenen könne man keine näheren
       Angaben machen, so Schanz. Hier reicht der Strafrahmen von der Geldstrafe
       bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug.
       
       Die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim ist [3][nicht zum ersten
       Mal in den Schlagzeilen]. Vor wenigen Monaten verurteilte das
       Oberverwaltungsgericht Niedersachsen mit Sitz in Lüneburg einen
       Ex-Hauptkommissar aus der Grafschaft Bentheim, der über Jahre mit Kollegen
       Rassistisches und NS-Verherrlichendes in privaten Chats geteilt hatte, zur
       Rückstufung um zwei Besoldungsgruppen. Es liege ein schweres Dienstvergehen
       vor, aber es gebe noch ein „Restvertrauen des Dienstherrn und der
       Allgemeinheit“. Die Polizeidirektion Osnabrück hatte den Mann eigentlich
       komplett loswerden wollen.
       
       2019, zu ihrer Amtseinführung, hatte Nicola Simon im emsländischen
       Heimathaus Laxten davon gesprochen, die Inspektion solle „immer mal wieder
       einen Leuchtpunkt setzen“, als ihre „Vision“ von Ems TV dokumentiert. Im
       Moment passiert genau das Gegenteil.
       
       23 May 2026
       
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