# taz.de -- Prozess gegen Anarchistin in Hamburg: Sie darf in Freiheit auf die Parkbank
> Nach sechs Jahren endete am Donnerstag der letzte Prozess gegen eine der
> „Drei von der Parkbank“. Die Verurteilte muss nicht ins Gefängnis.
(IMG) Bild: Nun ist sie da, die Freiheit: Die Angeklagte muss nicht ins Gefängnis, entschied das Landgericht Hamburg am Donnerstag
Ein kollektives Unmutsstöhnen im Gerichtssaal ist eigentlich selten. Im
Hamburger Landgericht erfasste es am Donnerstag aber die Verteidigung, das
Publikum und sogar die Staatsanwaltschaft. Der Auslöser: Der Vorsitzende
Richter Thorsten Schmidt hatte erklärt, dass an diesem Tag noch kein Urteil
ergehen werde. Von der nachfolgenden, gemeinsamen Bitte der
Staatsanwaltschaft und der Verteidigung ließ sich das Gericht dann doch
noch umstimmen. Eine Stunde später erging das Urteil, Lykke D. muss nicht
ins Gefängnis.
Die heute 34-Jährige war eine der „Drei von der Parkbank“, die bereits 2020
rechtskräftig wegen der Verabredung zu Brandanschlägen am zweiten Jahrestag
des G20-Gipfels in Hamburg verurteilt worden waren. Es dauerte noch einmal
fast sechs Jahre, ehe am Donnerstag die juristische Auseinandersetzung, ein
Pingpong-Spiel zwischen verschiedenen Gerichten, endete. Fast sieben Jahre
nach den versuchten Brandanschlägen der drei Anarchist:innen hat das
Landgericht Hamburg das Urteil gegen die Angeklagte zur Bewährung
ausgesetzt – so wie es Staatsanwaltschaft und Verteidigung am Donnerstag in
ihren Plädoyers in Eintracht forderten.
D. war in der Nacht auf den 8. Juni 2019 – [1][dem zweiten Jahrestag des
G20-Gipfels in Hamburg] – gemeinsam mit zwei weiteren Menschen auf einer
Parkbank festgenommen worden. Sie sollen sich dort getroffen haben, um
anschließend an vier Orten in Hamburg Brandsätze zu zünden: an einem Auto
und am Büro des Wohnungskonzerns Vonovia, beim Immobilienmaklerunternehmen
Grossmann & Berger sowie am Haus der damaligen Hamburger Senatorin für
Stadtentwicklung und Wohnen, Doris Stapelfeldt (SPD). Die
Ermittler:innen behaupten, noch eine weitere Person wollte – weil es
vier Standorte waren – an der Aktion teilnehmen, sie tauchte wohl aber
nicht pünktlich auf.
Schon das erste Verfahren vor dem Landgericht Hamburg dauerte mehr als 50
Verhandlungstage. Am Ende wurde D. zu einer Haftstrafe von einem Jahr und
acht Monaten verurteilt. Die Mitangeklagten erhielten ähnlich lange
Haftstrafen. Allerdings hatten die beiden Mitangeklagten bis zum Urteil
schon 16 Monate in U-Haft gesessen, sodass mit dem Urteil – anders als bei
D. – ein Haftende in absehbarer Zeit bevorstand.
## Die Staatsanwaltschaft ändert ihre Meinung
Auf Bewährung wollte das Landgericht in seinem Urteil im November 2020 die
Strafen wegen der „rechtsfeindlichen Gesinnung“ der Angeklagten nicht
aussetzen, womit das Hin und Her zwischen Landgericht und Bundesgerichtshof
(BGH) seinen Lauf nahm: D. ging in Revision, der BGH gab ihr in Teilen
recht und hob das Urteil zumindest bezüglich des Strafmaßes auf.
Daraufhin verurteilte das Landgericht D. zu einem Jahr und acht Monaten –
auf Bewährung. Das wiederum wollte allerdings die Staatsanwaltschaft nicht
akzeptieren, bemängelte Rechtsfehler im Urteil und ging wiederum in
Revision. Auch hier entschied der BGH Ende 2023: Das Urteil wird betreffend
des Strafmaßes aufgehoben und zur Neuverhandlung ans Landgericht
überstellt.
Doch bis es damit am Donnerstag wieder losging, verstrich so viel Zeit,
dass zwischendurch selbst die Staatsanwaltschaft zum Umdenken kam. Erst
dauerte es am Donnerstagvormittag noch fast zweieinhalb Stunden, in denen
das Gericht die zentralen vorangegangenen Urteilspassagen vorgetragen
hatte.
Dann aber, in der anschließenden Beweisaufnahme, wurde klar: Auch die
Staatsanwaltschaft pocht nicht mehr auf einen Haftantritt der Angeklagten.
Sie hatte im März in einem Brief an das Gericht auf eine zügige
Terminansetzung gedrängt und erklärt, nicht mehr auf der Forderung nach
einer Haftstrafe ohne Bewährung zu bestehen.
## Die „Drei von der Parkbank“ seien keine Vorbilder mehr
Im anschließenden Plädoyer erklärte die Staatsanwaltschaft „wenig
überraschend“, dass sie eine Aussetzung zur Bewährung fordert – [2][die
Dauer der juristischen Auseinandersetzung] müsse berücksichtigt werden und
„der Zeitablauf heilt vieles“. Das Gericht folgte der Argumentation der
Staatsanwaltschaft: Die Verurteilung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und
acht Monaten auf Bewährung sei angemessen, weil die Angeklagte seither
keine Straftaten mehr begangen hat, was man mit einiger Gewissheit sagen
könne, da der Staatsschutz sie in der Vergangenheit recht gut im Blick
gehabt habe. Hinzu habe sie damals keine Vorstrafen gehabt.
Und: Die Angeklagte ins Gefängnis zu schicken, sei „zur Verteidigung der
Rechtsordnung“ nicht erforderlich – das Vertrauen in den Rechtsstaat werde
dadurch nicht erschüttert. Das gelte auch, weil die 34-Jährige heute „keine
Vorbildfigur in der Szene“ mehr sei. Oder, wie es die Staatsanwaltschaft
zuvor mit Blick auf andere, [3][in jüngster Zeit verurteilte Linke wie etwa
Lina E.] formulierte: „Die Helden dieser Kreise sind jetzt andere.“
Weil die Staatsanwaltschaft unmittelbar nach dem Urteil ihren Verzicht auf
Rechtsmittel erklärte, ist das Urteil rechtskräftig.
21 May 2026
## LINKS
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(DIR) [2] /Prozess-gegen-Anarchistinnen-in-Hamburg/!5726481
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## AUTOREN
(DIR) André Zuschlag
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