# taz.de -- Prozess gegen Anarchistin in Hamburg: Sie darf in Freiheit auf die Parkbank
       
       > Nach sechs Jahren endete am Donnerstag der letzte Prozess gegen eine der
       > „Drei von der Parkbank“. Die Verurteilte muss nicht ins Gefängnis.
       
 (IMG) Bild: Nun ist sie da, die Freiheit: Die Angeklagte muss nicht ins Gefängnis, entschied das Landgericht Hamburg am Donnerstag
       
       Ein kollektives Unmutsstöhnen im Gerichtssaal ist eigentlich selten. Im
       Hamburger Landgericht erfasste es am Donnerstag aber die Verteidigung, das
       Publikum und sogar die Staatsanwaltschaft. Der Auslöser: Der Vorsitzende
       Richter Thorsten Schmidt hatte erklärt, dass an diesem Tag noch kein Urteil
       ergehen werde. Von der nachfolgenden, gemeinsamen Bitte der
       Staatsanwaltschaft und der Verteidigung ließ sich das Gericht dann doch
       noch umstimmen. Eine Stunde später erging das Urteil, Lykke D. muss nicht
       ins Gefängnis.
       
       Die heute 34-Jährige war eine der „Drei von der Parkbank“, die bereits 2020
       rechtskräftig wegen der Verabredung zu Brandanschlägen am zweiten Jahrestag
       des G20-Gipfels in Hamburg verurteilt worden waren. Es dauerte noch einmal
       fast sechs Jahre, ehe am Donnerstag die juristische Auseinandersetzung, ein
       Pingpong-Spiel zwischen verschiedenen Gerichten, endete. Fast sieben Jahre
       nach den versuchten Brandanschlägen der drei Anarchist:innen hat das
       Landgericht Hamburg das Urteil gegen die Angeklagte zur Bewährung
       ausgesetzt – so wie es Staatsanwaltschaft und Verteidigung am Donnerstag in
       ihren Plädoyers in Eintracht forderten.
       
       D. war in der Nacht auf den 8. Juni 2019 – [1][dem zweiten Jahrestag des
       G20-Gipfels in Hamburg] – gemeinsam mit zwei weiteren Menschen auf einer
       Parkbank festgenommen worden. Sie sollen sich dort getroffen haben, um
       anschließend an vier Orten in Hamburg Brandsätze zu zünden: an einem Auto
       und am Büro des Wohnungskonzerns Vonovia, beim Immobilienmaklerunternehmen
       Grossmann & Berger sowie am Haus der damaligen Hamburger Senatorin für
       Stadtentwicklung und Wohnen, Doris Stapelfeldt (SPD). Die
       Ermittler:innen behaupten, noch eine weitere Person wollte – weil es
       vier Standorte waren – an der Aktion teilnehmen, sie tauchte wohl aber
       nicht pünktlich auf.
       
       Schon das erste Verfahren vor dem Landgericht Hamburg dauerte mehr als 50
       Verhandlungstage. Am Ende wurde D. zu einer Haftstrafe von einem Jahr und
       acht Monaten verurteilt. Die Mitangeklagten erhielten ähnlich lange
       Haftstrafen. Allerdings hatten die beiden Mitangeklagten bis zum Urteil
       schon 16 Monate in U-Haft gesessen, sodass mit dem Urteil – anders als bei
       D. – ein Haftende in absehbarer Zeit bevorstand.
       
       ## Die Staatsanwaltschaft ändert ihre Meinung
       
       Auf Bewährung wollte das Landgericht in seinem Urteil im November 2020 die
       Strafen wegen der „rechtsfeindlichen Gesinnung“ der Angeklagten nicht
       aussetzen, womit das Hin und Her zwischen Landgericht und Bundesgerichtshof
       (BGH) seinen Lauf nahm: D. ging in Revision, der BGH gab ihr in Teilen
       recht und hob das Urteil zumindest bezüglich des Strafmaßes auf.
       
       Daraufhin verurteilte das Landgericht D. zu einem Jahr und acht Monaten –
       auf Bewährung. Das wiederum wollte allerdings die Staatsanwaltschaft nicht
       akzeptieren, bemängelte Rechtsfehler im Urteil und ging wiederum in
       Revision. Auch hier entschied der BGH Ende 2023: Das Urteil wird betreffend
       des Strafmaßes aufgehoben und zur Neuverhandlung ans Landgericht
       überstellt.
       
       Doch bis es damit am Donnerstag wieder losging, verstrich so viel Zeit,
       dass zwischendurch selbst die Staatsanwaltschaft zum Umdenken kam. Erst
       dauerte es am Donnerstagvormittag noch fast zweieinhalb Stunden, in denen
       das Gericht die zentralen vorangegangenen Urteilspassagen vorgetragen
       hatte.
       
       Dann aber, in der anschließenden Beweisaufnahme, wurde klar: Auch die
       Staatsanwaltschaft pocht nicht mehr auf einen Haftantritt der Angeklagten.
       Sie hatte im März in einem Brief an das Gericht auf eine zügige
       Terminansetzung gedrängt und erklärt, nicht mehr auf der Forderung nach
       einer Haftstrafe ohne Bewährung zu bestehen.
       
       ## Die „Drei von der Parkbank“ seien keine Vorbilder mehr
       
       Im anschließenden Plädoyer erklärte die Staatsanwaltschaft „wenig
       überraschend“, dass sie eine Aussetzung zur Bewährung fordert – [2][die
       Dauer der juristischen Auseinandersetzung] müsse berücksichtigt werden und
       „der Zeitablauf heilt vieles“. Das Gericht folgte der Argumentation der
       Staatsanwaltschaft: Die Verurteilung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und
       acht Monaten auf Bewährung sei angemessen, weil die Angeklagte seither
       keine Straftaten mehr begangen hat, was man mit einiger Gewissheit sagen
       könne, da der Staatsschutz sie in der Vergangenheit recht gut im Blick
       gehabt habe. Hinzu habe sie damals keine Vorstrafen gehabt.
       
       Und: Die Angeklagte ins Gefängnis zu schicken, sei „zur Verteidigung der
       Rechtsordnung“ nicht erforderlich – das Vertrauen in den Rechtsstaat werde
       dadurch nicht erschüttert. Das gelte auch, weil die 34-Jährige heute „keine
       Vorbildfigur in der Szene“ mehr sei. Oder, wie es die Staatsanwaltschaft
       zuvor mit Blick auf andere, [3][in jüngster Zeit verurteilte Linke wie etwa
       Lina E.] formulierte: „Die Helden dieser Kreise sind jetzt andere.“
       
       Weil die Staatsanwaltschaft unmittelbar nach dem Urteil ihren Verzicht auf
       Rechtsmittel erklärte, ist das Urteil rechtskräftig.
       
       21 May 2026
       
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