# taz.de -- Christlicher Fundamentalismus: Glaube an Jesus reicht nicht, um ein Kinderheim zu betreiben
       
       > Trotz Warnungen aus Hamburg genehmigten Behörden in Bayern den Betrieb
       > eines Kinderheims. Im April nahm das Jugendamt alle Kinder in seine Obhut
       > – zu ihrem Wohle.
       
 (IMG) Bild: Der Glaube an Jesus reicht nicht, um ein Kinderheim zu betreiben
       
       Nicht so genau hinschauen wollten bayerische Behörden, als ein Hamburger
       Verein vor drei Jahren die Erlaubnis für ein Heim im Allgäu beantragte –
       zur „Förderung des Wohls von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
       aus Menschenhandel, sexueller Ausbeutung und Missbrauch“. Eine
       Internetsuche hätte ergeben, dass der Verein „Mission Freedom“ [1][mit
       Gottes Hilfe Zwangsprostituierte befreien will] – und den Missionsgedanken
       über fachliche Standards stellt.
       
       Aus diesem Grund jedenfalls lehnen in Hamburg Behörden, Polizei und seriöse
       Hilfsorganisationen die Zusammenarbeit mit Mission Freedom ab; [2][die taz
       hatte 2013 darüber berichtet]. Das gelte weiter, teilte das Hamburger
       Landeskriminalamt 2024 der bayerischen Landesregierung mit, die aufgrund
       einer Landtags-Anfrage nachfragte. Mission Freedom hatte zu dem Zeitpunkt
       die Himmelsstürmer gGmbH gegründet, die das Heim führen sollte.
       
       Doch Bayerns Behörden sahen keinen Anlass, den Verein „näher zu
       beleuchten“, man wolle „eigene Erfahrungen“ mit ihm machen. [3][So steht es
       in der Antwort an den Landtag.] Das wurde mutmaßlich Kindern im vor zwei
       Jahren eröffneten Heim Haus Seenest zum Verhängnis: Die Staatsanwaltschaft
       Kempten ermittelt gegen die ehemalige pädagogische Leiterin des
       mittlerweile geschlossenen Heims wegen des Verdachts auf Misshandlung von
       Schutzbefohlenen. Ob es weitere Beschuldigte gebe, sei Gegenstand der
       Ermittlungen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
       
       Mitte April hatte das Jugendamt alle sechs in der Einrichtung lebenden
       Kinder zwischen fünf und elf Jahren in Obhut genommen – um ihr Kindeswohl
       zu sichern. Details zu den Gründen stehen in einer Entscheidung des
       Verwaltungsgerichts Augsburg. Das hatte Anfang März ein Tätigkeitsverbot
       gegen die pädagogische Leiterin bestätigt, das der Regierungsbezirk
       Schwaben gegen sie ausgesprochen hatte.
       
       ## Kind musste vollurinierte Hose anbehalten
       
       So hatte die Leiterin laut Gericht ein Kind angehalten, einen
       „Arbeitsdienst in vollurinierter Kleidung zu verrichten“. In einem anderen
       Fall habe ein Kind „auf Veranlassung der pädagogischen Leiterin einen BH
       mit zwei Melonen darin erhalten“, den es offenbar als Strafmaßnahme vor
       anderen Kindern tragen musste. Zudem seien Kinder gegen ihren Willen Reizen
       ausgesetzt worden, wie dem Aufbringen einer scharfen Paste auf die Lippen,
       Abduschen oder dem Stecken eines Korkens oder Waschlappens in den Mund.
       
       Bereits im Juli 2025 hatte der Regierungsbezirk dem Heim untersagt, ohne
       Zustimmung von Familiengericht und Sorgeberechtigten Kinder gegen ihren
       Willen festzuhalten. Doch eine Verbesserung der Zustände konnten die
       Behörden so nicht erreichen: Ab Februar dieses Jahres, so steht es in der
       Gerichtsentscheidung, habe es anonyme Hinweise auf anhaltende Missstände in
       der Einrichtung gegeben. Die pädagogische Leiterin habe sich uneinsichtig
       gezeigt und musste deshalb gehen.
       
       Doch auch nach ihrem Weggang rissen die Meldungen wegen
       Kindeswohlgefährdung nicht ab. Das Gericht zitiert aus einem vom Heim
       beauftragten Gutachten, nach dem sich das Team unter anderem aufgrund des
       Verhaltens der hoch belasteten Kinder „im Ausnahmezustand“ befinde.
       
       Nach Angaben einer Sprecherin des Regierungsbezirks hatte die Leiterin nach
       ihrer Ausbildung zur Erzieherin mehrere Weiterbildungen absolviert,
       darunter eine zur „Fachpädagogin für Psychotraumatologie“. Nach
       Informationen des [4][Recherchekollektivs Fundiwatch], das die Vorwürfe
       öffentlich gemacht hatte, hatte der Träger die „persönliche Identifikation
       mit biblischen Glaubensgrundlagen“ als Einstellungsvoraussetzung gefordert.
       
       29 May 2026
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [4] https://www.fundiwatch.org/tag/haus-seenest/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eiken Bruhn
       
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