# taz.de -- Christlicher Fundamentalismus: Glaube an Jesus reicht nicht, um ein Kinderheim zu betreiben
> Trotz Warnungen aus Hamburg genehmigten Behörden in Bayern den Betrieb
> eines Kinderheims. Im April nahm das Jugendamt alle Kinder in seine Obhut
> – zu ihrem Wohle.
(IMG) Bild: Der Glaube an Jesus reicht nicht, um ein Kinderheim zu betreiben
Nicht so genau hinschauen wollten bayerische Behörden, als ein Hamburger
Verein vor drei Jahren die Erlaubnis für ein Heim im Allgäu beantragte –
zur „Förderung des Wohls von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
aus Menschenhandel, sexueller Ausbeutung und Missbrauch“. Eine
Internetsuche hätte ergeben, dass der Verein „Mission Freedom“ [1][mit
Gottes Hilfe Zwangsprostituierte befreien will] – und den Missionsgedanken
über fachliche Standards stellt.
Aus diesem Grund jedenfalls lehnen in Hamburg Behörden, Polizei und seriöse
Hilfsorganisationen die Zusammenarbeit mit Mission Freedom ab; [2][die taz
hatte 2013 darüber berichtet]. Das gelte weiter, teilte das Hamburger
Landeskriminalamt 2024 der bayerischen Landesregierung mit, die aufgrund
einer Landtags-Anfrage nachfragte. Mission Freedom hatte zu dem Zeitpunkt
die Himmelsstürmer gGmbH gegründet, die das Heim führen sollte.
Doch Bayerns Behörden sahen keinen Anlass, den Verein „näher zu
beleuchten“, man wolle „eigene Erfahrungen“ mit ihm machen. [3][So steht es
in der Antwort an den Landtag.] Das wurde mutmaßlich Kindern im vor zwei
Jahren eröffneten Heim Haus Seenest zum Verhängnis: Die Staatsanwaltschaft
Kempten ermittelt gegen die ehemalige pädagogische Leiterin des
mittlerweile geschlossenen Heims wegen des Verdachts auf Misshandlung von
Schutzbefohlenen. Ob es weitere Beschuldigte gebe, sei Gegenstand der
Ermittlungen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Mitte April hatte das Jugendamt alle sechs in der Einrichtung lebenden
Kinder zwischen fünf und elf Jahren in Obhut genommen – um ihr Kindeswohl
zu sichern. Details zu den Gründen stehen in einer Entscheidung des
Verwaltungsgerichts Augsburg. Das hatte Anfang März ein Tätigkeitsverbot
gegen die pädagogische Leiterin bestätigt, das der Regierungsbezirk
Schwaben gegen sie ausgesprochen hatte.
## Kind musste vollurinierte Hose anbehalten
So hatte die Leiterin laut Gericht ein Kind angehalten, einen
„Arbeitsdienst in vollurinierter Kleidung zu verrichten“. In einem anderen
Fall habe ein Kind „auf Veranlassung der pädagogischen Leiterin einen BH
mit zwei Melonen darin erhalten“, den es offenbar als Strafmaßnahme vor
anderen Kindern tragen musste. Zudem seien Kinder gegen ihren Willen Reizen
ausgesetzt worden, wie dem Aufbringen einer scharfen Paste auf die Lippen,
Abduschen oder dem Stecken eines Korkens oder Waschlappens in den Mund.
Bereits im Juli 2025 hatte der Regierungsbezirk dem Heim untersagt, ohne
Zustimmung von Familiengericht und Sorgeberechtigten Kinder gegen ihren
Willen festzuhalten. Doch eine Verbesserung der Zustände konnten die
Behörden so nicht erreichen: Ab Februar dieses Jahres, so steht es in der
Gerichtsentscheidung, habe es anonyme Hinweise auf anhaltende Missstände in
der Einrichtung gegeben. Die pädagogische Leiterin habe sich uneinsichtig
gezeigt und musste deshalb gehen.
Doch auch nach ihrem Weggang rissen die Meldungen wegen
Kindeswohlgefährdung nicht ab. Das Gericht zitiert aus einem vom Heim
beauftragten Gutachten, nach dem sich das Team unter anderem aufgrund des
Verhaltens der hoch belasteten Kinder „im Ausnahmezustand“ befinde.
Nach Angaben einer Sprecherin des Regierungsbezirks hatte die Leiterin nach
ihrer Ausbildung zur Erzieherin mehrere Weiterbildungen absolviert,
darunter eine zur „Fachpädagogin für Psychotraumatologie“. Nach
Informationen des [4][Recherchekollektivs Fundiwatch], das die Vorwürfe
öffentlich gemacht hatte, hatte der Träger die „persönliche Identifikation
mit biblischen Glaubensgrundlagen“ als Einstellungsvoraussetzung gefordert.
29 May 2026
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(DIR) [3] https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP19/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/19_0002044.pdf
(DIR) [4] https://www.fundiwatch.org/tag/haus-seenest/
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(DIR) Eiken Bruhn
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