# taz.de -- Abschiebung nach Marokko: Aus der Klinik in die Haft
       
       > Die Ausländerbehörde des Landkreises Peine hat Mohammed E. aus der
       > Psychiatrie nach Marokko abgeschoben. Dort sitzt er jetzt in Haft.
       
 (IMG) Bild: Redeten 2023 über leichtere Abschiebungen: Marokkos Außenminister Nasser Bourita und deutsche Innenministerin Nancy Faeser
       
       Jetzt sitzt Mohammed E.* in Marokko im Gefängnis. Am 1. Mai war er aus
       Niedersachsen in sein Herkunftsland abgeschoben worden. Zuvor war er Anfang
       April, damals Patient in einer Psychiatrie im niedersächsischen
       Königslutter, von der Ausländerbehörde Peine per Festnahmebeschluss in die
       Abschiebungshaftanstalt Langenhagen gebracht worden.
       
       E. war Ende 2018 aus Marokko nach Deutschland gekommen, hier verlobt und
       werdender Vater. In Marokko sitzt er nun in Untersuchungshaft. Genau davor
       hatte er in Deutschland Schutz gesucht, zuletzt in Duldung, weil er eine
       Ausbildung absolvierte.
       
       In Marokko wird ihm laut Flüchtlingsrat Niedersachsen vorgeworfen, er habe
       „heilige Werte“ beleidigt, sich gesellschafts-, regierungs- und
       religionskritisch geäußert. Ihm droht eine mehrjährige Haftstrafe.
       [1][Marokko ist in Deutschland noch nicht als sicherer Herkunftsstaat]
       eingestuft. [2][Die aktuelle Bundesregierung hat sich aber vorgenommen, das
       zu ändern.]
       
       Für Muzaffer Öztürkyilmaz, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats, ist der
       Fall von Mohammed E. ein „politischer und humanitärer Skandal“. Warnungen
       vor Krankheit und Verfolgung im Herkunftsland würden ignoriert. „Am Ende
       zählt offenbar nur noch, Menschen außer Landes zu schaffen.“ Die
       Entscheidung, E. aus der Psychiatrie zu holen, wertet Öztürkyilmaz als
       „Verhalten, das man selten sieht und das neue negative Maßstäbe setzt“.
       
       ## Gab es eine Amokdrohung?
       
       Fabian Laaß, Sprecher des Landkreises Peine, sagt dagegen, der Betroffene
       E. sei „mehrfach strafrechtlich relevant auffällig geworden“. Er habe
       Personal der Ausländerbehörde „massiv beleidigt und mit Gewalt bedroht“.
       Finaler Auslöser sei die „Androhung einer Amoktat an einer Braunschweiger
       Schule“ gewesen.
       
       Davon schreibt auch der Peiner Fachdienst Ordnungswesen in einer E-Mail an
       die Landesaufnahmebehörde vom 28. Januar 2026, die der taz vorliegt. Darin
       steht, es gäbe „unzählige“ Ermittlungsverfahren gegen E., unter anderem
       wegen Beleidigung und Körperverletzung.
       
       Zudem habe er Ende letzten Jahres seinen Ausbildungsplatz „aufgrund
       unvereinbarem Verhaltens hinsichtlich Kritikfähigkeit und verbaler
       Aggression“ verloren. Daraufhin habe er „bedrohliche Äußerungen getätigt,
       die so interpretiert wurden, dass er eine Amoktat als Rache an der Schule
       verüben wolle“. So habe er gebeten, man solle ihm mitteilen, wenn die
       Abschiebung anstehe, „damit er ‚in Würde gehen kann‘“. Das lasse man „jetzt
       einmal so im Raum stehen“.
       
       Die Rechtsanwältin Stefania Secolo, die E. vertritt, widerspricht dieser
       Argumentation. Es sei „absurd, dass aus diesem ‚in Würde gehen‘ eine
       Drohung konstruiert wird“. Secolo betont auch, dass es keine
       strafrechtliche Verurteilung von E. gibt. „Alle Ermittlungsverfahren wurden
       eingestellt, ohne Schuldbeleg.“ E. habe sich in den Augen der
       Ausländerbehörde wohl nicht genug Mühe gegeben, „also wollte man was gegen
       ihn finden“, sagt Secolo und meint damit die vermeintliche Amokdrohung.
       
       ## Polizei holte E. gegen Willen der Ärzte aus der Klinik
       
       Alle Gründe, die gegen die Abschiebung geltend gemacht wurden, von der
       Vaterschaft in Deutschland bis zur möglichen Folter in Marokko, wurden
       indes vom Verwaltungsgericht Braunschweig und dem Bundesverfassungsgericht
       abgewiesen.
       
       Und dann gibt es noch unterschiedliche Darstellungen der Vorgänge in der
       Psychiatrie. Der Sprecher des Landkreises Peine sagt, der Betroffene habe
       „sich selbst eingewiesen“, strategisch sozusagen, um der Abschiebung zu
       entgehen.
       
       Im Arztbrief, den das Psychiatriezentrum am 13. April schrieb, heißt es
       dagegen, E. sei „unfreiwillig“ eingeliefert worden, unter
       Polizeibegleitung, aus dem Klinikum Peine. Dessen Arbeitsdiagnose lautete
       „akute Suizidgefahr und Selbstgefährdung bei manischer Symptomatik“. E.
       habe erst keine Behandlungsbereitschaft gezeigt, am Folgetag aber einer
       freiwilligen Weiterbehandlung zugestimmt.
       
       E. erhielt Medikamente, Tests wiesen nicht zuletzt in Richtung
       mittelgradiger depressiver Symptomatik. Aber die Diagnostik wurde nie
       vollendet, weil E. vorher abgeholt wurde. Es habe zuvor wiederholt
       telefonische Anfragen der Ausländerbehörde Peine bezüglich einer
       Entlassungsperspektive gegeben, steht im Arztbrief.
       
       Am 9. April sei rückgemeldet worden, es bestehe „weiterhin
       Behandlungsbedarf“, es liege „keine Entlassungsfähigkeit“ vor. Dennoch kam
       die Polizei am selben Tag. Die stationäre Behandlung sei „abrupt beendet“
       worden. Bei Abholung, so der Arztbrief, habe aus ärztlicher Sicht keine
       Entlassungsfähigkeit bestanden. Das habe man „im Vorfeld gegenüber der
       zuständigen Behörde kommuniziert“. Die ärztliche Sicht zählte nicht. E.
       wurde ruhiggestellt abtransportiert.
       
       Anne Jurema, Referentin für Soziale Verantwortung der International
       Physicians for the Prevention of Nuclear War (IPPNW), deren Arbeitskreis
       „Flucht und Asyl“ Fälle von Abschiebungen aus stationärer
       Krankenhausbehandlung dokumentiert, sieht das als „eklatante Missachtung
       der ärztlichen Rechte und Sorgfaltspflichten, des Schutzraums Krankenhaus“.
       
       Das Psychiatriezentrum selbst hält sich zu alldem bedeckt. Winfried
       Görlitz, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, schreibt der taz, es
       liege keine Schweigepflichtsentbindung durch den Betroffenen vor.
       
       Auf Rückholung kann E. kaum hoffen. „Es bräuchte einen politischen, einen
       diplomatischen Einsatz“, sagt Öztürkyilmaz vom Flüchtlingsrat.
       
       19 May 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Pressefreiheit-in-Marokko/!5271820
 (DIR) [2] https://mediendienst-integration.de/fluechtlinge/asylrecht/sichere-herkunftsstaaten-laenderliste-und-zahlen/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Harff-Peter Schönherr
       
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