# taz.de -- Deutsche Klimaschutzziele: Umwelthilfe klagt auf Vollstreckung
       
       > Ende Januar verurteilte das Bundesverwaltungsgericht den Bund auf die
       > Einhaltung seiner Klimavorgaben. Die DUH will, dass das jetzt umgesetzt
       > wird.
       
 (IMG) Bild: Auch auf der Straße, wie im April 2026, kämpft die DUH für die Energiewende
       
       Die Deutsche Umwelthilfe macht Ernst: Sie hat beim Oberverwaltungsgericht
       Berlin-Brandenburg die Vollstreckung des Urteils zum Klimaschutz beantragt.
       Ende Januar hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geurteilt, dass
       das Klimaschutzprogramm der Ampelregierung „ergänzender Maßnahmen bedarf“.
       Andernfalls werde das im Klimaschutzgesetz bestimmte Ziel für das Jahr 2030
       verfehlt: die Reduktion der deutschen Treibhausfracht um 65 Prozent im
       Vergleich zu 1990. Geschafft waren 2025 aber erst 48 Prozent.
       
       „Vollstreckung bedeutet: Das Gericht kann Zwangsmaßnahmen gegen Personen
       der Bundesregierung verhängen“, erklärte ein Sprecher des
       Oberverwaltungsgerichts der taz. Eine Zwangsmaßnahme könne beispielsweise
       ein Zwangsgeld sein.
       
       Vor zwei Jahren hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
       geurteilt, dass die Bundesregierung mehr gegen die Klimaerhitzung tun muss.
       Gegen das Urteil ging der damalige Minister Robert Habeck (Grüne) in
       Revision. „In jedem Ministerium herrscht die Grundhaltung: Ich lasse mir
       doch nicht von einem Gericht vorschreiben, was ich zu tun habe“, sagt
       Patrick Graichen, damals Staatssekretär bei Habeck.
       
       Allerdings hatte die DUH nicht lockergelassen und im Januar neuerlich Recht
       bekommen. „Umweltverbände haben Anspruch auf Nachbesserung“, erklärte der
       7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts: Die Bestimmungen des
       Klimaschutzgesetzes seien „umweltbezogene Rechtsvorschriften“, weshalb sie
       auch Gegenstand des Umweltverbandsklagerechtes seien. Zudem stellte das
       Gericht eine Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit in der deutschen
       Klimaschutzpolitik fest: Die im [1][Bundes-Klimaschutzgesetz]
       festgeschriebene Reduktion um mindestens 88 Prozent bis zum Jahr 2040 sei
       mit den politischen Instrumentarien nicht zu schaffen.
       
       ## Expertenrat forderte Nachbesserungen
       
       Heute gibt es eine andere Regierung, aber dieselbe Sachlage. Ein Sprecher
       des Bundesumweltministeriums verweist auf das Klimaschutzprogramm, dass die
       Regierung Merz im März vorgelegt hatte: „Damit setzen wir das Leipziger
       Urteil um.“ Allerdings war der unabhängige Expertenrat, der die Klimaarbeit
       der Regierung zu bewerten hat, zu einer anderen Einschätzung gekommen:
       [2][Er forderte Nachbesserungen.] Das Klimaschutzprogramm ist das zentrale
       politische Instrument, um das Reduktionsziel zu erreichen.
       
       „Wenn die Bundesregierung selbst nach einem rechtlich verbindlichen Urteil
       nicht wirksam handelt, werden wir den gerichtlichen Druck so lange erhöhen,
       bis die Klimaziele eingehalten werden“, kündigte Jürgen Resch,
       Bundesgeschäftsführer der Umwelthilfe, an. Konkret fordert die DUH
       beispielsweise die Einführung eines Tempolimits.
       
       „Der 11. Senat des Gerichts wird den Vollstreckungsantrag jetzt prüfen“,
       erklärte der Sprecher. Patrick Graichen sagt, dass sich die Grundhaltung in
       den Ministerien wohl erst ändern werde, „wenn ein Gericht auch inhaltlich
       gewisse Dinge vorschreibt“. Der ehemalige Staatssekretär, der heute
       Mitglied im Aufsichtsrat des ukrainischen Stromnetzbetreibers Ukrenerho
       ist, verweist auf das holländische Oberste Gericht, dass beispielsweise
       Vorgaben zu einem Tempolimit gemacht hatte, die dann auch umgesetzt wurden.
       „Auch in Deutschland gibt es solche inhaltlichen Vorgaben durch die
       Gerichte, beispielsweise beim Thema Feinstaub“, sagt Graichen der taz.
       
       Auch bei diesem Beispiel engagiert sich die DUH juristisch. Jürgen Resch:
       „Beim Thema Luftreinhaltung haben wir schon einmal bewiesen, dass wir
       erfolgreich sein können: Gegen die Verantwortlichen in Stuttgart oder
       München wurden so lange Zwangsgelder erhoben, bis sie nachgaben und
       Fahrverbote für Dieselmotoren verhängten.“ Und wenn diese Regierung
       fortgesetzt den Rechtsstaat mit Füßen trete, werde nach einem gerichtlich
       angeordneten Zwangsgeld einem Regierungsmitglied Zwangshaft angedroht.
       
       ## Noch keine Vorgaben durch Gerichte
       
       Graichen sagt, dass es beim Klimaschutz noch keine inhaltlichen Vorgaben
       durch Gerichte gab. „Bislang haben sich immer alle Regierungen darauf
       verlassen, dass das Klimaschutzgesetz nicht juristisch hart durchsetzbar
       ist“, sagt der ehemalige Staatssekretär. „Insofern ist das eine spannende
       Frage, wann die ersten Richter so mutig sein werden, auch inhaltlich
       Maßnahmen festzulegen.“
       
       Dass Gerichte unmittelbar Einfluss auf die Politik nehmen können, hatte
       bereits das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2021 bewiesen: Damals
       urteilten die Karlsruher Richter, dass die aktuelle Politik die Rechte
       künftiger Generationen verletzt. Daraufhin hatte das damalige Kabinett von
       Angela Merkel (CDU) das Reduktionsziel im Jahr 2030 von 55 Prozent auf 65
       Prozent angehoben – und auch in den Folgejahren verschärft. Aktuell liegt
       beim Bundesverfassungsgericht eine neuerliche Beschwerde zur Klimapolitik
       vor – die „demnächst“ entschieden werden soll.
       
       7 May 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Gesetze/191118_ksg_lesefassung_bf.pdf
 (DIR) [2] https://expertenrat-klima.de/presse/pressemitteilung-zur-stellungnahme-zum-entwurf-des-klimaschutzprogramms-2026
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nick Reimer
       
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