# taz.de -- Deutsche Klimaschutzziele: Umwelthilfe klagt auf Vollstreckung
> Ende Januar verurteilte das Bundesverwaltungsgericht den Bund auf die
> Einhaltung seiner Klimavorgaben. Die DUH will, dass das jetzt umgesetzt
> wird.
(IMG) Bild: Auch auf der Straße, wie im April 2026, kämpft die DUH für die Energiewende
Die Deutsche Umwelthilfe macht Ernst: Sie hat beim Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg die Vollstreckung des Urteils zum Klimaschutz beantragt.
Ende Januar hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geurteilt, dass
das Klimaschutzprogramm der Ampelregierung „ergänzender Maßnahmen bedarf“.
Andernfalls werde das im Klimaschutzgesetz bestimmte Ziel für das Jahr 2030
verfehlt: die Reduktion der deutschen Treibhausfracht um 65 Prozent im
Vergleich zu 1990. Geschafft waren 2025 aber erst 48 Prozent.
„Vollstreckung bedeutet: Das Gericht kann Zwangsmaßnahmen gegen Personen
der Bundesregierung verhängen“, erklärte ein Sprecher des
Oberverwaltungsgerichts der taz. Eine Zwangsmaßnahme könne beispielsweise
ein Zwangsgeld sein.
Vor zwei Jahren hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
geurteilt, dass die Bundesregierung mehr gegen die Klimaerhitzung tun muss.
Gegen das Urteil ging der damalige Minister Robert Habeck (Grüne) in
Revision. „In jedem Ministerium herrscht die Grundhaltung: Ich lasse mir
doch nicht von einem Gericht vorschreiben, was ich zu tun habe“, sagt
Patrick Graichen, damals Staatssekretär bei Habeck.
Allerdings hatte die DUH nicht lockergelassen und im Januar neuerlich Recht
bekommen. „Umweltverbände haben Anspruch auf Nachbesserung“, erklärte der
7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts: Die Bestimmungen des
Klimaschutzgesetzes seien „umweltbezogene Rechtsvorschriften“, weshalb sie
auch Gegenstand des Umweltverbandsklagerechtes seien. Zudem stellte das
Gericht eine Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit in der deutschen
Klimaschutzpolitik fest: Die im [1][Bundes-Klimaschutzgesetz]
festgeschriebene Reduktion um mindestens 88 Prozent bis zum Jahr 2040 sei
mit den politischen Instrumentarien nicht zu schaffen.
## Expertenrat forderte Nachbesserungen
Heute gibt es eine andere Regierung, aber dieselbe Sachlage. Ein Sprecher
des Bundesumweltministeriums verweist auf das Klimaschutzprogramm, dass die
Regierung Merz im März vorgelegt hatte: „Damit setzen wir das Leipziger
Urteil um.“ Allerdings war der unabhängige Expertenrat, der die Klimaarbeit
der Regierung zu bewerten hat, zu einer anderen Einschätzung gekommen:
[2][Er forderte Nachbesserungen.] Das Klimaschutzprogramm ist das zentrale
politische Instrument, um das Reduktionsziel zu erreichen.
„Wenn die Bundesregierung selbst nach einem rechtlich verbindlichen Urteil
nicht wirksam handelt, werden wir den gerichtlichen Druck so lange erhöhen,
bis die Klimaziele eingehalten werden“, kündigte Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der Umwelthilfe, an. Konkret fordert die DUH
beispielsweise die Einführung eines Tempolimits.
„Der 11. Senat des Gerichts wird den Vollstreckungsantrag jetzt prüfen“,
erklärte der Sprecher. Patrick Graichen sagt, dass sich die Grundhaltung in
den Ministerien wohl erst ändern werde, „wenn ein Gericht auch inhaltlich
gewisse Dinge vorschreibt“. Der ehemalige Staatssekretär, der heute
Mitglied im Aufsichtsrat des ukrainischen Stromnetzbetreibers Ukrenerho
ist, verweist auf das holländische Oberste Gericht, dass beispielsweise
Vorgaben zu einem Tempolimit gemacht hatte, die dann auch umgesetzt wurden.
„Auch in Deutschland gibt es solche inhaltlichen Vorgaben durch die
Gerichte, beispielsweise beim Thema Feinstaub“, sagt Graichen der taz.
Auch bei diesem Beispiel engagiert sich die DUH juristisch. Jürgen Resch:
„Beim Thema Luftreinhaltung haben wir schon einmal bewiesen, dass wir
erfolgreich sein können: Gegen die Verantwortlichen in Stuttgart oder
München wurden so lange Zwangsgelder erhoben, bis sie nachgaben und
Fahrverbote für Dieselmotoren verhängten.“ Und wenn diese Regierung
fortgesetzt den Rechtsstaat mit Füßen trete, werde nach einem gerichtlich
angeordneten Zwangsgeld einem Regierungsmitglied Zwangshaft angedroht.
## Noch keine Vorgaben durch Gerichte
Graichen sagt, dass es beim Klimaschutz noch keine inhaltlichen Vorgaben
durch Gerichte gab. „Bislang haben sich immer alle Regierungen darauf
verlassen, dass das Klimaschutzgesetz nicht juristisch hart durchsetzbar
ist“, sagt der ehemalige Staatssekretär. „Insofern ist das eine spannende
Frage, wann die ersten Richter so mutig sein werden, auch inhaltlich
Maßnahmen festzulegen.“
Dass Gerichte unmittelbar Einfluss auf die Politik nehmen können, hatte
bereits das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2021 bewiesen: Damals
urteilten die Karlsruher Richter, dass die aktuelle Politik die Rechte
künftiger Generationen verletzt. Daraufhin hatte das damalige Kabinett von
Angela Merkel (CDU) das Reduktionsziel im Jahr 2030 von 55 Prozent auf 65
Prozent angehoben – und auch in den Folgejahren verschärft. Aktuell liegt
beim Bundesverfassungsgericht eine neuerliche Beschwerde zur Klimapolitik
vor – die „demnächst“ entschieden werden soll.
7 May 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Gesetze/191118_ksg_lesefassung_bf.pdf
(DIR) [2] https://expertenrat-klima.de/presse/pressemitteilung-zur-stellungnahme-zum-entwurf-des-klimaschutzprogramms-2026
## AUTOREN
(DIR) Nick Reimer
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