# taz.de -- Umstrittener Vorschlag der EU-Kommission: Tests stoppten 50 Pestizide – EU erwägt weniger Prüfungen
       
       > Krebs, Fehlbildungen, Umweltschäden: EU-Prüfungen stoppten seit 2011 rund
       > 50 zugelassene Pestizide. Doch die Kommission will solche Tests
       > verringern.
       
 (IMG) Bild: Pestizide schützen zum Beispiel Getreide vor Pilzerkrankungen – aber sie haben auch Nebenwirkungen
       
       Jahrzehntelang haben Bauern in der Europäischen Union das umstrittene
       Pestizid Chlorpyrifos auf Äcker und Obstplantagen gesprüht. Dann prüften
       die Behörden den Wirkstoff erneut, weil die Zulassung auslief. Ergebnis:
       Das Insektengift könnte die Entwicklung der Gehirne von Föten schädigen.
       2020 verbot die EU das Mittel.
       
       Rund 50 Wirkstoffe haben bei solchen Routineüberprüfungen seit 2011 ihre
       EU-Zulassung verloren, wegen Risiken für Mensch und/oder Umwelt. Zum
       Beispiel auch die beiden Pilzbekämpfungsmittel [1][Mancozeb], das ebenfalls
       schädlich für Embryonen und Föten sein könnte, und [2][Chlorothalonil], das
       unter Verdacht steht, Krebs zu erzeugen. Das zeigt eine Recherche der taz
       in [3][der Pestizid-Datenbank] der EU-Kommission.
       
       Nun aber plant die Kommission, die regelmäßigen Sicherheitsprüfungen für
       die meisten zugelassenen Pestizide abzuschaffen. Die Erstgenehmigung soll
       „zeitlich unbegrenzt“, statt wie bisher zum Beispiel für 10 Jahre gelten,
       außer für bestimmte, als besonders gefährlich geltende Substanzen. So steht
       es in einem [4][Vorschlag zur Änderung der EU-Pestizidvorschriften]. Damit
       will die Kommission „unnötigen Verwaltungsaufwand“ reduzieren – wie von der
       Chemieindustrie gewünscht.
       
       Angeliki Lysimachou hält regelmäßige Überprüfungen keinesfalls für
       „unnötig“. Sie ist Leiterin Wissenschaft und Politik der Umweltorganisation
       Pestizid Aktions-Netzwerk Europa (PAN). Auch sie weiß, dass
       chemisch-synthetische Pestizide eine von mehreren Methoden sind, mit denen
       konventionelle Landwirte ihre Kulturpflanzen vor Krankheiten und
       Schädlingen schützen. Aber neben den Gesundheitsrisiken tragen die
       Chemikalien dazu bei, dass wilde Pflanzen- und Tierarten aussterben. Die
       Tragweite ist enorm: In Deutschland belegen konventionelle Äcker rund 30
       Prozent der Landfläche. Die meisten pflanzlichen Lebensmittel werden mit
       chemischen Pestiziden erzeugt; Bio ist nur eine Nische.
       
       „Der Vorschlag der Kommission schwächt die derzeitigen
       EU-Pestizidvorschriften erheblich, die dem Schutz von Gesundheit und Umwelt
       dienen“, warnt Lysimachou. Gefährliche Stoffe würden „möglicherweise auf
       unbestimmte Zeit auf dem Markt bleiben“.
       
       Die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der
       EU-Kommission ist in einem Bürokomplex aus Glas, Stahl und hellem
       Naturstein im Brüsseler Europaviertel untergebracht. Der
       Verordnungsentwurf, schreiben die Beamten dort, sichere „hohe Standards“
       für den Schutz von Mensch und Umwelt. Die Zulassungsbehörden seien aber
       überlastet, weil sie ständig bereits erlaubte Pestizide noch einmal prüfen
       müssten. Deshalb hätten sie zu wenig Zeit, neue Mittel zuzulassen. Dabei
       seien neue Pestizide „voraussichtlich“ weniger schädlich für Gesundheit und
       Umwelt.
       
       ## Manche Mittel bleiben jahrzehntelang im Boden
       
       Lysimachou bezweifelt das. Das gerade in Prüfung befindliche
       [5][Pilzbekämpfungsmittel Pydiflumetofen] zum Beispiel werde extrem
       langsam abgebaut. „Es kann jahrzehntelang im Boden bleiben, und das ist
       besonders problematisch, falls es sich später als toxischer erweist als
       bislang bekannt“, sagt sie.
       
       Aber auch Umweltverbände bestreiten nicht, dass es oft sehr lange dauert,
       bis ein neues Pestizid genehmigt wird. Fast 8 Jahre prüfte die EU den
       [6][Unkrautvernichter Bixlozone] – den einzigen chemischen Wirkstoff, den
       sie seit 2019 zugelassen hat. Bei der Genehmigung von Pestizidprodukten,
       die außer den eigentlichen Wirkstoffen noch andere Chemikalien enthalten,
       haben die zuständigen Mitgliedstaaten beispielsweise im Jahr 2020
       regelmäßig die Fristen überzogen.
       
       Solche Fristverletzungen können für die Steuerzahler teuer werden: Das
       Landgericht Braunschweig verurteilte das Bundesamt für Verbraucherschutz
       und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Juni 2025 zu rund 3 Millionen Euro
       Schadenersatz plus Zinsen an einen Pestizidhersteller. Indem die Behörde
       entgegen EU-Recht die Zulassung eines Unkrautvernichters „nicht bis zum
       Ablauf der 120-Tage-Frist erteilte, handelte das BVL amtspflichtwidrig“,
       heißt es im Urteil. Deshalb sei dem Unternehmen Gewinn entgangen. Die
       Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Berufung läuft.
       
       In dem Rechtsstreit geht es um ein Pestizid, das schon in einem anderen
       EU-Staat zugelassen war. Der Hersteller wollte, dass das BVL diese
       Genehmigung anerkennt; es entschied jedoch zunächst nicht. Vor Gericht
       argumentierte das BVL, die Zulassung des anderen Landes sei „offensichtlich
       rechtswidrig“ gewesen. Doch im Urteil steht: Das BVL habe nach der damals
       maßgeblichen Rechtsprechung nur prüfen dürfen, ob besondere Risiken für
       Mensch oder Umwelt in Deutschland bestehen.
       
       Vier ähnliche Klagen von Pestizidherstellern gegen den Bund seien beim
       Landgericht Braunschweig anhängig, sagte ein Justizsprecher der taz. Alle
       würden geltend machen, dass die Frist bei der Erteilung einer Zulassung
       verletzt worden sei. Insgesamt gehe es bei diesen vier Verfahren um
       Forderungen in Höhe von rund 19,2 Millionen Euro.
       
       Kurz nach dem Urteil berief der zuständige Landwirtschaftsminister Alois
       Rainer (CSU) den damaligen BVL-Präsidenten Friedel Cramer ab. Zudem setzte
       Rainer [7][eine Arbeitsgruppe ein], ausdrücklich um „fristgerechte
       Zulassungsverfahren künftig sicherzustellen, Gerichtsverfahren
       abzuschließen und neue zu vermeiden“. Ein Insider verriet der taz: „Da sind
       einige Köpfe gerollt.“ Cramer, der inzwischen im Ruhestand ist, war nicht
       für eine Stellungnahme zu erreichen.
       
       Insbesondere die 3 Millionen Euro schwere Schadenersatzforderung aber
       bleibt. Die politische Verantwortung liegt bei Vorgängern Rainers. Er trat
       sein Amt Anfang Mai 2025 an, das BVL hätte die Zulassung laut Gericht
       jedoch bis August 2017 erteilen müssen. Damals führte der CSU-Politiker
       Christian Schmidt das Ministerium. Die Klage wurde den Angaben zufolge Ende
       Mai 2018 zugestellt – zu dem Zeitpunkt war die heutige
       Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) Agrarministerin.
       
       ## Niemand will für den Zulassungsstau verantwortlich sein
       
       Haben die Minister ihre Aufsichtspflicht verletzt? Hat das BVL geschlampt?
       Diese und weitere Fragen wollte das Ministerium der taz nicht beantworten,
       da es „sich grundsätzlich nicht zu laufenden gerichtlichen Verfahren“
       äußere. Auch das BVL blieb bis Redaktionsschluss eine Erklärung schuldig.
       Klöckner schrieb, sie könne mangels Akteneinsicht keine Details zu dem 8
       Jahre zurückliegenden Fall nennen und verwies darauf, dass das BVL bei
       Pestizidzulassungen „weisungsunabhängig“ arbeite. Christian Schmidt wollte
       nicht Stellung beziehen.
       
       Immerhin: Im Mai 2026 [8][meldete das Ministerium] nach der Aufräumaktion
       bei der Pflanzenschutzmittelzulassung im BVL, „dass Neuanträge nun
       innerhalb der gesetzlichen Frist entschieden werden“. Doch andere EU-Länder
       schaffen das immer noch nicht. Und die EU-Verfahren für die Wirkstoffe
       dauern nach wie vor zu lange. Bei den Wirkstoffüberprüfungen arbeiten die
       Mitgliedstaaten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa)
       zu.
       
       PAN-Aktivistin Lysimachou fordert, diesen Stau nicht durch eine laxere
       Verordnung aufzulösen, sondern etwa durch mehr Personal. Laut Efsa ließe
       sich der Rückstand mit 50 zusätzlichen Mitarbeitern, 15 Millionen Euro und
       besseren digitalen Werkzeugen binnen drei Jahren abbauen. Zur Finanzierung
       plädieren die Umweltschützer dafür, dass die Hersteller höhere Gebühren
       zahlen. Zudem plädiert Lysimachou dafür, dass die Behörden unvollständige
       oder mangelhafte Antragsunterlagen zurückweisen. Das würde auch der Efsa
       zufolge die Arbeitsbelastung der Ämter verringern.
       
       Das PAN verlangt außerdem, Zulassungsverfahren sofort zu stoppen, wenn ein
       Wirkstoff nach ersten Einschätzungen gegen EU-Ausschlusskriterien verstößt
       – etwa, weil er wahrscheinlich Krebs verursachen oder den Hormonhaushalt
       stören kann. Bislang reichen Hersteller in solchen Fällen oft weitere
       Studien nach, um die Risiken zu entkräften oder als praktisch irrelevant
       darzustellen. „Wir werden zugeballert mit Informationen“, klagt ein
       Beamter. Teilweise reichten Unternehmen zu einem Problem Dutzende Studien
       mit jeweils hunderten Seiten nach. „Das dient nicht der Sicherheit, sondern
       dazu, Risiken zu widerlegen, die in der ersten Runde festgestellt wurden.“
       
       Ironischerweise hatte die EU-Kommission 2020 selbst viele der von
       Umweltschützern verlangten Reformen in einer [9][Evaluation der
       Zulassungsverordnung] vorgeschlagen. Doch dann kamen die großen
       Bauernproteste der Jahre 2023 und 2024. Sie richteten sich auch gegen
       angeblich zu strenge Umweltvorschriften für die Landwirtschaft. Nun findet
       sich keiner der ursprünglichen Vorschläge in dem Entwurf zur Änderung der
       Pestizidregeln wieder.
       
       In Kraft treten kann die Reform allerdings nur, wenn auch das EU-Parlament
       und der Rat der Mitgliedstaaten zustimmen. Die Länder versuchen, ihre
       Position bis Ende Juni festzulegen, die Abgeordneten bis Mitte Oktober.
       „Ich hoffe“, sagt Umweltschützerin Lysimachou, „dass sie die Pläne
       stoppen.“
       
       8 Jun 2026
       
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 (DIR) [1] https://ec.europa.eu/food/plant/pesticides/eu-pesticides-database/backend/api/active_substance/download/1115
 (DIR) [2] https://ec.europa.eu/food/plant/pesticides/eu-pesticides-database/backend/api/active_substance/download/393
 (DIR) [3] https://food.ec.europa.eu/plants/pesticides/eu-pesticides-database_en
 (DIR) [4] https://dserver.bundestag.de/brd/2026/0190-26.pdf
 (DIR) [5] https://www.pan-europe.info/sites/pan-europe.info/files/public/resources/Letters/20241002_03_PAN%20Europe's%20letter%20to%20SCoPAFF_pub.pdf
 (DIR) [6] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202600747
 (DIR) [7] https://www.bmleh.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/060-zulassung-pflanzenschutzmittel.html
 (DIR) [8] https://www.bmleh.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/041-bilanz.html
 (DIR) [9] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52020DC0208
       
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