# taz.de -- Umstrittener Vorschlag der EU-Kommission: Tests stoppten 50 Pestizide – EU erwägt weniger Prüfungen
> Krebs, Fehlbildungen, Umweltschäden: EU-Prüfungen stoppten seit 2011 rund
> 50 zugelassene Pestizide. Doch die Kommission will solche Tests
> verringern.
(IMG) Bild: Pestizide schützen zum Beispiel Getreide vor Pilzerkrankungen – aber sie haben auch Nebenwirkungen
Jahrzehntelang haben Bauern in der Europäischen Union das umstrittene
Pestizid Chlorpyrifos auf Äcker und Obstplantagen gesprüht. Dann prüften
die Behörden den Wirkstoff erneut, weil die Zulassung auslief. Ergebnis:
Das Insektengift könnte die Entwicklung der Gehirne von Föten schädigen.
2020 verbot die EU das Mittel.
Rund 50 Wirkstoffe haben bei solchen Routineüberprüfungen seit 2011 ihre
EU-Zulassung verloren, wegen Risiken für Mensch und/oder Umwelt. Zum
Beispiel auch die beiden Pilzbekämpfungsmittel [1][Mancozeb], das ebenfalls
schädlich für Embryonen und Föten sein könnte, und [2][Chlorothalonil], das
unter Verdacht steht, Krebs zu erzeugen. Das zeigt eine Recherche der taz
in [3][der Pestizid-Datenbank] der EU-Kommission.
Nun aber plant die Kommission, die regelmäßigen Sicherheitsprüfungen für
die meisten zugelassenen Pestizide abzuschaffen. Die Erstgenehmigung soll
„zeitlich unbegrenzt“, statt wie bisher zum Beispiel für 10 Jahre gelten,
außer für bestimmte, als besonders gefährlich geltende Substanzen. So steht
es in einem [4][Vorschlag zur Änderung der EU-Pestizidvorschriften]. Damit
will die Kommission „unnötigen Verwaltungsaufwand“ reduzieren – wie von der
Chemieindustrie gewünscht.
Angeliki Lysimachou hält regelmäßige Überprüfungen keinesfalls für
„unnötig“. Sie ist Leiterin Wissenschaft und Politik der Umweltorganisation
Pestizid Aktions-Netzwerk Europa (PAN). Auch sie weiß, dass
chemisch-synthetische Pestizide eine von mehreren Methoden sind, mit denen
konventionelle Landwirte ihre Kulturpflanzen vor Krankheiten und
Schädlingen schützen. Aber neben den Gesundheitsrisiken tragen die
Chemikalien dazu bei, dass wilde Pflanzen- und Tierarten aussterben. Die
Tragweite ist enorm: In Deutschland belegen konventionelle Äcker rund 30
Prozent der Landfläche. Die meisten pflanzlichen Lebensmittel werden mit
chemischen Pestiziden erzeugt; Bio ist nur eine Nische.
„Der Vorschlag der Kommission schwächt die derzeitigen
EU-Pestizidvorschriften erheblich, die dem Schutz von Gesundheit und Umwelt
dienen“, warnt Lysimachou. Gefährliche Stoffe würden „möglicherweise auf
unbestimmte Zeit auf dem Markt bleiben“.
Die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der
EU-Kommission ist in einem Bürokomplex aus Glas, Stahl und hellem
Naturstein im Brüsseler Europaviertel untergebracht. Der
Verordnungsentwurf, schreiben die Beamten dort, sichere „hohe Standards“
für den Schutz von Mensch und Umwelt. Die Zulassungsbehörden seien aber
überlastet, weil sie ständig bereits erlaubte Pestizide noch einmal prüfen
müssten. Deshalb hätten sie zu wenig Zeit, neue Mittel zuzulassen. Dabei
seien neue Pestizide „voraussichtlich“ weniger schädlich für Gesundheit und
Umwelt.
## Manche Mittel bleiben jahrzehntelang im Boden
Lysimachou bezweifelt das. Das gerade in Prüfung befindliche
[5][Pilzbekämpfungsmittel Pydiflumetofen] zum Beispiel werde extrem
langsam abgebaut. „Es kann jahrzehntelang im Boden bleiben, und das ist
besonders problematisch, falls es sich später als toxischer erweist als
bislang bekannt“, sagt sie.
Aber auch Umweltverbände bestreiten nicht, dass es oft sehr lange dauert,
bis ein neues Pestizid genehmigt wird. Fast 8 Jahre prüfte die EU den
[6][Unkrautvernichter Bixlozone] – den einzigen chemischen Wirkstoff, den
sie seit 2019 zugelassen hat. Bei der Genehmigung von Pestizidprodukten,
die außer den eigentlichen Wirkstoffen noch andere Chemikalien enthalten,
haben die zuständigen Mitgliedstaaten beispielsweise im Jahr 2020
regelmäßig die Fristen überzogen.
Solche Fristverletzungen können für die Steuerzahler teuer werden: Das
Landgericht Braunschweig verurteilte das Bundesamt für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Juni 2025 zu rund 3 Millionen Euro
Schadenersatz plus Zinsen an einen Pestizidhersteller. Indem die Behörde
entgegen EU-Recht die Zulassung eines Unkrautvernichters „nicht bis zum
Ablauf der 120-Tage-Frist erteilte, handelte das BVL amtspflichtwidrig“,
heißt es im Urteil. Deshalb sei dem Unternehmen Gewinn entgangen. Die
Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Berufung läuft.
In dem Rechtsstreit geht es um ein Pestizid, das schon in einem anderen
EU-Staat zugelassen war. Der Hersteller wollte, dass das BVL diese
Genehmigung anerkennt; es entschied jedoch zunächst nicht. Vor Gericht
argumentierte das BVL, die Zulassung des anderen Landes sei „offensichtlich
rechtswidrig“ gewesen. Doch im Urteil steht: Das BVL habe nach der damals
maßgeblichen Rechtsprechung nur prüfen dürfen, ob besondere Risiken für
Mensch oder Umwelt in Deutschland bestehen.
Vier ähnliche Klagen von Pestizidherstellern gegen den Bund seien beim
Landgericht Braunschweig anhängig, sagte ein Justizsprecher der taz. Alle
würden geltend machen, dass die Frist bei der Erteilung einer Zulassung
verletzt worden sei. Insgesamt gehe es bei diesen vier Verfahren um
Forderungen in Höhe von rund 19,2 Millionen Euro.
Kurz nach dem Urteil berief der zuständige Landwirtschaftsminister Alois
Rainer (CSU) den damaligen BVL-Präsidenten Friedel Cramer ab. Zudem setzte
Rainer [7][eine Arbeitsgruppe ein], ausdrücklich um „fristgerechte
Zulassungsverfahren künftig sicherzustellen, Gerichtsverfahren
abzuschließen und neue zu vermeiden“. Ein Insider verriet der taz: „Da sind
einige Köpfe gerollt.“ Cramer, der inzwischen im Ruhestand ist, war nicht
für eine Stellungnahme zu erreichen.
Insbesondere die 3 Millionen Euro schwere Schadenersatzforderung aber
bleibt. Die politische Verantwortung liegt bei Vorgängern Rainers. Er trat
sein Amt Anfang Mai 2025 an, das BVL hätte die Zulassung laut Gericht
jedoch bis August 2017 erteilen müssen. Damals führte der CSU-Politiker
Christian Schmidt das Ministerium. Die Klage wurde den Angaben zufolge Ende
Mai 2018 zugestellt – zu dem Zeitpunkt war die heutige
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) Agrarministerin.
## Niemand will für den Zulassungsstau verantwortlich sein
Haben die Minister ihre Aufsichtspflicht verletzt? Hat das BVL geschlampt?
Diese und weitere Fragen wollte das Ministerium der taz nicht beantworten,
da es „sich grundsätzlich nicht zu laufenden gerichtlichen Verfahren“
äußere. Auch das BVL blieb bis Redaktionsschluss eine Erklärung schuldig.
Klöckner schrieb, sie könne mangels Akteneinsicht keine Details zu dem 8
Jahre zurückliegenden Fall nennen und verwies darauf, dass das BVL bei
Pestizidzulassungen „weisungsunabhängig“ arbeite. Christian Schmidt wollte
nicht Stellung beziehen.
Immerhin: Im Mai 2026 [8][meldete das Ministerium] nach der Aufräumaktion
bei der Pflanzenschutzmittelzulassung im BVL, „dass Neuanträge nun
innerhalb der gesetzlichen Frist entschieden werden“. Doch andere EU-Länder
schaffen das immer noch nicht. Und die EU-Verfahren für die Wirkstoffe
dauern nach wie vor zu lange. Bei den Wirkstoffüberprüfungen arbeiten die
Mitgliedstaaten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa)
zu.
PAN-Aktivistin Lysimachou fordert, diesen Stau nicht durch eine laxere
Verordnung aufzulösen, sondern etwa durch mehr Personal. Laut Efsa ließe
sich der Rückstand mit 50 zusätzlichen Mitarbeitern, 15 Millionen Euro und
besseren digitalen Werkzeugen binnen drei Jahren abbauen. Zur Finanzierung
plädieren die Umweltschützer dafür, dass die Hersteller höhere Gebühren
zahlen. Zudem plädiert Lysimachou dafür, dass die Behörden unvollständige
oder mangelhafte Antragsunterlagen zurückweisen. Das würde auch der Efsa
zufolge die Arbeitsbelastung der Ämter verringern.
Das PAN verlangt außerdem, Zulassungsverfahren sofort zu stoppen, wenn ein
Wirkstoff nach ersten Einschätzungen gegen EU-Ausschlusskriterien verstößt
– etwa, weil er wahrscheinlich Krebs verursachen oder den Hormonhaushalt
stören kann. Bislang reichen Hersteller in solchen Fällen oft weitere
Studien nach, um die Risiken zu entkräften oder als praktisch irrelevant
darzustellen. „Wir werden zugeballert mit Informationen“, klagt ein
Beamter. Teilweise reichten Unternehmen zu einem Problem Dutzende Studien
mit jeweils hunderten Seiten nach. „Das dient nicht der Sicherheit, sondern
dazu, Risiken zu widerlegen, die in der ersten Runde festgestellt wurden.“
Ironischerweise hatte die EU-Kommission 2020 selbst viele der von
Umweltschützern verlangten Reformen in einer [9][Evaluation der
Zulassungsverordnung] vorgeschlagen. Doch dann kamen die großen
Bauernproteste der Jahre 2023 und 2024. Sie richteten sich auch gegen
angeblich zu strenge Umweltvorschriften für die Landwirtschaft. Nun findet
sich keiner der ursprünglichen Vorschläge in dem Entwurf zur Änderung der
Pestizidregeln wieder.
In Kraft treten kann die Reform allerdings nur, wenn auch das EU-Parlament
und der Rat der Mitgliedstaaten zustimmen. Die Länder versuchen, ihre
Position bis Ende Juni festzulegen, die Abgeordneten bis Mitte Oktober.
„Ich hoffe“, sagt Umweltschützerin Lysimachou, „dass sie die Pläne
stoppen.“
8 Jun 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://ec.europa.eu/food/plant/pesticides/eu-pesticides-database/backend/api/active_substance/download/1115
(DIR) [2] https://ec.europa.eu/food/plant/pesticides/eu-pesticides-database/backend/api/active_substance/download/393
(DIR) [3] https://food.ec.europa.eu/plants/pesticides/eu-pesticides-database_en
(DIR) [4] https://dserver.bundestag.de/brd/2026/0190-26.pdf
(DIR) [5] https://www.pan-europe.info/sites/pan-europe.info/files/public/resources/Letters/20241002_03_PAN%20Europe's%20letter%20to%20SCoPAFF_pub.pdf
(DIR) [6] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202600747
(DIR) [7] https://www.bmleh.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/060-zulassung-pflanzenschutzmittel.html
(DIR) [8] https://www.bmleh.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/041-bilanz.html
(DIR) [9] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52020DC0208
## AUTOREN
(DIR) Jost Maurin
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