# taz.de -- Berliner Verwaltungsreform: Schluss mit dem Behörden-Pingpong?
> Der Senat definiert 2.200 Aufgaben für Berliner Behörden, aber wer wofür
> zuständig ist, bleibt weiter offen. Grüne: Genau das ist das Problem.
(IMG) Bild: Was muss ein Bezirk erledigen, was das Land Berlin? Dies soll die Verwaltungsreform klären, laut Senat bis zum Sommer
dpa/taz | Der Berliner Senat hat sich auf einen letzten wichtigen Baustein
der Verwaltungsreform verständigt. Nach Angaben des Regierenden
Bürgermeisters Kai Wegner (CDU) handelt es sich um einen sogenannten
Aufgabenkatalog: Dort sind rund 2.200 Aufgaben aufgelistet, die die
Berliner Landesbehörden zu erfüllen haben. Gleichzeitig ist geregelt, ob
Landesebene oder Bezirke jeweils dafür zuständig sind.
„Der Aufgabenkatalog ist ein bundesweit einmaliges Instrument zur Steuerung
der Verwaltung“, erklärte Wegner am Dienstag. „Nirgendwo sonst in
Deutschland gibt es eine solche Auflistung sämtlicher Aufgaben, mit der
sich die einzelnen Behörden jeden Tag befassen.“
[1][In den vergangenen Monaten seien die Aufgaben im Land Berlin
systematisch erfasst und strukturiert worden], so Wegner. Zunächst seien
4.500 Aufgaben identifiziert worden, für die oft mehrere Behörden zuständig
gewesen seien. Nach Abbau dieser Doppel- oder Mehrfachzuständigkeiten seien
knapp 2.200 Aufgaben übriggeblieben, weggefallen sei keine einzige. Die
genaue Zuordnung der Aufgaben zu bestimmten Behörden ist aber noch offen
und soll zu einem späteren Zeitpunkt geklärt werden.
„Der Senatsbeschluss zum Aufgabenkatalog ist ein wichtiger Schritt zur
Umsetzung der Verwaltungsreform in Berlin“, fügte Wegner hinzu. „Wir wollen
Ordnung schaffen in der Berliner Verwaltung. Dafür sind wir heute einen
großen Schritt vorangekommen.“
## Zentrales Vorhaben
Die [2][Verwaltungsreform gehört zu den wichtigsten Vorhaben der
schwarz-roten Koalition in dieser Legislaturperiode], auch die
Oppositionsfraktionen [3][Grüne und Linke sind mit im Boot].
Im Zuge der Reform soll das in Berlin oft beklagte Behördenpingpong
aufhören, also das Hin- und Herschieben von Zuständigkeiten zwischen
unterschiedlichen Teilen der Verwaltung. Behörden sollen so schneller
arbeiten und sich stärker an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger
orientieren.
Im Vorjahr hatte das Abgeordnetenhaus dazu ein Landesorganisationsgesetz
sowie mehrere Verfassungsänderungen beschlossen. Vor zwei Wochen
verständigte sich der Senat als weiteren Baustein auf gesetzliche
Regelungen der Bezirksfinanzierung. Künftig gilt das Prinzip: Wer bestellt,
der soll auch bezahlen – wenn Bezirke neue Aufgaben übernehmen sollen,
müssen sie dafür also die nötigen Mittel erhalten.
Der vom Senat auf den Weg gebrachte Aufgabenkatalog wird jetzt dem Rat der
Bürgermeister zur Stellungnahme vorgelegt. Danach will der Senat ihn
formell als Rechtsverordnung erlassen und dem Abgeordnetenhaus zur
Zustimmung vorlegen. Rechtsverordnung und Aufgabenkatalog sollen auch in
eine öffentlich zugängliche digitale Datenbank überführt werden. Ziel ist
laut Wegner, das Projekt Verwaltungsreform bis zur Sommerpause endgültig
abzuschließen.
## Kritik der Grünen
Die Grünen kritisierten, dass ein zentraler Teil der Reform unerledigt
bleibe, solange die nun definierten Aufgaben nicht eindeutig einer Behörde
– Land oder Bezirk – zugeordnet sind. Fraktionsvorsitzender Werner Graf
kommentierte: „Eine Zuständigkeitsliste zu verabschieden, die viele
Zuständigkeiten per Protokollerklärung ungeklärt lässt und auf die zweite
Lesung im Senat vertagt, ist sinnbildlich für Kai Wegners Regierung. Es
fehlt an Zusammenhalt, Kraft und dem Willen, gemeinsam etwas zum Wohle der
Stadt zu erreichen.“
28 Apr 2026
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