# taz.de -- Geplante Baugesetznovelle: Weniger Umweltschutz, aber für die Begründung fehlen Belege
       
       > Mit dem geplanten Baugesetzbuch-Upgrade will die Bundesregierung das
       > Bauen beschleunigen. Umweltprüfungen sollen vereinfacht werden. Ist das
       > sinnvoll?
       
 (IMG) Bild: Alles für den schnelleren Wohnungsbau? Baustelle in Hannover
       
       Mit einer Gesetzesnovelle möchte das Bauministerium das Bauen weiter
       beschleunigen und priorisieren. Das geplante „Gesetz zur Modernisierung des
       Städtebau- und Raumordnungsrechts“, kurz „Baugesetzbuch-Upgrade“, umfasst
       [1][viele verschiedene Vorhaben]. Eines davon ist, dass Umweltprüfungen
       vereinfacht werden sollen.
       
       Im [2][vorgelegten Referentenentwurf] von Bauministerin Verena Hubertz
       heißt es, dass die Anforderungen für ein planungsrechtliches Verfahren in
       den vergangenen Jahrzehnten in der Praxis stetig zugenommen haben – obwohl
       eine Beschleunigung angestrebt war. Unter anderem sei „dies auf die
       zunehmende Komplexität der abzuwägenden öffentlichen Belange nicht zuletzt
       des Umwelt- und Klimaschutzes zurückzuführen“.
       
       Konkret ist nun geplant, dass in Bauleitplanverfahren im Regelfall die
       sogenannte Strategische Umweltprüfung ausreicht. Die umfassendere
       Umweltverträglichkeitsprüfung wäre nicht mehr nötig. Zusätzlich soll in
       innerörtlichen, bereits erschlossenen Gebieten (Innenentwicklung) häufiger
       das [3][beschleunigte Verfahren] zum Einsatz kommen, bei der die
       Umweltprüfung ganz entfällt. Bislang ist das möglich, wenn weniger als
       20.000 Quadratmeter Fläche durch Bebauung versiegelt würden. Der Grenzwert
       soll auf 30.000 Quadratmeter hochgesetzt werden – das entspricht etwa einer
       Fläche von vier Fußballfeldern.
       
       Im März erklärte [4][Bauministerin Verena Hubertz (SPD)], dass es einen
       realistischen Blick darauf brauche, „das berechtigte Interesse am Bauen mit
       dem Umweltschutz zu vereinen“. Bei den Vorhaben ginge es um Beschleunigung,
       nicht um „die Absenkung von Schutz“, betonte sie.
       
       Die Bundestagsabgeordnete Katalin Gennburg (Linke) wollte nun von der
       Bundesregierung wissen, wie lange Bauvorhaben aufgrund von Umwelt- oder
       Naturschutzvorgaben durchschnittlich verzögert werden – und auf welcher
       Datengrundlage oder Studien dies basiere.
       
       Die Antwort auf die schriftliche Frage fällt knapp aus. Es könnten „keine
       Aussagen im Sinne der Fragestellung abgegeben werden“. Denn solche
       statistischen Auswertungen oder Daten liegen weder dem Bauministerium noch
       dem Umweltministerium vor. Man wolle Bauleitplanverfahren beschleunigen,
       unter anderem „durch eine Reduzierung des Umfangs sowie der Notwendigkeit
       der Umweltprüfung nach dem Baugesetzbuch“. Umweltbelange würden aber weiter
       berücksichtigt.
       
       Linkenpolitikerin Gennburg wirft der Bundesregierung vor, „den Umweltschutz
       zugunsten der Bauindustrie“ zu schleifen und das Artensterben zu
       beschleunigen. Es sei „komplett inakzeptabel, dass wie am Stammtisch und
       allein wegen Hörensagen hier so ein Angriff gegen Umweltrechte und
       Bürgerbeteiligung gefahren wird“.
       
       ## Einordnung vom Nabu
       
       Die vorgesehene Neufassung der Umweltprüfungen lasse „sich als eine
       Reduzierung des Prüfumfangs auf das europarechtliche Mindestmaß
       zusammenfassen“, erklärte Stefan Petzold vom Naturschutzbund (Nabu) der
       taz. Die Prüfung werde „nicht mehr durch verbindliche Detailvorgaben
       gesichert, sondern durch die Bestimmung des Untersuchungsrahmens und die
       Qualität der Abwägung“. Das Problem sei, dass die Gemeinde selbst, welche
       Entwicklungsinteressen habe, den Untersuchungsrahmen festlege. Das sei „ein
       strukturell angelegter Interessenkonflikt, der die Möglichkeit eines
       Verlusts an Objektivität“ berge.
       
       Ein noch „deutlich höheres Risiko“ gehe von der Erhöhung der Schwellenwerte
       für beschleunigte Bebauungspläne in bereits erschlossenen Gebieten aus.
       Damit würden beschleunigte Verfahren als Standardverfahren etabliert. Da
       diese keine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung und keine formale
       Umweltprüfung vorsehen, gäbe es weniger Kontrollmöglichkeiten. „Im Worst
       Case muss das im Nachhinein juristisch geklärt werden, dann wäre der
       Beschleunigungseffekt allemal dahin“, so Petzold.
       
       Da bei diesen beschleunigten Verfahren auch auf einen Eingriffsausgleich im
       Sinne des Naturschutzes verzichtet wird, fände „ein realer
       Naturflächenverlust statt“. Petzold fordert die Bundesregierung auf, bei
       den Schwellenwerten umgehend nachzusteuern und von einer solchen Erhöhung
       abzusehen: „Gerade in Großstädten, in denen Bewohner durch Hitze und
       schadstoffgetränkte Luft bereits den Unterschied von Grünflächenmangel
       spüren, ist das ein fatales Signal.“
       
       Es stehe zudem „auch im krassen Widerspruch zur Umsetzung der ebenfalls in
       der Novelle enthaltenen Wiederherstellungsordnung“. Städtische Ökosysteme
       dürfen laut einer EU-Verordnung bis [5][2030 keinen Nettoverlust an
       Grünflächen erleiden, ab 2031 soll ein Zuwachs erreicht werden.]
       
       Was steht sonst noch im Baugesetz-Upgrade? 
       
       Die schnelleren Umweltprüfungen sind nur [6][eines von mehreren Vorhaben]
       im geplanten Baugesetzbuch-Upgrade. Daneben sollen Kommunen in angespannten
       Märkten auch ein „überragendes öffentliches Interesse“ für Wohnungsbau
       aktivieren können. Damit wird dem Wohnungsbau bei Konflikten zum Beispiel
       Vorrang vor Denkmal- oder Naturschutz eingeräumt. Ebenso soll die
       Beteiligung von Bürger:innen in der Planungsphase eingeschränkt werden:
       Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll künftig digital und einstufig ablaufen.
       Außerdem sollen Kommunen [7][durch ausgeweitete Vorkaufsrechte
       Schrottimmobilien] erwerben können – im Extremfall sollen Besitzer sogar
       enteignet werden dürfen.
       
       Momentan haben Bundesländer und Verbände Zeit, zum vorgelegten
       Referentenentwurf Stellung zu beziehen. Ein Kabinettsbeschluss ist
       voraussichtlich noch vor der parlamentarischen Sommerpause vorgesehen.
       Danach berät der Bundestag.
       
       23 Apr 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Zweite-Baugesetznovelle-auf-dem-Weg/!6163509
 (DIR) [2] https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/baugb-upgrade/baugb-upgrade.html
 (DIR) [3] https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__13a.html
 (DIR) [4] /Bauministerin-Verena-Hubertz/!6095515
 (DIR) [5] https://www.bfn.de/eu-verordnung-zur-wiederherstellung-der-natur-und-durchfuehrung
 (DIR) [6] /Zweite-Baugesetznovelle-auf-dem-Weg/!6163509
 (DIR) [7] /Gesetzesluecke-bei-Immobiliengeschaeften/!6024059
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jasmin Kalarickal
       
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