# taz.de -- Geplante Baugesetznovelle: Weniger Umweltschutz, aber für die Begründung fehlen Belege
> Mit dem geplanten Baugesetzbuch-Upgrade will die Bundesregierung das
> Bauen beschleunigen. Umweltprüfungen sollen vereinfacht werden. Ist das
> sinnvoll?
(IMG) Bild: Alles für den schnelleren Wohnungsbau? Baustelle in Hannover
Mit einer Gesetzesnovelle möchte das Bauministerium das Bauen weiter
beschleunigen und priorisieren. Das geplante „Gesetz zur Modernisierung des
Städtebau- und Raumordnungsrechts“, kurz „Baugesetzbuch-Upgrade“, umfasst
[1][viele verschiedene Vorhaben]. Eines davon ist, dass Umweltprüfungen
vereinfacht werden sollen.
Im [2][vorgelegten Referentenentwurf] von Bauministerin Verena Hubertz
heißt es, dass die Anforderungen für ein planungsrechtliches Verfahren in
den vergangenen Jahrzehnten in der Praxis stetig zugenommen haben – obwohl
eine Beschleunigung angestrebt war. Unter anderem sei „dies auf die
zunehmende Komplexität der abzuwägenden öffentlichen Belange nicht zuletzt
des Umwelt- und Klimaschutzes zurückzuführen“.
Konkret ist nun geplant, dass in Bauleitplanverfahren im Regelfall die
sogenannte Strategische Umweltprüfung ausreicht. Die umfassendere
Umweltverträglichkeitsprüfung wäre nicht mehr nötig. Zusätzlich soll in
innerörtlichen, bereits erschlossenen Gebieten (Innenentwicklung) häufiger
das [3][beschleunigte Verfahren] zum Einsatz kommen, bei der die
Umweltprüfung ganz entfällt. Bislang ist das möglich, wenn weniger als
20.000 Quadratmeter Fläche durch Bebauung versiegelt würden. Der Grenzwert
soll auf 30.000 Quadratmeter hochgesetzt werden – das entspricht etwa einer
Fläche von vier Fußballfeldern.
Im März erklärte [4][Bauministerin Verena Hubertz (SPD)], dass es einen
realistischen Blick darauf brauche, „das berechtigte Interesse am Bauen mit
dem Umweltschutz zu vereinen“. Bei den Vorhaben ginge es um Beschleunigung,
nicht um „die Absenkung von Schutz“, betonte sie.
Die Bundestagsabgeordnete Katalin Gennburg (Linke) wollte nun von der
Bundesregierung wissen, wie lange Bauvorhaben aufgrund von Umwelt- oder
Naturschutzvorgaben durchschnittlich verzögert werden – und auf welcher
Datengrundlage oder Studien dies basiere.
Die Antwort auf die schriftliche Frage fällt knapp aus. Es könnten „keine
Aussagen im Sinne der Fragestellung abgegeben werden“. Denn solche
statistischen Auswertungen oder Daten liegen weder dem Bauministerium noch
dem Umweltministerium vor. Man wolle Bauleitplanverfahren beschleunigen,
unter anderem „durch eine Reduzierung des Umfangs sowie der Notwendigkeit
der Umweltprüfung nach dem Baugesetzbuch“. Umweltbelange würden aber weiter
berücksichtigt.
Linkenpolitikerin Gennburg wirft der Bundesregierung vor, „den Umweltschutz
zugunsten der Bauindustrie“ zu schleifen und das Artensterben zu
beschleunigen. Es sei „komplett inakzeptabel, dass wie am Stammtisch und
allein wegen Hörensagen hier so ein Angriff gegen Umweltrechte und
Bürgerbeteiligung gefahren wird“.
## Einordnung vom Nabu
Die vorgesehene Neufassung der Umweltprüfungen lasse „sich als eine
Reduzierung des Prüfumfangs auf das europarechtliche Mindestmaß
zusammenfassen“, erklärte Stefan Petzold vom Naturschutzbund (Nabu) der
taz. Die Prüfung werde „nicht mehr durch verbindliche Detailvorgaben
gesichert, sondern durch die Bestimmung des Untersuchungsrahmens und die
Qualität der Abwägung“. Das Problem sei, dass die Gemeinde selbst, welche
Entwicklungsinteressen habe, den Untersuchungsrahmen festlege. Das sei „ein
strukturell angelegter Interessenkonflikt, der die Möglichkeit eines
Verlusts an Objektivität“ berge.
Ein noch „deutlich höheres Risiko“ gehe von der Erhöhung der Schwellenwerte
für beschleunigte Bebauungspläne in bereits erschlossenen Gebieten aus.
Damit würden beschleunigte Verfahren als Standardverfahren etabliert. Da
diese keine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung und keine formale
Umweltprüfung vorsehen, gäbe es weniger Kontrollmöglichkeiten. „Im Worst
Case muss das im Nachhinein juristisch geklärt werden, dann wäre der
Beschleunigungseffekt allemal dahin“, so Petzold.
Da bei diesen beschleunigten Verfahren auch auf einen Eingriffsausgleich im
Sinne des Naturschutzes verzichtet wird, fände „ein realer
Naturflächenverlust statt“. Petzold fordert die Bundesregierung auf, bei
den Schwellenwerten umgehend nachzusteuern und von einer solchen Erhöhung
abzusehen: „Gerade in Großstädten, in denen Bewohner durch Hitze und
schadstoffgetränkte Luft bereits den Unterschied von Grünflächenmangel
spüren, ist das ein fatales Signal.“
Es stehe zudem „auch im krassen Widerspruch zur Umsetzung der ebenfalls in
der Novelle enthaltenen Wiederherstellungsordnung“. Städtische Ökosysteme
dürfen laut einer EU-Verordnung bis [5][2030 keinen Nettoverlust an
Grünflächen erleiden, ab 2031 soll ein Zuwachs erreicht werden.]
Was steht sonst noch im Baugesetz-Upgrade?
Die schnelleren Umweltprüfungen sind nur [6][eines von mehreren Vorhaben]
im geplanten Baugesetzbuch-Upgrade. Daneben sollen Kommunen in angespannten
Märkten auch ein „überragendes öffentliches Interesse“ für Wohnungsbau
aktivieren können. Damit wird dem Wohnungsbau bei Konflikten zum Beispiel
Vorrang vor Denkmal- oder Naturschutz eingeräumt. Ebenso soll die
Beteiligung von Bürger:innen in der Planungsphase eingeschränkt werden:
Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll künftig digital und einstufig ablaufen.
Außerdem sollen Kommunen [7][durch ausgeweitete Vorkaufsrechte
Schrottimmobilien] erwerben können – im Extremfall sollen Besitzer sogar
enteignet werden dürfen.
Momentan haben Bundesländer und Verbände Zeit, zum vorgelegten
Referentenentwurf Stellung zu beziehen. Ein Kabinettsbeschluss ist
voraussichtlich noch vor der parlamentarischen Sommerpause vorgesehen.
Danach berät der Bundestag.
23 Apr 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Zweite-Baugesetznovelle-auf-dem-Weg/!6163509
(DIR) [2] https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/baugb-upgrade/baugb-upgrade.html
(DIR) [3] https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__13a.html
(DIR) [4] /Bauministerin-Verena-Hubertz/!6095515
(DIR) [5] https://www.bfn.de/eu-verordnung-zur-wiederherstellung-der-natur-und-durchfuehrung
(DIR) [6] /Zweite-Baugesetznovelle-auf-dem-Weg/!6163509
(DIR) [7] /Gesetzesluecke-bei-Immobiliengeschaeften/!6024059
## AUTOREN
(DIR) Jasmin Kalarickal
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