# taz.de -- Zweite Baugesetznovelle auf dem Weg: Enteignungspläne für Schrottimmobilien
       
       > Bauministerin Hubertz plant umfassende Änderungen am Baugesetzbuch. Neben
       > Enteignung bei Schrottimmobilien soll auch Wohnungsbau priorisiert werden
       > können.
       
 (IMG) Bild: Bauministerium will hinter die Fassaden schauen
       
       Für die Union ist die Enteignung von Wohnraum eigentlich ein No-go, auch
       die SPD ist [1][bei der Enteignungsfrage mindestens gespalten.] Umso
       überraschender ist es, dass das SPD-geführte Bundesbauministerium nun an
       einem Gesetzentwurf arbeitet, der Kommunen bestärken soll, in bestimmten
       Fällen Enteignungen zu erleichtern.
       
       „Bei [2][Schrottimmobilien gilt]: Eigentum verpflichtet und im Extremfall
       müssen Kommunen auch das scharfe Schwert der Enteignung einsetzen können,
       wenn Wohnraum bewusst verfallen gelassen wird“, erklärte die
       sozialdemokratische [3][Bauministerin Verena Hubertz] am Dienstag in
       Berlin. Laut einem Papier aus Ministeriumskreisen, das der taz vorliegt,
       sollen Kommunen mehr Befugnisse bekommen und „künftig einfacher ein
       Instandsetzungsgebot aussprechen und bei extremem Missbrauch enteignen“
       können – und zwar zum Verkehrswert, heißt es weiter aus dem Ministerium.
       
       Das Problem der [4][sogenannten Schrottimmobilien ist schon seit vielen
       Jahren bekannt]. Manche Vermieter*innen lassen Immobilien regelrecht
       verwahrlosen, schrecken aber gleichzeitig nicht davor zurück, hohe Mieten
       einzustreichen – gern von Menschen, die es ohnehin auf dem regulären
       Wohnungsmarkt schwer haben. Wie viele Schrottimmobilien es schätzungsweise
       in Deutschland gibt, ist unklar. Alleine die Stadt Gelsenkirchen geht nach
       eigenen Angaben von rund 400 Problemimmobilien aus. Fest steht nur: Die
       Kommunen haben dagegen bislang wenig Handhabe.
       
       Der Kampf gegen Schrottimmobilien, der auch im Koalitionsvertrag von
       Schwarz-Rot vereinbart ist, ist aber nur ein Teil eines geplanten
       Gesetzespakets, das mehrere Vorhaben umfasst – genannt wird es
       „Baugesetz-Upgrade“. „Wir geben den Kommunen mehr Gestaltungsspielraum,
       beschleunigen Planungs- und Genehmigungsverfahren und schaffen neue
       Instrumente für mehr Wohnungsbau und lebenswerte Städte“, erklärte Hubertz.
       
       Der entsprechende Entwurf soll nun in die Ressortabstimmung gehen, bis Ende
       Mai soll das Kabinett sich geeinigt haben. Sprich: Änderungen sind noch
       möglich. So richtig erfreut seien die Unionskolleg*innen nicht gewesen
       beim Stichwort Enteignung, heißt es aus Bauministeriumskreisen.
       
       Überhaupt enthält das „Baugesetz-Upgrade“ mehrere Vorhaben, die
       insbesondere der SPD wichtig sind. So soll auch das sogenannte kommunale
       Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten wiederhergestellt werden. Dieses
       wurde [5][2021 vom Bundesverwaltungsgericht in weiten Teilen gekippt], bis
       dahin war es ein bewährtes Instrument für Kommunen, Verdrängungsprozesse
       aufzuhalten.
       
       Daneben soll aber auch ein neues Vorkaufsrecht geschaffen werden, und zwar
       „wenn die bzw. der Kaufende entweder der organisierten Kriminalität oder
       extremistischen Aktivitäten Vorschub leistet“. Aus Ministeriumskreisen
       wurde das Beispiel einer Gaststätte im thüringischen Ort Brattendorf
       genannt, die [6][von einem einschlägig bekannten Neonazi betrieben wird und
       nun als Vernetzungsort genutzt wird]. Es ginge darum, künftig darauf
       reagieren zu können, wenn sich zum Beispiel Rechtsextremist*innen in
       ein Dorf einkaufen wollten, hieß es aus dem Ministerium.
       
       ## Share-Deals einschränken und schneller planen
       
       Auch Konzerne müssen sich vielleicht in Acht nehmen. Denn in der geplanten
       Novelle sollen auch die sogenannten [7][„Share Deals“ eingeschränkt werden,
       mit denen Konzerne durch ein Schlupfloch Steuern umgehen.]
       
       Geplant ist zudem, dass der Bau von neuen Wohnungen auch nach dem
       [8][bereits in Kraft getretenen Bau-Turbo] weiter beschleunigt werden soll.
       Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt sollen künftig zum
       Beispiel ein „überragendes öffentliches Interesse am Wohnungsbau“ erklären
       können. Dadurch genieße der „Wohnungsbau auch rechtlich Priorität“. Der
       Wohnungsbau werde damit bei der Konkurrenz um Flächen priorisiert.
       
       Insgesamt soll die Planung aber auch schneller werden, das gilt ebenso für
       die bisherige Umweltprüfung. Es müsse „einen realistischen Blick darauf
       geben, das berechtigte Interesse am Bauen mit dem Umweltschutz zu
       vereinen“, erklärte Hubertz. Man setze aber „den Fokus auf Beschleunigung,
       nicht auf die Absenkung von Schutz“.
       
       Zum Beispiel kann dann die sogenannte strategische Umweltplanung greifen,
       ohne eine detaillierte eigene Umweltverträglichkeitsprüfung, heißt es aus
       dem Ministerium. Auch soll der Schwellenwert des beschleunigten Verfahrens
       von 20.000 auf 30.000 Quadratmeter versiegelter Fläche hochgesetzt werden.
       Ebenso soll die Öffentlichkeitsbeteiligung von Bürger*innen in der
       Planungsphase beschleunigt werden: Diese soll „in Zukunft digital und
       einstufig“ ablaufen.
       
       17 Mar 2026
       
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