# taz.de -- Befristeter und möblierter Wohnraum: Kriminellen das Handwerk legen
       
       > Wohnungsangebote sind immer öfter befristet und möbliert. Das ist in den
       > meisten Fällen illegal. Der Staat versagt, aber ein Bezirk wagt den
       > Aufstand.
       
 (IMG) Bild: Möbliert heißt teuer
       
       Ein Blick auf Immoscout oder andere Wohnungsportale offenbart den
       organisierten und von der Politik geduldeten Rechtsbruch. 2023 entfielen 54
       Prozent aller Wohnungsangebote in Berlin auf möbliertes Wohnen, meist mit
       befristeten Verträgen. Legal sind davon wohl nur die wenigsten, zu wenig
       reguliert sind sie alle.
       
       Grundsätzlich gilt: Wohnmietverträge sind hierzulande unbefristet.
       Ausnahmen davon sind nur legal, wenn der Vermieter nach Ablauf der
       Befristung Eigenbedarf hat, die Wohnung abreißen bzw. renovieren will oder
       sie für Angestellte wie Hausmeister zur Verfügung stellen will. Dass einer
       dieser drei Gründe auf die Masse der offerierten Wohnungen zutrifft, darf
       getrost bezweifelt werden. Üblich ist vielmehr, dass Wohnungen immer wieder
       neu befristet vermietet werden, sich der Rechtsbruch also ständig
       wiederholt – und zwar ohne jede Kontrolle oder gar Konsequenzen.
       
       Nicht rechtens sind zudem ein Großteil der verlangten Mieten, die im
       Schnitt doppelt so hoch liegen wie bei normalen, unmöblierten Wohnungen;
       die Rede ist von durchschnittlich 25 Euro pro Quadratmeter, kalt. Zwar darf
       ein – unzureichend regulierter – angemessener Zuschlag für die Möblierung
       genommen werden, aber die eigentliche Miete unterliegt der Mietpreisbremse,
       darf also die ortsübliche Vergleichsmiete um nicht mehr als 10 Prozent
       übersteigen.
       
       Eine Ausnahme davon gibt es bei einer Vermietung zum „vorübergehenden
       Gebrauch“. Dieser aber kann nicht einfach vereinbart werden, sondern muss
       tatsächlich vorliegen – auch auf Mieterseite. Ohne triftigen Grund, warum
       Mieter:innen eine Wohnung nur bis zu einen befristeten Zeitpunkt
       brauchen, ist ein Abweichen von der Mietpreisbremse unzulässig.
       
       ## In befristete, möblierte Wohnungen gezwungen
       
       Wie eine aktuelle [1][Studie von Oxford Economics] über den möblierten
       Wohnungsmarkt zeigt, trifft dies für die Mehrzahl der Fälle nicht zu.
       Demnach haben deutschlandweit zwei Dritten der Mieter:innen möblierter
       und zumeist befristeter Wohnungen nicht gezielt nach diesen gesucht.
       Stattdessen weichen sie notgedrungen auf diese aus – ohne Kenntnis ihrer
       Rechte. So weiß nur ein Drittel von ihnen, dass die Mietpreisbremse auch
       für ihre Wohnungen gilt. Die wenigsten wohnen zudem in Wohnungen, die
       entsprechend der Rechtsprechung zum „vorübergehenden Gebrauch“ für maximal
       sechs Monate überlassen werden, sondern haben Zeitvetrträge über ein, zwei
       oder noch mehr Jahre.
       
       Die unklare Rechtslage und die fehlende Strafverfolgung wird von immer mehr
       Vermieter:innen ausgenutzt. Leidtragende sind die verzweifelt nach
       Wohnraum Suchenden, die jenen dubiosen Geschäftemachern immer mehr
       ausgeliefert sind. Zum Schutz der schwachen Marktteilnehmer:innen muss
       der Gesetzgeber aktiv werden. Eindeutige Prämissen könnten sein: Wohnraum
       darf nur nach Genehmigung einmal befristet für maximal ein Jahr vermietet
       werden. Möblierung erlaubt einen definierten Preisaufschlag auf die Miete,
       für die die Mietpreisbremse gilt.
       
       Doch weil von dieser Bundesregierung weder das Problembewusstsein und schon
       gar nicht Lösungen zu erwarten sind, wird nun auf lokaler Ebene selbst
       gehandelt. Diese Woche hat der Bezirk [2][Charlottenburg-Wilmersdorf
       entschieden, das befristete und möblierte Vermieten zu untersagen]. Um
       diesen Schritt möglich zu machen, wurde zuvor ein Rechtsgutachten in
       Auftrag gegeben. Im Ergebnis soll diese Vermietungsform zumindest in
       Milieuschutzgebieten eingeschränkt werden.
       
       Doch angesichts der vermieterfreundlichen Gesetzeslage ist selbst das
       umstritten. Friedrichshain-Kreuzberg hatte bereits einmal die Nutzung von
       Wohnungen als möblierte Apartments untersagt. Eine Klage dagegen wird
       derzeit vor dem Verwaltungsgericht Berlin verhandelt. Bekommt der Bezirk
       Recht, muss es zumindest für alle Berliner Bezirke heißen: Feuer frei im
       Kampf gegen Befristung und Möblierung.
       
       20 Jun 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fachpublikationen/2023_Schlussbriicht_Untersuchung_moeblierter_Mietwohnungsmarktes.pdf?__blob=publicationFile&v=2
 (DIR) [2] /Vorgehen-gegen-moebliertes-Wohnen/!6014525
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Erik Peter
       
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