# taz.de -- Gewaltbegriff in der Rechtspolitik: Diffuse Lage
       
       > Digitale Gewalt, bildbasierte Gewalt – der Begriff wird immer weiter
       > gefasst. Das macht es schwer, Straftaten präzise zu benennen.
       
 (IMG) Bild: „Digitale Gewalt“ ist einfach ein starker Begriff: griffig, generalisierend und emotional
       
       Was ist Gewalt? Zuschlagen, treten und würgen gehören jedenfalls dazu; auch
       der Einsatz von Messern, Schusswaffen und Bomben. Menschen werden dabei
       verletzt oder getötet. Sachen werden beschädigt oder zerstört.
       
       Digitale Gewalt ist etwas anderes. Im Gesetzentwurf gegen „digitale Gewalt“
       geht es SPD-Justizministerin Stefanie Hubig vor allem um „unbefugte
       Bildaufnahmen“ – von sexuellen Handlungen, von nackten und bekleideten
       Genitalien und um sexualisierte Deepfakes, also Köpfe, die mithilfe
       künstlicher Intelligenz auf nackte Körper montiert wurden.
       
       Trotz der offensichtlichen Andersartigkeit gibt es für Hubig „keinen
       Unterschied zwischen analoger und digitaler Gewalt“, wie sie in einem
       Spiegel-Interview erklärte. Erstaunlicherweise gab es kaum Kritik an dieser
       Gleichsetzung. Auch die Medien übernahmen den Begriff „digitale Gewalt“
       fast durchweg. Für die Gleichsetzung von digitaler und körperlicher Gewalt
       wird vor allem mit der vergleichbaren Wirkung auf die Betroffenen
       argumentiert: Schlafstörungen, Depressionen, Ängste bis hin zu
       Suizidgedanken. Muss also jede Straftat mit schlimmen Folgen für die
       Betroffenen als „Gewalt“ bezeichnet werden? Kann also auch der Betrug eine
       Form von Gewalt sein? Natürlich ist es legitim, wenn politische Bewegungen
       durch zugespitzte Formulierungen die Dringlichkeit ihres Anliegens betonen.
       „Digitale Gewalt“ klingt eben nicht so technisch wie „Herstellung und
       Verbreitung von unbefugten Bildaufnahmen“. Dass manche Tathandlungen bisher
       noch nicht einmal strafbar sind, etwa das Herstellen sexualisierter
       Deepfakes, lässt sich leichter skandalisieren, wenn man sie als „Gewalt“
       bezeichnet.
       
       „Digitale Gewalt“ ist einfach ein starker Begriff: griffig, generalisierend
       und emotional. Auch deshalb hat er sich so schnell durchgesetzt. Ob eine
       Justizministerin solche Kampagnensprache nutzen sollte, ist eine andere
       Frage. Immerhin spricht Hubig nicht von „virtueller Vergewaltigung“, einem
       noch drastischeren Begriff, mit dem die Schauspielerin Collien Fernandes
       [1][die Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen] zusammenfasste und so
       die aktuelle Diskussion in Gang brachte.
       
       Gewalt ist im Sprachgebrauch ohnehin ein mehrdeutiger Begriff. Neben der
       körperlichen Gewalt gibt es auch die abstraktere Staatsgewalt, etwa im
       Sinne von Macht und Herrschaft. Die Gewaltenteilung ist ein ganz unblutiger
       Vorgang.
       
       Und schon lange wird zudem versucht, den Gewaltbegriff weiterzuentwickeln.
       [2][So sprach der Friedensforscher Johan Galtung schon 1969 von
       „struktureller Gewalt“], um Ungerechtigkeit, Ungleichheit und Armut
       anzuprangern. Mit dem Begriff „psychische Gewalt“ werden Formen der
       Demütigung, Einschüchterung und Kontrolle, insbesondere in Beziehungen
       zusammengefasst. Als „verbale Gewalt“ bezeichnet man Beleidigungen,
       Hatespeech und die Benutzung falscher Pronomen für trans Personen. Die
       „digitale Gewalt“ hat also im politischen Raum einige Vorbilder. Die Grünen
       sprechen in einem aktuellen Gesetzentwurf von „bildbasierter sexualisierter
       Gewalt“.
       
       Manchmal setzen sich solche erweiternden Konzepte auch durch. So beschrieb
       der Begriff „Eigentum“ ursprünglich nur die Verfügungsmacht über physisch
       greifbare Dinge, vom Haus bis zur Hose. Jurist:innen waren deshalb lange
       Zeit skeptisch gegenüber dem neuen Konzept „geistiges Eigentum“, wozu
       Urheberrechte und Patente zählen. Inzwischen ist „geistiges Eigentum“ auch
       als juristischer Begriff weltweit anerkannt. Vielleicht wird sich in
       ähnlicher Weise auch der Begriff „digitale Gewalt“ durchsetzen.
       
       Noch aber gilt im deutschen Strafrecht ein deutlich engerer Gewaltbegriff.
       Wenn beim Raub von „Gewalt“ die Rede ist, geht es um physische Gewalt und
       nicht um das unbefugte Versenden von Nacktbildern; ebenso eng ist der
       Gewaltbegriff bei Terrorismus und Hochverrat. Zwar hat die Rechtsprechung
       den Gewaltbegriff durchaus bereits erweitert. So gilt etwa das Einsperren
       eines Menschen als Gewalt, auch wenn dabei nur ein Schlüssel umgedreht
       werden muss. Das Bundesverfassungsgericht benannte in einem Aufsehen
       erregenden Urteil von 1995 aber auch Grenzen der Auslegung. So gehe es zu
       weit, wenn Sitzblockaden der Friedensbewegung von den Gerichten als
       „Gewalt“ eingestuft werden. Karlsruhe lehnte damit einen „vergeistigten
       Gewaltbegriff“ ab; dass jemand nicht weiterfahren kann, weil er eine
       psychische Hemmung hat, sitzende Menschen zu überfahren, mache die Blockade
       nicht zur Gewalt.
       
       Laut Bundesverfassungsgericht müsste eine Neudefinition von Gewalt vom
       Bundestag als Gesetzgeber beschlossen werden. Verboten haben dies die
       Richter:innen aber nicht. Es fällt daher auf, dass Justizministerin
       Hubig die „digitale Gewalt“ zwar in der Überschrift ihres Gesetzentwurfs
       benutzt, im Normtext aber – und darauf kommt es an – den Gewaltbegriff
       weder verwendet noch neu definiert. Das ist zwar inkonsequent, aber Hubig
       will wohl sowohl der feministischen Bewegung als auch den traditionellen
       Jurist:innen gefallen.
       
       ## Es gibt andere Begriffe
       
       In dieser diffusen Lage wird es zunehmend schwer, verständlich über Gewalt
       zu sprechen. Was bedeutet es, wenn gemeldet wird, dass Gewalt in der Schule
       zunimmt oder in Beziehungen? Wird mehr zugeschlagen und zugestochen oder
       beruht der Zuwachs auf dem Anfertigen von sexualisierten Bildaufnahmen? Es
       gibt zwei Möglichkeiten, mit dieser undeutlichen Lage umzugehen. Entweder
       der Begriff „Gewalt“ muss stets durch Adjektive ergänzt werden. Dann wäre
       klar, ob es um „körperliche Gewalt“, „digitale Gewalt“ oder „körperliche
       und digitale Gewalt“ geht. Oder – besser – man verzichtet auf die bewusste
       Undeutlichkeit und spricht nur bei körperlicher Gewalt von „Gewalt“, wie es
       der Alltagssprache entspricht. Für digitales Unrecht gäbe es genügend
       andere Worte, die auch nichts unter den Tisch kehren, etwa „digitale
       Übergriffe“ oder „digitale Aggressionen“.
       
       Eine Ausweitung des Gewaltbegriffs ist jedenfalls nicht per se ein
       Fortschritt. Wenn fast alles Gewalt sein kann, verliert der Begriff sein
       Gewicht.
       
       20 Apr 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Vorwuerfe-gegen-Christian-Ulmen/!6170951
 (DIR) [2] https://www.friedensbildung-bw.de/fileadmin/friedensbildung-bw/redaktion/bilder/Merkblaetter/Merkblatt_Gewaltdreieck_Galtung.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Digitale Gewalt
 (DIR) Sexualisierte Gewalt
 (DIR) Reden wir darüber
 (DIR) Gewalt
 (DIR) GNS
 (DIR) Bundeskriminalamt
 (DIR) Collien Fernandes
 (DIR) Deepfake
 (DIR) Digitale Gewalt
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Polizeiliche Kriminalstatistik: Was die Zahlen verschweigen
       
       Die Kriminalität sinkt – zumindest auf dem Papier. Doch während die Politik
       selektive Zahlen präsentiert, bleibt die Realität für viele unsichtbar.
       
 (DIR) Deepfake-Pornografie in den USA: Es geht nicht um Lust, sondern um Macht
       
       Das Thema Deepfake-Pornos ist in Deutschland angekommen. Eine US-Forscherin
       zeigt, wie die Gesetze dort aussehen und warum oft Politikerinnen betroffen
       sind.
       
 (DIR) Ermittlungen in Deutschland: Staatsanwaltschaft bejaht Anfangsverdacht gegen Schauspieler Ulmen
       
       Im November 2024 stellte Collien Fernandes eine Strafanzeige gegen
       unbekannt. Die Ermittlungen wurden zunächst eingestellt. Nun kommt Bewegung
       in das Verfahren.
       
 (DIR) Auch bekannte Politikerinnen dabei: Tausende bei Demo gegen digitale sexuelle Gewalt in Berlin
       
       Betroffene berichten bei einer Demo über Fake-Profile und Deepfakes. Es
       kommen deutlich mehr als die ursprünglich 500 angemeldeten Teilnehmer.