# taz.de -- Gewaltbegriff in der Rechtspolitik: Diffuse Lage
> Digitale Gewalt, bildbasierte Gewalt – der Begriff wird immer weiter
> gefasst. Das macht es schwer, Straftaten präzise zu benennen.
(IMG) Bild: „Digitale Gewalt“ ist einfach ein starker Begriff: griffig, generalisierend und emotional
Was ist Gewalt? Zuschlagen, treten und würgen gehören jedenfalls dazu; auch
der Einsatz von Messern, Schusswaffen und Bomben. Menschen werden dabei
verletzt oder getötet. Sachen werden beschädigt oder zerstört.
Digitale Gewalt ist etwas anderes. Im Gesetzentwurf gegen „digitale Gewalt“
geht es SPD-Justizministerin Stefanie Hubig vor allem um „unbefugte
Bildaufnahmen“ – von sexuellen Handlungen, von nackten und bekleideten
Genitalien und um sexualisierte Deepfakes, also Köpfe, die mithilfe
künstlicher Intelligenz auf nackte Körper montiert wurden.
Trotz der offensichtlichen Andersartigkeit gibt es für Hubig „keinen
Unterschied zwischen analoger und digitaler Gewalt“, wie sie in einem
Spiegel-Interview erklärte. Erstaunlicherweise gab es kaum Kritik an dieser
Gleichsetzung. Auch die Medien übernahmen den Begriff „digitale Gewalt“
fast durchweg. Für die Gleichsetzung von digitaler und körperlicher Gewalt
wird vor allem mit der vergleichbaren Wirkung auf die Betroffenen
argumentiert: Schlafstörungen, Depressionen, Ängste bis hin zu
Suizidgedanken. Muss also jede Straftat mit schlimmen Folgen für die
Betroffenen als „Gewalt“ bezeichnet werden? Kann also auch der Betrug eine
Form von Gewalt sein? Natürlich ist es legitim, wenn politische Bewegungen
durch zugespitzte Formulierungen die Dringlichkeit ihres Anliegens betonen.
„Digitale Gewalt“ klingt eben nicht so technisch wie „Herstellung und
Verbreitung von unbefugten Bildaufnahmen“. Dass manche Tathandlungen bisher
noch nicht einmal strafbar sind, etwa das Herstellen sexualisierter
Deepfakes, lässt sich leichter skandalisieren, wenn man sie als „Gewalt“
bezeichnet.
„Digitale Gewalt“ ist einfach ein starker Begriff: griffig, generalisierend
und emotional. Auch deshalb hat er sich so schnell durchgesetzt. Ob eine
Justizministerin solche Kampagnensprache nutzen sollte, ist eine andere
Frage. Immerhin spricht Hubig nicht von „virtueller Vergewaltigung“, einem
noch drastischeren Begriff, mit dem die Schauspielerin Collien Fernandes
[1][die Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen] zusammenfasste und so
die aktuelle Diskussion in Gang brachte.
Gewalt ist im Sprachgebrauch ohnehin ein mehrdeutiger Begriff. Neben der
körperlichen Gewalt gibt es auch die abstraktere Staatsgewalt, etwa im
Sinne von Macht und Herrschaft. Die Gewaltenteilung ist ein ganz unblutiger
Vorgang.
Und schon lange wird zudem versucht, den Gewaltbegriff weiterzuentwickeln.
[2][So sprach der Friedensforscher Johan Galtung schon 1969 von
„struktureller Gewalt“], um Ungerechtigkeit, Ungleichheit und Armut
anzuprangern. Mit dem Begriff „psychische Gewalt“ werden Formen der
Demütigung, Einschüchterung und Kontrolle, insbesondere in Beziehungen
zusammengefasst. Als „verbale Gewalt“ bezeichnet man Beleidigungen,
Hatespeech und die Benutzung falscher Pronomen für trans Personen. Die
„digitale Gewalt“ hat also im politischen Raum einige Vorbilder. Die Grünen
sprechen in einem aktuellen Gesetzentwurf von „bildbasierter sexualisierter
Gewalt“.
Manchmal setzen sich solche erweiternden Konzepte auch durch. So beschrieb
der Begriff „Eigentum“ ursprünglich nur die Verfügungsmacht über physisch
greifbare Dinge, vom Haus bis zur Hose. Jurist:innen waren deshalb lange
Zeit skeptisch gegenüber dem neuen Konzept „geistiges Eigentum“, wozu
Urheberrechte und Patente zählen. Inzwischen ist „geistiges Eigentum“ auch
als juristischer Begriff weltweit anerkannt. Vielleicht wird sich in
ähnlicher Weise auch der Begriff „digitale Gewalt“ durchsetzen.
Noch aber gilt im deutschen Strafrecht ein deutlich engerer Gewaltbegriff.
Wenn beim Raub von „Gewalt“ die Rede ist, geht es um physische Gewalt und
nicht um das unbefugte Versenden von Nacktbildern; ebenso eng ist der
Gewaltbegriff bei Terrorismus und Hochverrat. Zwar hat die Rechtsprechung
den Gewaltbegriff durchaus bereits erweitert. So gilt etwa das Einsperren
eines Menschen als Gewalt, auch wenn dabei nur ein Schlüssel umgedreht
werden muss. Das Bundesverfassungsgericht benannte in einem Aufsehen
erregenden Urteil von 1995 aber auch Grenzen der Auslegung. So gehe es zu
weit, wenn Sitzblockaden der Friedensbewegung von den Gerichten als
„Gewalt“ eingestuft werden. Karlsruhe lehnte damit einen „vergeistigten
Gewaltbegriff“ ab; dass jemand nicht weiterfahren kann, weil er eine
psychische Hemmung hat, sitzende Menschen zu überfahren, mache die Blockade
nicht zur Gewalt.
Laut Bundesverfassungsgericht müsste eine Neudefinition von Gewalt vom
Bundestag als Gesetzgeber beschlossen werden. Verboten haben dies die
Richter:innen aber nicht. Es fällt daher auf, dass Justizministerin
Hubig die „digitale Gewalt“ zwar in der Überschrift ihres Gesetzentwurfs
benutzt, im Normtext aber – und darauf kommt es an – den Gewaltbegriff
weder verwendet noch neu definiert. Das ist zwar inkonsequent, aber Hubig
will wohl sowohl der feministischen Bewegung als auch den traditionellen
Jurist:innen gefallen.
## Es gibt andere Begriffe
In dieser diffusen Lage wird es zunehmend schwer, verständlich über Gewalt
zu sprechen. Was bedeutet es, wenn gemeldet wird, dass Gewalt in der Schule
zunimmt oder in Beziehungen? Wird mehr zugeschlagen und zugestochen oder
beruht der Zuwachs auf dem Anfertigen von sexualisierten Bildaufnahmen? Es
gibt zwei Möglichkeiten, mit dieser undeutlichen Lage umzugehen. Entweder
der Begriff „Gewalt“ muss stets durch Adjektive ergänzt werden. Dann wäre
klar, ob es um „körperliche Gewalt“, „digitale Gewalt“ oder „körperliche
und digitale Gewalt“ geht. Oder – besser – man verzichtet auf die bewusste
Undeutlichkeit und spricht nur bei körperlicher Gewalt von „Gewalt“, wie es
der Alltagssprache entspricht. Für digitales Unrecht gäbe es genügend
andere Worte, die auch nichts unter den Tisch kehren, etwa „digitale
Übergriffe“ oder „digitale Aggressionen“.
Eine Ausweitung des Gewaltbegriffs ist jedenfalls nicht per se ein
Fortschritt. Wenn fast alles Gewalt sein kann, verliert der Begriff sein
Gewicht.
20 Apr 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Vorwuerfe-gegen-Christian-Ulmen/!6170951
(DIR) [2] https://www.friedensbildung-bw.de/fileadmin/friedensbildung-bw/redaktion/bilder/Merkblaetter/Merkblatt_Gewaltdreieck_Galtung.pdf
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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